ZitatOriginal geschrieben von Benj
So ganz einfach ist das nicht.
Du hast recht, du kannst es ablehen werbung und angebote tel
fonisch oder per SMS MMS zubekommen. Daran halten sich IMHO alle vier deutschen Anbieter (zumindest bei mir)
Bei dir vieleicht schon. Aber eben darum, daß sich zumindest einer der vier nicht daran hält geht es in diesem Thread.
Zitat
Dein Vertrag (Abschluß/ kündigung / Rechnung) fellt aber nicht darunter, d.h. in Fragen der Rechnung bei Abschluß oder Kündigung kann der NB sehrwohl nachfragen, das diese eventuell zu einem Verkaufsgespräch wird ist eine Grauzone
Du meinst hier die Vertragsabwicklung und Rechnungslegung. Klar fällt die Vertragsabwicklung nicht unter Werbung. Für welche Zwecke (und darunter fällt die Vertragsabwicklung) Bestandsdaten verwendet werden dürfen wird im Gesetz ja erwähnt. Ich hab nur einen Ausschitt zitiert, da es hier ja um Werbung geht.
Um eine Grauzone handelt es sich definitiv nicht, da der Kunde nicht während seines Kündigunsgespräches ein Angebot bekommt, sondern explizit für das Angebot kontaktiert wird. Die Arcor-Anrufe zur Kundenrückgewinnung sind definitiv ein Verstoss gegen das Gesetz. Sie haben nichts mit der Abwicklung des Vertragsabschlusses, der Vertragskündigung oder der Rechnungsstellung zu tun. Es ist dem Anbieter ja auch nicht verboten den Kunden anzurufen. Nur darf er Ihn eben NICHT zu solchen Belästigungszwecken anrufen.
Interessiert nur keinen, weil eh nix passiert.
BM