Hallo maestro,
der Antrag auf eine Standortbescheinigung muß schon die konkreten Angaben zu Anennen, Sender, Funksystemen e.t.c. beinhalten. Wenn der Betreiber z.B. drei Jahre nach Beantragung baut, kann er das nur mit genau der beantragten Konfiguration. Gibt es z.B. die Antennentypen mittlerweile nicht mehr, muß ein neuer Antrag gestellt werden.
Die hier angegebenen Höhen und Sicherheitsabstände sind merkwürdig:
Mobilfunk omni 6,5m ü. Grund und anscheinend geringe Leistung, 3 Sektoren in 9,8m mit je zwei Systemen... ? Wer betreibt dann mal die Omnis ?
Nun gut, um das Ganze zu beschließen: auch Außerbetriebnahmen sind an die BNetzA zu melden. Wenn das nicht passiert, sind manchmal zwei fast identische Genehmigungen in geringer Entfernung zu finden - der abgerissene und der neue Standort ![]()