Schwerbehinderung – auf der Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis.

  • Ich will nur auf 2 Rechtsirrtümer aufmerksam machen, die sich in die Diskussion eingeschlichen haben.
    1) Es ist gar nicht so leicht eine Anstellung theoretisch einzuklagen bzw. praktisch eine Entschädigug zu erhalten. Hängt unter anderem mit der starken Zunahme von AGG-Hoppern zusammen.


    2) Wenn man unter das Kündigungsschutzgesetz fällt (Voraussetzungen kann ja jeder selbst nachlesen), dann mindert das Verschweigen der Schwerbehinderung von >50% bei der Bewerbung keinerlei Schutz durch das KSchG. Wie bereits erwähnt natürlich nur wenn die Voraussetzungen für die Wirkung des KSchG erfüllt sind (Stichwort: Probezeit, Mitarbeiter, ...)

  • Was Stanglwirt schreibt erscheint mir am vernünftigsten. Bewerbung, Bewerbungsgespräch und Arbeitsvertrag, ohne die Epilepsie zu erwähnen, dann aber nicht länger verheimlichen. Bei der Abgabe der Papiere dann den Behindertenausweis mit einreichen zwecks Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen - ob erläuternd oder nur als amtliches Dokument wäre ich mir noch nicht sicher. Als Floristin gefährdet die Epilepsie ja keinesfalls irgendjemand anderen, die Eigengefährdung weiß man ja einigermaßen abzuschätzen und ich würde den Behindertenausweis und seinen Anlass keinesfalls in den Vordergrund stellen. Den Kollegen erzählt man natürlich zeitnah, daß mal was sein könnte und wie sie sich dann verhalten sollten. Wenn der Chef einen dann ebenso zeitnah während der Probezeit entlassen sollte dann hat man ja auf jeden Fall den Bewerbungsprozess erfolgreich durchlaufen, alles in der eigenen Macht stehende getan und probiert's stoisch weiter.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von Chrishnx246


    2) Wenn man unter das Kündigungsschutzgesetz fällt (Voraussetzungen kann ja jeder selbst nachlesen), dann mindert das Verschweigen der Schwerbehinderung von >50% bei der Bewerbung keinerlei Schutz durch das KSchG. Wie bereits erwähnt natürlich nur wenn die Voraussetzungen für die Wirkung des KSchG erfüllt sind (Stichwort: Probezeit, Mitarbeiter, ...)


    Das ist richtig. Allerdings wird in solchen Fällen auch nicht gekündigt, sondern der Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Dann hilft das KSchG auch nicht weiter.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das ist richtig. Allerdings wird in solchen Fällen auch nicht gekündigt, sondern der Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten.

    Anfechten kann man vieles, nur mit der Wirksamkeit der Anfechtung wird man natürlich bei Vorliegen einer nicht zu offenbarenden Eigenschaft so seine Schwierigkeiten haben.

  • Ein solcher Fall liegt aber vorliegend nicht vor. Wenn die Behinderung zu Beeinträchtigungen bei der Arbeit führt (z.B. plötzlicher Anfall), besteht seitens des Bewerbers eine Mitteilungspflicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt


    ich würde das vorstellungsgespräch normal beenden. kommt dann eine zusage für den job, würde ich das thema ansprechen. lehnt er dann ab, weiss derjenige, dass es nicht an der quali gelegen hat und dass leute mit anfällen schlicht unerwünscht sind.


    Stimmt ja im Prinzip aber dafür braucht man gute Nerven . Heute war wieder ein Vorstellungsgespräch, lt. Aussage meiner Freundin "es lief super-bis ich meine Epilepsie erwähnte"


    Dazu meinte der Filialleiter: Dies können wir hier nicht gebrauchen.


    Tja wer kann das schon "gebrauchen" - meine Freundin wohl am wenigsten.


    Sie wird sich jetzt auch nur noch in größeren Unternehmen bewerben. Mal schauen ob die großen Baumärkte Deutschlands humaner sind.



    Aber super lieben Dank an alle die zum Thema beigetragen haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Was den Arbeitgeber anbelangt: entweder ganz oder gar nicht.
    Spätestens beim Vorstellungsgespräch muß sie sich entschieden haben, wie sie es handhabt: Entweder ganz verschweigen und auch auf die Benefits (direkte Steuerreduktion, zusätzlicher Urlaubsanspruch etc.) verzichten und auch später nicht einfordern, oder sofort alles erwähnen. Nachträglich damit zu kommen gilt als Vertrauensbruch.


    Daß die Arbeitsagentur die Behinderung ignoriert, ist wohl lokales Versagen der Mannschaft.


    Genau so handhabt das meine Mutter seit einiger Zeit auch immer. Sie kann trotz Behinderung normal arbeiten allerdings scheuen viele Firmen die damit für sie verbundenen Nachteile. (mehr Urlaub, erschwerte Kündigung) Sagt so Natürlich keiner.
    Nach Ablauf der Probezeit, kann man jedoch sehr wohl den Behinderung angeben. sollte man jedoch nur wenn kein befristeter Vertrag besteht.


    Hier ist jedoch das "Problem" der Anfälle, ich denke die Freundin wird dann auch krank geschrieben?
    Und das In der Probezeit lässt wohle heute keiner mehr durchgehen.

  • Das ist natürlich ganz schwer da einenen passenden Arbeitsplatz zu finden, denn es spielen da auch Sicherheitsaspekte eine Rolle, damit möglichst nichts passiern kann. Wenn siie da in ihrer Situation z.B. am Arbeitsplatz eine Leiter hochsteigen muß, wird es schon ziemlich gefährlich. Wir können nur beide Daumen drücken das sie was geeignetes bei einen verständnisvollen AG findet.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Klar Leiter / Scheren etc - da mache ich mir sowieso schon Sorgen. Die Tätigkeit Floristin ist sowieso nicht das ideale bei so einer Erkrankung.


    Über eine Umschulung hatten wir auch schon nachgedacht, z. B Bürokauffrau aber sowas liegt ihr leider gar nicht.

  • Vieleicht wäre eine Stelle als Telefonistin bzw. Hotline-Mitarbeiterin in einen Callcenter oder ähnlich was für sie. Eine Umschulung wäre da dann wahrscheinlich auch nötig und liegen muß ihr auch das ganze. Was sagen denn eigentlich die Berater beim Arbeitsamt haben die gar keine Ideen und Angebote, sind doch dafür eigentlich da?

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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