Gerade im Bad bringt das einiges, Komfort und Einsparung. In der Küche, besonders wenn er nur ab und an für das warme Wasser im Waschbecken benötigt wird (und zum spülen eigentlich eine Spülmaschine genutzt wird), lohnt sich auf jeden Fall ein kleineres Gerät.
Beiträge von diger
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Original geschrieben von jd_cort
Von daher frage ich mich schon ab wann man am StvZO teilnimmtDu als Mensch eigentlich eher gar nicht. Denn die StvZO regelt eher, wie ein Fahrzeug auszusehen hat (technisch und formal).
Was Du vermutlich meinst, ist die StVO, die betrifft Dich wie gesagt, sobald Du einen Fuß auf öffentlichen Verkehrsraum setzt.
Das eine regelt, was wo an einem Fahrzeug wie zu sein hat (StvZO) und das andere regelt wie der Teilnehmer sich zu verhalten hat (StVO).
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Wie ich mir schon dachte. Das ist ein Schütz (Relais) welches dafür sorgt, das imme rnur gleichzeitig einer der beiden DLH betrieben werden kann. Das klacken beim einschalten der Sicherungen sind eben die Relaiskontakte, die sich dann schliessen (vollkommen normales Geräusch).
Einer der beiden DLH hat Vorrang (vermutlich Badezimmer, damit da keiner auf dumme Ideen beim Duschen kommt
). Wenn dann z.B. einer in der Küche warmes Wasser braucht (und sich der DLH einschaltet) und dann jemand im Bad den DLH nutzt (es müsste dann auch im Sicherungskasten dann wieder kurz klacken) bekommt der DLH in der Küche so lange keinen Strom mehr (und kann dann natürlich kein Warmes Wasser liefern) bis der DLH im Bad wieder aus ist.Meiner brummt auch schon seit einigen Jahren vor sich hin, aber meine UV ist in einem Vorraum, wenn da die Tür zu ist, hört man nichts mehr.
Wenn Dich das brummen stört, dann einfach von einem Elektriker einen neuen einbauen lassen. Dauert nicht lange und sollte auch nicht so teuer sein. Dann hast Du wieder so 10 Jahre "Ruhe"

Wie gesagt, das brummen ist nicht schlimm, kann aber (besonders Nachts) schnell nervig werden.
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Kann es sein, das es dann im Sicherungskasten brummt? Kannst Du beide DLH gleichtzeitig betreiben, sprich kommt dann aus beiden warmes Wasser heraus?
Es kann nämlich sein, das bei Dir in der UV ("Sicherungskasten") ein Relais sitzt, das dafür sorgt, das immer nur ein DLH funktioniert. Das macht man wegen der recht hohen Stromaufnahme der Dinger.
Und leider fangen mit den Jahren die Dinger ganz gerne an zu brummen. Das ist nicht schlimm und auch in keinster weise Gefährlich, aber es nervt. Du könntest das Teil austauschen lassen, dann ist wieder Ruhe.
Die elektronischen DHL sind schon deutlich beser, schon allein was das halten der Temperatur angeht. Im Bad lohnt sich das auf jeden Fall. Ich persönlich würde aber nur für die Küche nicht einen so großen (21KW) DHL montieren. Falls Du den austauschen lassen möchtest, würde hier ein kleinerer schon deutlich sparen.
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Original geschrieben von Jannis71
Schlussendlich wird es aber Niemanden interessieren ob die Lampe eine Zulassung hat oder nicht, solange du damit Niemanden blendest.Das stimmt leider nicht. Die Rennleitung hält bei uns schon mal gerne Fahrräder an, die offensichtlich keine erlaubte Anlage hat. Man sieht das schon recht gut aus der Ferne, ob da eine erlaubte oder nicht erlaubte Anlage dran ist.
Und richtig Probleme hat man dann, wenn die vorgeschriebene Anlage nicht mehr vorhanden ist, dann untersagt die Polizei die weiterfahrt. Die zusätzliche LED Beleuchtung schaltet man nach einer Ermahnung (falls so etwas wirklich mal passiert) einfach ab.
Also einfach doppelt fahren; hält eh besser.
Nebenbei: Ich habe gerade mal StVZO§ 67 durchgelesen. Es könnte sein, das bei blinkenden Anlagen die Rennleitung Probleme macht, daher besser eine LED Dauerbeleuchtung nutzen.
