Beiträge von kues

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    Original geschrieben von Moutsche
    Ja klar. Daran ändert sich nichts ...


    Bleibt nur die Frage, wie dann zwischen 'alten' Volumenpaketen und zeitbasierter UMTS bei genion außerhalb der homezone unterschieden werden soll? Nach der kleinen Übersicht in der Pressemitteilung ist ja anscheinend fürs zeitbasierte surfen außerhalb der homezone nicht die "Surf-Option für o2 genion" notwendig wie innerhalb der homezone. Und die "Surf-Option" könnte sich ja gegenseitig ausschliessen mit den volumenpaketen?
    Muß man wohl noch ein wenig warten bis o2 die konkreten Tarifbeschreibungen veröffentlicht...

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    Original geschrieben von Gryphone
    Leider erst ab Mai verfügbar, die Surfminute soll außerhalb der Homezone 9 cent kosten, innerhalb 3 cent, was ja schon fast ein vernünftiger Preis ist. :)


    Gerade den Preis für außerhalb finde ich überraschend human für den Gelegenheitsbenutzer. Da kann man ja wirklich mal unterwegs emails abrufen u.ä (z.B. SMS per Internet absetzen ;) ). In einer Minute dürfte man ja normalerweise über UMTS alles herunterladen bzw. versenden können.

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    Original geschrieben von SirHerzog
    Der Studentenvorteil ist da ja viel schlechter als der normale!


    Studentenvertrag: 5 Euro Gesprächstguthaben
    OnlineGenioncard: 100freisms = wert von 19 Euro


    Kommt halt auf das Telefon/SMS-Verhalten an. Aber bei wenig abgehenden Gesprächen ist momentan, wegen der Aktion mit 5€ Gesprächsguthaben, sicherlich der Online-Genion-Card wegen des Mix von Gesprächsguthaben und Frei-SMS sehr sinnvoll. (Und z.Zt. spart man online auch noch den Anschlusspreis, ist das bei offline gerade auch so?)
    Nicht vergessen: dafür gibt es die kostenpflichtige Hotline beim online-vertrag.

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    Original geschrieben von SirHerzog
    Danke


    und weiß jemand ob die 2400 frei sms auch für den Studentenvertrag gelten?


    Du hast quasi die Wahl:
    a) Studenten Genion-Card: momentan 10€/Monat Gesprächsguthaben
    b) Online Genion-Card: momentan 5€/Monat Gesprächsguthaben und 100SMS/Monat frei


    insofern ist die antwort auf deine Frage wohl "nein"

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    Original geschrieben von Bob_Harris
    Allerdings denke ich, wenn man Vorerkrankungen arglistig verschweigt, dass später die private KV die Leistung verweigern kann.


    Sowas nennt sich wohl landläufig Betrug (durch den Versicherten) und die PKV kann ggf. sogar den Vertrag auflösen. Das ggf. sogar, wenn man nur unabsichtlich eine Vorerkrankung/Behandlung nicht angegeben hat.
    Geht es bei Vorsatz/Betrug nicht sogar in Richtung Strafgesetzbuch?

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    in der Regel gehen einige Versicherungen dazu über, die vorherigen GKV´s zu befragen und/oder verlangen bei Vertragsabschluss eine ärztliches Zeugniss über den Gesundheitszustand. Dann kannst du dich dann 1 Stunde mit deinem Hausarzt auseinandersetzen - hat mich 50,-€ gekostet.


    Wobei die GKV maximal von vorab zugenehmigenden Behandlungen und -ich meine- Krankenhausaufenthalten überhaupt Kenntnis haben. Und ob die GKVen überhaupt Informationen herausgeben, auch wenn man als Versicherter dem zustimmt, erscheint mir zumindest zweifelhaft.

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    Original geschrieben von hollyj
    Die Frage hier finde ich auch interessant! Man läuft damit auch nicht in die Falle Erkrankungen anzugeben, die länger als 5 Jahre zurück liegen bzw. Krankheiten zu vergessen, die ganz knapp drinnen lagen. Weiß hier jemand die Antwort?


    Wenn man sich noch an seine Ärzte erinnern kann (sofern man nicht öfter umzieht dürfte das ja nicht so schwer sei), so könnte man die ja fragen.
    Die GKV kann einem nicht weiterhelfen. Bei der PKV müßten ja zumindest die eingereichten Rechnungen vorhanden sein, ggf. könnten die also weiterhelfen (wenn man die Rechnungen nicht sogar selbst noch hat- was ja sinnvoll ist).


    Es gibt ja auch Ratschläge bei Versicherungsanträgen -neben der Aufzählung aller noch im Gedächtnis befindlichen Behandlungen- darauf zu verweisen, daß die Versicherung ggf. bei den Ärzten nachfragen kann/darf/sollte.

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    Original geschrieben von autares
    Okay, also Krankenhauszusatzversicherung behalten. Über ein Anwartschaftsrecht konnte ich in den Bedingungen meiner PKV nichts lesen, nur das irgendwie ein Recht besteht, eine Anwartschaft vereinbaren zu dürfen?!


    Das ist genau was du brauchst, aber frag einfach mal bei der PKV nach. Und laß dir die Möglichkeiten zuschicken.


    Je nach PKV gibt es manchmal neben den 'normalen' 'großen' und auch noch 'kleine' Anwartschaften. Bei der einen wird schon eine Altersrückstellung gebildet und die entscheidest dich schon jetzt für einen konkreten Tarif, kostet mehr, ist dafür später billiger, weil als Eintrittsalter dein jetziges Alter gilt. Bei der anderen erhälst du 'nur' das Recht später einen Tarif (ggf. auch GKV-Zusatzversicherung) ohne Gesundheitsprüfung abschließen zu können, ist in der Anwartschaft billiger, weil noch keine Altersrückstellungen, aber später teuerer, weil Einstiegsalter dann das erreichte Alter ist.

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    Original geschrieben von autares
    Die OP wurde nämlich nicht von meiner PKV bezahlt, sondern von einer Krankenhauszusatzversicherung, die mein Vater vor 25 Jahren für mich abgeschlossen hat. Demnach sollte ich die wohl nicht kündigen (kostet ca. €30 im Monat, wenn ich das richtig im Kopf habe)?


    Niemals ohne gute Gründe kündigen, in deiner Situation schon gar nicht. Da die Versicherung augenscheinlich auch ohne groß zu murren bezahlt umso mehr. Und wenn ich recht vermute, daß 1/2 Bett Zimmer und Privatabrechnung abgedeckt sind -sonst hätte die ZusatzV wohl kaum bezahlt- sind 30€ ein recht günstiges Vergnügen.
    Was sagt den die Versicherungsfamilie? Schon befragt? :D