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Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
... Jedes Elektrogerät hat so 1-3mA (aus dem Gedächtnis jetzt) Fehlerstrom. Hat man nun zehn Geräte ähnlicher Bauart herumstehen, addieren sich die Fehlerströme bis auf einen Wert, der auch ohne Fehlerfall ein Auslösen verursacht.
Richtig,
weswegen aus meiner Sicht ein FI eben gerade nicht für eine gesamte Wohnung, sondern eher für die Feuchträume wie Küche und Bad wirken sollte.
Will man ganz sicher sein, dann muss man halt für (theoretisch) jeden Stromkreis / jede Sicherung einen eigenen FI einbauen.
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Ableitungen von privaten auf öffentliches Gelände
sind in den jeweiligen Ortssatzungen meistens verboten.
Auch dann, wenn es nur Regen- oder sonstiges Wasser ist.
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Original geschrieben von Benz-Driver
Das Rohr kommt in die Erde kurz vor einer baulichen Einfassung des Gartens aus Stein, die in etwa 70cm Tiefe eine Ausnehmung zum Abfließen von Wasser hat. Man kann sagen, der Garten ist erhöht, etwa 90cm über Straßen-Niveau. Und in der Mauer zur Straße ist eben ein Loch und zu diesem Loch soll das Rohr in etwa gehen.
Also plaudere es nicht so aus 
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Wenn ich es recht erinnere
handelt es sich um eine fest geschaltete Leitung zwischen zwei Punkten.
I. d. R. wird darüber eine aussenliegende Nebenstelle betrieben.
Aber User "dob" weiss es bestimmt ganz genau 
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Dieses ist ein sehr guter Preis:
Thema: Verlegung einer kompletten Küche
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!000 Euro hat dann auch die Heimwerkerhilfe Oberhausen bekommen,
Da kann man echt nicht meckern 
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Der Trick geht so, aber die Nummern sind weg. 
OffTopic ON:
Folgt man dem Inhalt Deiner Signatur, dann ist mir nicht klar, warum dieses Hin und Her
OffTopic OFF
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Frage doch mal den "Alt-Siemensianer": http://nobbi.com/copyright.htm
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Re: Akku mit höherer mAh-Leistung möglich?
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Original geschrieben von Claire
...bei ebay umgeschaut habe, habe ich gesehen, daß dort auch Akkus für mein Handy mit höheren mAh-Zahlen, bis zu 1300 mAh, angeboten werden.
Ja, ja, es ist wie mit den selbstheilenden Gesundheitsangeboten.
Man muss ganz fest daran glauben ... 
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Original geschrieben von prozac1
Aber mir geht es darum, wie die Auskünfte der Hotline zu bewerten sind. Schließlich werden telefonisch auch Vertragsverlängerungen gemacht und sonstige Vertragsdaten telefonisch geändert ohne schriftliche Bestätigung.
Darum geht es ja fast immer.
Du darfst sicher sein: wenn der eventuell aufgezeichnete Gesprächsinhalt zu Deinen Gunsten wäre, dann sind diese Gesprächsaufzeichnungen "inzwischen bedauerlicherweise gelöscht" worden.
Wenn der eventuell aufgezeichnete Gesprächsinhalt zu Deinen Ungunsten ist, dann ist dieser bis zum Vertragsende plus 1 Jahr archiviert.
Du musst also grundsätzlich:
1. Selbst bei Gesprächsbeginn ankündigen, daß aufgezeichnet wird und eine mündliche Bestätigung einfordern.
2. Selbst das Gespräch aufzeichnen
und
3. gleich nochmal anrufen und bei 1. beginnen, weil Du von der HL abgehängt wurdest 
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Mein letzter Kenntnisstand ist
ein Gespräch darf nur berechnet werden, wenn
1. das Gespräch tatsächlich mit einem Menschen oder dessen Mailbox zustande kam oder
2. ich auf die Gebührenpficht für eine automatische Funktion vorher aufmerksam gemacht wurde und diese durch eine Handlung bejaht habe.
Ansonsten: Rechnungswiderspruch, wer es sich gefallen lässt, der bezahlt.
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Mitgemacht habe ich mal.
Und was habe ich nun davon?