Beiträge von Chrishnx246

    Hallo Chefkoch,


    1) da die Rechnung nur eine Nebenleistung ist, wird es (so ohne Weiteres) nicht zur Sonderkündigung reichen.


    2) Du kannst aber Widerspruch einlegen und deine zukünftigen Rechnungen um diesen Betrag kürzen (diese Vorgehen in dem Widerspruch ankündigen).


    Auch 2) kann natürlich "unschön" werden wenn KBW das nicht einsieht.


    Gruß Chris

    Ich bin aufgrund von viel hin und her (Telekom, 1&1, arcor, alice, ...) zu Kabel BW gewechselt, weil die DSL Leistung extrem häufig geschwankt hat und oft ganz ausgefallen ist bzw. auf wenige KB/s und eine Nutzung unmöglich gemacht hat.


    Die letzte Meile bei DSL wird bei uns (und vielerorts) so dermaßen beschossen, dass die Telekom machtlos ist (und die Leistung oft gegen Null tendiert je nach Tag und Uhrzeit).
    Mein Nachbar ist bei der Telekom und kann nichts dagegen machen, weil das System so ist wie es ist.


    Bei Kabel BW kann ich bestimmen wie schnell ich unterwegs sein möchte (je nachdem wieviel ich bereit bin zu zahlen).
    Download ist zu 95% der Zeit bei vollem Speed (Upload noch nie geringer, als vertraglich vereinbart). Wenn die Downloadspeed mal geringer ist, dann ist immer noch mindestens 50% verfügbar. Bei 100MBit reicht das immernoch völlig.


    Wenn das Kabelnetz ausfällt, dann nur wenn auch das Stromnetz ausfällt. Da kann also KBW nix für.
    Ausfälle die KBW zu verantworten hat waren 5 Stück in 3 Jahren und sind im Normalfall innerhalb von weniger als 60 Minuten behoben (meist schon nach 30 Minuten).
    Ausfallzeiten führen also zu einer Verfügbarkeit von 99,7%


    Das ist ein sehr guter Wert, den man wohl kaum als unzureichend bezeichnen kann.


    Ausserdem habe ich im Telekommunikationssektor noch nie so kompetente Serviceleute erleben dürfen.
    Alles über 0800 Nummern und als ich die 0180 Technikhotline vor Jahren mal über´s Handy wegen einem Ausfall angerufen habe, kam sofort eine Ansage ich solle eine 0800 ... Nummer anrufen wenn ich die Technik sprechen möchte.
    Also ich habe bei KBW aus Leistungs- und Servicesicht rein gar nichts zu bemängeln.


    Da ich früher beim E-Werk im Netzversorgungsbereich Monteur war, weiß ich das die oben angegebenen weniger als 60 Minuten (meist 30 Minuten) zur Störungsbehebung (gerechnet ab Ausfallzeitpunkt) sehr schnell sind.

    Ich will nur auf 2 Rechtsirrtümer aufmerksam machen, die sich in die Diskussion eingeschlichen haben.
    1) Es ist gar nicht so leicht eine Anstellung theoretisch einzuklagen bzw. praktisch eine Entschädigug zu erhalten. Hängt unter anderem mit der starken Zunahme von AGG-Hoppern zusammen.


    2) Wenn man unter das Kündigungsschutzgesetz fällt (Voraussetzungen kann ja jeder selbst nachlesen), dann mindert das Verschweigen der Schwerbehinderung von >50% bei der Bewerbung keinerlei Schutz durch das KSchG. Wie bereits erwähnt natürlich nur wenn die Voraussetzungen für die Wirkung des KSchG erfüllt sind (Stichwort: Probezeit, Mitarbeiter, ...)

    Mein Nachbar muss auch imemr das Küchenfenster aufmachen wenn er im Garten W-Lan nutzen möchte. :D


    Ich bin mit dem Linksys WRT 54GL sehr zufrieden. Tomato drauf und gut is! :top:


    Der linksys wrt610n soll glaub ich der Nachfolger vom 54er sein und auch ganz gut sein.
    Ist halt ewtas stylischer.
    W-Lan Router ohne Antennen sin mir aber suspekt!?

    Zitat

    Original geschrieben von Tuxracer
    ... er hat aber keinen Anspruch auf eine Freistellung, die würde der AG nur dann aussprechen, wenns dafür auch entsprechende Gründe gibt, z.b. wenns "Vertraunsverhältniss" AG-AN massiv gestört ist.


    Das ist ja klar.
    deswegen ja auch mein Zusatz "Die Freistellung ist gänzlich unabhängig von irgend welchen gesetzlichen Regelungen".
    Die Freistellung ist häufig Berufs/ Branchen bezogen.


