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Original geschrieben von pallmall
Bei Sattelitenanlagen ist es denke ich nochmal etwas anders...Ich könnte mir vorstellen, dass der Mieter in der Tat nicht zahlen muss, weil es ja im Grunde nur ein Kabel ist, das in die Räume verlegt wird-daraus pauschale Kosten in der Höhe abzuleiten, wird schwierig...es entstehen ja keine laufenden Kosten dadurch, dass der Mieter kein Satfernsehen guckt etc..
Das Teil braucht Strom und muß gewartet werden. Das kann er als reale, und belegbare Betriebskosten dem Mieter weiter geben, wenn er das im Mietvertrag vereinbart hat.
Ob es möglich ist, diese Betriebskosten sozusagen pauschal und geschätzt abzurechnen, weiß ich nicht. Wäre mir aber neu.
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Re: Mietrecht: Pauschale SAT Anlagen Gebühr in Nebenkostenabrechnung aufführen?
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Original geschrieben von Bjoernyy
Der Mieter meint, er müsse diese Gebühr nicht zahlen.
Einfache Lösung. In den Mietvertrag schauen. Steht das drin, daß es als Nebenkosten abgerechnet wird, muß er's zahlen. Wenn nichts drin steht, nicht.
Wobei eine "pauschale" Gebühr? :confused: Eigentlich werden da Betriebskosten abgerechnet. Und zwar reale und belegbare. Aber auch die muß er nicht zahlen, wenn das nicht im Mietvertrag steht. Ist mir gerade entgangen, das mit pauschal.
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Original geschrieben von hamburg
Die Dinger kann man also nirgendwo von der Stange kaufen?
Manchmal findet man die Raffrollos auch in Billigausführung und Standardmaß, was immer die Baumärkte dafür halten, auch "von der Stange".
Aber gut sehen die nur aus, wenn sie ans Fenster angepaßt werden. Bei größeren Fenstern dann zwei z. B., die man in unterschiedlicher Höhe läßt/lassen kann.
Dann geht das so. Du gehst zum Raumausstatter. Suchst Dir einen Stoff aus, der Dir gefällt und wo er meint, den könne man zum Raffrollo verarbeiten. Wie gesagt, ich finde wichtig, daß man die Zugfäden gut im Muster verstecken kann. Sonst sieht das ziemlich beknackt von außen aus.
Auch mal zeigen lassen, wie "einfach" sich die Mechanik abbauen läßt. Vielleicht will man die ja auch mal waschen?
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Re: Jalousien zum hochziehen
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Original geschrieben von hamburg
Hat jemand ne Ahnung wo man sowas bekommt?
Bei jedem Raumausstatter. Die werden exakt passend angefertigt, damit sie genau ins Fenster passen! Auf alle Fälle, falls der Laden nicht selbst drauf kommt, darauf dringen, daß die Zugschnüre so eingearbeitet sind, daß sie im Muster möglichst verschwinden. Wenn es schlecht gemacht ist, sieht es wirklich grottig von außen aus.
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Re: Re: Re: Re: Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?
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Original geschrieben von himmelblau
der vertrag mit der versicherung bestand ja
Wenn er gegenüber der Versicherung auftritt und argumentiert, es bestand kein Versicherungsschutz, und daher müsse er nicht zahlen, findet der von Weesel zitierte Paragraph Anwendung.
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Re: Re: Re: Re: Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?
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Original geschrieben von himmelblau
der vertrag mit der versicherung bestand ja
Wenn er gegenüber der Versicherung auftritt und argumentiert, es bestand kein Versicherungsschutz, und daher müsse er nicht zahlen, tritt der von Weesel zitierte Paragraph in Kraft.
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Re: Re: Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?
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Original geschrieben von Hector
Inwiefern kann das teuer werden?
Und warum war das Fahrzeug versichert? Hätten die bei einem Unfall außerhalb der versicherten Saison zahlen müssen? Dann wäre es kein Thema, dass ich zahlen muss.
Im Prinzip handelt es sich um eine Straftat, weil Du schon kontrollieren mußt, daß das richtige auf Deinem Vertrag steht und Dein Fahrzeug Haftpflicht versichert ist.
Das Fahrzeug war aber trotzdem versichert, weil in Deutschland eine Pflichtversicherung herrscht. Und wenn man davon ausgeht, daß der Fehler nicht bei der Zulassung passiert ist, sprich, daß die Versicherung die Deckung bestätigte, muß die dann auch zahlen. Wenn sie die Deckung nicht übernehmen will, teilt sie der Behörde mit, daß kein Versicherungsschutz besteht. Dann setzt sich das normale Prozedere mit Zwangsstillegung in Gang.
Wenn Du Dich weigerst, die Haftpflichtprämie nachzuzahlen, wirst Du wahrscheinlich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.
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Re: Auto irrtümlich als Saisonfahrzeug versichert - Nachzahlung?
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Original geschrieben von Hector
Dies habe ich der Versicherung mitgeteilt. Jetzt kam das Schreiben, dass ich nachzahlen soll.
Allerdings habe ich erhebliche Bedenken, ob dies rechtens ist. Schließlich wäre ich lt. Vertrag außerhalb der Saison ja auch nicht versichert gewesen. Warum soll ich für etwas leisten, wo ich keine Gegenleistung erhalten hätte?
Selbstverständlich ist das rechtens. Das Auto war die ganze Zeit versichert. Und nun wollen die die Beiträge, die sie Dir falsch berechnet haben.
Ich kriege immer blanko Doppelkarten. Da kann ich drauf schreiben, was ich will.
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Original geschrieben von leibi111
Teilkasko mit SB ist Schwachsinn. Entweder ohne SB oder gleich gar keine TK.
Ich habe sogar 500 Euro SB. Ich versichere damit aber nur das Risiko Diebstahl und Wildschaden. Also große Schäden.
Bei einem so alten Auto würde ich es mir aber überlegen, ob ich das TK Risiko nicht selbst trage.
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Original geschrieben von Micha2500
Zumindest ist die Ansicht mit dem angeblich nur anteiligen Zurückbehaltungsrecht wohl etwas veraltet.
Darum ging es ja vorhin auch. Der Mieter kann sich erlauben, was er will. Rechtmäßig oder nicht.
Wenn aber der Vermieter im Rahmen des Gesetzes reagiert, ist er gleich der unfaire Großkapitalist, der den armen Mieter am ausgestreckten Arm verhungern läßt. :flop: