Beiträge von senderlisteffm

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    Original geschrieben von wonzs
    Ok, aber eine Sache verwirrt mich: Du sagst, dass ich absolut keine Kosten habe. Das stimmt soweit - Steuern und Versicherung musste ich noch nie bezahlen. Allerdings habe ich meine Privatkilometer und meine Urlaubsfahrten selber bezahlt. Und das soll ich auch noch bezahlt bekommen? Das verstehe ich nicht.
    Ich habe gerade mal in meinen Überlassungsvertrag geschaut - dort steht drin, dass ich die dienstlichen Kilometer + 300 private / Monat erstattet bekomme.


    Heißt das nun, dass dieser Passus ungültig ist, da die 1%-Regelung etwas anderes vorsieht? Hast du vielleicht einen Link oder einen Paragrafen dafür?


    Dein Chef kann mit Dir verhandeln, was er will.


    Aber ein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung bedeutet, daß die Firma alles bezahlt. Und dafür mußt Du 1 % als geldwerten Vorteil plus die Fahrten zur Arbeit versteuern.


    Als Einschränkung gilt häufig, daß das Benzin und sonstige Kosten für größere Privat- und Urlaubsfahrten selbst getragen werden müssen. Aber rein vom steuerlichen Aspekt kann der Arbeitgeber alle Fahrzeugkosten bezahlen. Auch Tankbelege aus dem Ausland während des Urlaubs und die sonstigen Kosten wie Maut, Vignetten etc.

    Re: Online-Reisebuchung(incl Flug)-Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von dominiks
    ist es prinzipiell möglich von einer online gebuchten Pauschalreise (für zwei Personen) mit Flug und Hotel (zB Mallorca oder so) innerhalb von 2 Wochen komplett zurückzutreten (da Onlinebestellung) ohne irgendwelche"Pauschalstrafen" zahlen zu müssen?


    Nein. Bei Reisebuchungen gilt das nicht. Die Reise ist sofort nach dem Klick und der Bestätigung fest gebucht und es werden die vertraglich festgelegten Stornogebühren fällig.


    Hier ist man auf Kulanz angewiesen.


    Ist mir mal bei DER passiert. Allerdings habe ich innerhalb einer Stunde storniert. Da hat die DER kulanterweise auf die 25 % Stornogebühr verzichtet.

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    Original geschrieben von wonzs
    Aber was mich eben richtig wurmt, ist die Tatsache, dass ich ein Fahrtenbuch führen muss, obwohl ich die 1%-Regelung habe. Da ich nicht selbstständig bin, brauche ich in diesem Fall kein Fahrtenbuch zu führen, auch wenn die private Nutzung die betriebliche übersteigen würde (so habe ich das herausgefunden mit google und wikipedia).


    Dann rede doch mal mit Deinem Chef, warum er das Fahrtenbuch will. Im Augenblick ist es tatsächlich "noch" so, daß ein Nachweis über Privatfahrten nur bei Selbstständigen gegenüber dem Finanzamt erbracht werden muß.


    Wird ein Auto einem Mitarbeiter überlassen, geht das Finanzamt davon aus, daß es tatsächlich geschäftlich gebraucht wird. Sonst würde das der Chef ja nicht machen.


    Ist aber im Moment alles im Umbruch. Und verläßliche Steuergesetze gibt es, seit die Chaoskasper da dran sind, nicht mehr. Vielleicht hat Dein Chef einfach vor einer Steuerprüfung in der Zukunft bedenken, oder er ist falsch informiert, weil die Fahrtenbuchregelung vielleicht für ihn gilt.


    Zitat


    Jetzt meine Frage: Bei 1%-Regelung und einer dienstlichen Fahrt: Wie bekomme ich die Kosten erstattet? Komplett, d.h. ich hätte auf 100 km 7€ Kosten, die ich voll erstattet bekomme? Oder eine Pauschale wie 0,30€ / km? Ich habe dazu leider nichts gefunden.


    Garnicht! Denn Du hast keine Kosten. Mit der 1 % Regelung steht Dir das Auto fahrbereit zur Verfügung. Benzin, Wartung, Steuer, Mautgebühren. Alles zahlt die Firma. Das geht sogar soweit, daß die Firma Dir Kosten bei Urlaubsfahrten bezahlt inklusive Vignette. Aber das ist in den meisten Verträgen, von der Firma aus, ausgeschlossen.

    Schon Landis hat letztes Jahr gezeigt, wie man sich so blöd anstellen kann, daß es garantiert raus kommt.


    Und auch dieses Jahr wird nach einer Schwächeperiode gedopt und dann glanzvoll eine Etappe gewonnen.


    Das müssen wohl die Nebenwirkungen des Dopings sein.

    Zitat

    Original geschrieben von baeckerman
    Dann rufe an und sag das doch so, einfach das du zur Zeit leider eine andere Stelle bevorzugst, weil Sie dir mehr zahlen, bieten, etc.


    Genau das würde ich nicht schreiben, weil man der Firma dadurch zu verstehen gibt, daß sie für einen nicht gut genug ist. Und wer mag sowas schon hören? Zumindest sollte man das bedenken, falls man der Firma vielleicht denmächst nochmal eine Bewerbung zukommen läßt.


    Zitat


    Aber du dich sehr gefreut hats und die Entscheidung dir nicht leicht gefallen ist.


    Eher in der Art. Daß man sich für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke und man aber leider nur eine Stelle antreten könne.

    Re: Der Nächste!


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    Original geschrieben von Siemensanier
    Das ganze wäre wirklich nur dann sinnig, wenn zwei unabhängige Kontrollteams auftauchen würden.


    Nicht ganz. Da die B-Probe sofort vor Ort vesiegelt wird, kann man damit sehen, ob bei der A-Probe vielleicht Fehler beim Test gemacht wurden. (Verunreinigung durch Schlamperei, Sabotage, Meßfehler etc. )


    Aber mir fällt gerade kein "Unschuldslamm" ein, das durch die B-Probe rehabilitiert wurde. Also die Chance ist sehr gering. Es ist nur der "letzte" Strohhalm und Zeit gewinnen.

    Re: Der Nächste!


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    Original geschrieben von VFBler
    Wobei ich echt mal gespannt bin was bei Sinkewitz die B-Probe sagt!


    Ich auch. Denn wann war zum letzten Mal eine B-Probe mit anderem Befund als die A-Probe?


    Da wird doch immer nur auf Zeit gespielt, damit die Anwälte genug Zeit haben, eine Marschroute zu entwickeln.

    Zitat

    Original geschrieben von DaVinciCode
    aber Sie und ihre Freunde trauen nur ihren ohren


    Glaubst du im Ernst, du könntest das mit irgendwelchem technischen Gefasel lösen?


    Du gehst saufen zu Kumpels. Sie geht cruisen mit Freundinnen und anschließend Theater! Nur Du kannst Dir beantworten ob Du das brauchst oder nicht.