    Z.B. im Dienstleistungsbereich


    Wenn ich Angst habe mein gekündigter MA könnte versuchen Kunden mitzunehmen


    Oder z.B. bei Führungskräften oder Spezialisten, die so viel Detail wissen haben, dass man die aus dem operativen Geschäft besser sofort raus nimmt.

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Die User sind einfach zu geizig oder zu faul sich die Filme im Kino anzuschauen, sich die DVDs zu kaufen oder bei itunes, etc. herunterzuladen. Das ist alles. Wir reden hier doch nicht von einer staatlichen Gängelung, gegen die man sich heroisch auflehnt. Das ist eine Verklärung und billige Rechtfertigung der Tatsachen seitens der User. Der Content ist da, nur eben teurer als das, was der durchschnittliche kino.to-User zu zahlen bereit ist.


    Nur ist es dem Gedanken der Marktwirtschaft geschuldet, dass nicht der Preis den jemand haben möchte der zu zahlende Preis ist.
    Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates Monopole so gut es geht zu verhindern.


    Also ist dein Grundansatz an sich völlig unsinnig und stur. Deshalb auch mein entsprechender Kommentar.


    Wenn ich also Filme anbieten würde und es gebe einen alternativen (Gesetzkonformen Kanal) Kanal dies zu beziehen, würde sich jener Kanal durchsetzen der den Ansprüchen des Nachfragers genügt zum entsprechenden Preis.


    Kanäle zur Gewinnmaximierung (teilweise mit Hilfe der entsprechden Legislative) nur in gewissen Regionen zuzulassen, führt zu Unmut und Verstimmung. Teilweise führt dies zu rechtlich fragwürdigen bis verbotenen Auswüchsen.


    Aber bei Recht und Gesetz ist vieles relativ.


    Sobald man sich auf den legalen Verkauf von Cannabis mit entsprechender Steuer geeinigt hat, ist es schlagartig legal.
    Ich bitte dich, das ist doch überwiegend ein ganz schlechtes Laientheater und hat nur noch wenig mit repräsentativer Demokratie zu tun.


    Es ist sehr wohl ein Widerstand der sich bildet. Man kann nicht gegen ein ganzes System demonstrieren, da gibt es zu viele Dinge die man gelichzeitig machen müsste und würde sich sehr schnell verzetteln.
    In einem Informationszeitalter zu leben und zu versuchen diesem Gesetze und Denkweisen aus der Steinzeit überzustülpen ist einfach nicht möglich.


    Es geht ja teilweise um fundamentale Grundrechte und nicht nur ob man irgend einen dämlichen Harry Potter bei kino.to sehen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Jetzt zerstör doch nicht das Weltbild von so manchem hier. Die Macher von kino.to waren doch rein altruistische Kämpfer im Widerstand gegen die Obrigkeit. :D


    Ich würde mal sagen, wir waren weit vom Thema kino.to weg (woran du maßgeblich mit dran schuld bist) und das kino.to an sich für mich nicht DER Widerstand gegen die Obrigkeit ist wurde auch klar.


    Aber warum erklär ich das überhaupt, vergeudete Liebesmüh. ;)


    Konservatie(s) Gedankengut/ Denkweise ist ja nicht gerade für geistige Flexibilität und Weitsicht bekannt. :gpaul:

    Genau Unrecht entsteht erst wenn es an Gehälter von Politikern geht. ;)
    Unrechtsregime sind also nur jene die Politiker schlecht bezahlen oder die über unsere Angie lachen! :D

    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB


    Da sowieso zunächst mindestens mal 3 Monate Probezeit sind, wäre das in diesem Jahr unwahrscheinlich noch mal Urlaub zu bekommen.


    Die meisten Firmen lassen auch in der Probezeit Urlaub zu, weil es für die Firma schwieriger ist wenn du deinen Urlaub auf einmal nehmen musst (weil zunächst Probezeit und kein Urlaub) und dann fehlst du z.B. den ganzen Dezember.


    Alle Ag die ich bisher hatte und alle in meinem Umfeld konnten in der Probezeit Urlaub nehmen.
    Selbst bei gorßen unflexiblen Firmen wie Daimler oder dergleichen.


    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB


    Wenn sie sich schon bei dem Urlaub querstellen sollte, wieso sollte die Personalabteilung sich auf eine Freistellung einlassen? :confused:


    Na den Urlaub nicht zu gewähren begründen sie ja mit einer angeblichen rechtlichen Regelung.
    Die Freistellung ist gänzlich unabhängig von irgend welchen gesetzlichen Regelungen und soll ja dazu führen, dass du tatsächlich freigestellt wirst oder im ungünstigsten Fall nochmal nachgedacht/geprüft wird ob das mit dem Urlaub so überhaupt stimmt. ;)