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Leider sind manche Gesetze so alt, das sie einfach nicht mit der Zeit gehen. Und dazu kommt ein riesen Behörenapparat hinzu, der es nicht mal eben schafft, neuartige Beleuchtungen, mögen Sie noch so gut sein, da hinzu zu nehmen.
Erstmal vorab MUSS das Fahhrad über eine gesetzlich Konforme Beleuchtungsanlage verfügen, und diese muß auch benutzt werden. Ansonsten kann es mecker bei der Rennleitung geben. Also die normale Dynamobetriebene Lämpchenanlage muß nicht nur vorschriftsmäßig montiert sein, Du musst diese auch nutzen, egal wie viel besser Akku betriebene LED Lampen auch sein mögen.
Andererseits habe ich noch nie Probleme mit der Rennleitung gehabt, wenn man zusätzlich die weitaus besseren Akkubetriebenen LED Beleuchtungen ZUSÄTZLICH (und das ist wichtig!) betreibt.
Man befindet sich da zwar in einer Grauzone, aber da sollte es normalerweise keine Probleme mit geben. Zumindest jeder halbwegs vernünftige Polizist würde da keine schwierigkeiten machen.
Ob jetzt Blinklicht oder Dauerlicht, da kann man sich drüber streiten. Als Autofahrer finde ich die Blinklichter nicht so gut, denn man sieht erst mal nicht, ob da irgend jemand nur mit so einem Blinkegizmo rumrennt (Jogger, Hunde, Kinder, etc.), oder ob es wirklich ein Fahrrad ist, welches auf der Strasse fährt.
Ich persönlich ziehe am Fahrrad die Dauerbeleuchtung vor.
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Ach bei otto.de, da ist das doch ganz einfach.
Ich habe mal folgendes dreisterweise von der Otto Homepage "geklaut"
:ZitatAlles anzeigen
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Kannst also schon mal vorab eine eMail mit allen Daten da hin schicken, und Dienstags die direkt telefonisch "quälen" :p
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@ mayday7,
ist da jetzt etwas kaputt gegangen, oder bekommst Du einfach da irgend etwas nicht wieder zusammengesteckt.
Wenn es kaputt ist, und da der Herd ja noch quasi neu ist, würde ich nicht die Hersteller Garantie bemühen. Du hast ja noch Gewährleistung. Einfach mal den Händler anrufen, was da gemacht werden kann.
Entweder kann der das wieder einrenken oder Du bekommst eine neue Schublade. Da die Schublade ja zum Herd gehört, fällt diese ja auch unter die Gewährleistung.
Ob so etwas übrigens auch unter Garantie fällt, kann man nicht pauschal sagen, da muß man das kleingedruckte der Garantiebedingungen des Herstellers mal bemühen. Es gibt Garantiebedingungen, die schließen ganz gerne schon mal "Designprobleme"
aus. -
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Original geschrieben von hottek
ich denke das ist ein ganz normales Girokonto, nur eben ohne eingerichtetem DisporahmenDann ist es KEIN Guthabenkonto.
ZitatOriginal geschrieben von hottek
ich denke den Kunden wäre so oder so ein Disporahmen lieber aber meisten macht die Bank die Beschränkung dass eben kein Disporahmen eingerichtet wird. Denke nicht dass die Kunden zur Bank gehen und so ein Konto fordern
Abgesehen von Kunden, denen gar nichts anderes übrig bleibt (wegen negativer Schufa, etc.) gibt es sehr wohl Kunden, die so etwas fordern. Seien es Leute, denen selber bewusst ist, das sie nicht mit Dispo & Co. umgehen können, oder eben auch Eltern, die für Ihre Schützlinge ein Konto einrichten wollen.
ZitatOriginal geschrieben von hottek Wobei jemand der keinen Disporahmen hat ja nicht automatisch minderjährig oder eben ein Problemkunde ist, viele verzichten eben darauf weil sie denken den nimmt man eh nicht in Anspruch.
Minderjährige und Dispokredit oder Überziehung schliessen sich schon aus. Eine Bank darf einem Minderjährigen keinen Dispo einrichten oder eine Überziehung dulden.
Zu dem Thema Rücklastschrift: Da muß ich ganz ehrlich sagen, das ist Schludrigkeit des Kunden. Wer nicht weiß, wann was von seinem Konto abgeht und daher nicht vorher für eine entsprechende Deckung sorgt, muß halt ggf. mit Schmerzen (=hohe Gebühren) lernen mit Geld umzugehen.
Das die Banken trotzdem oftmals das ganze dulden, liegt einfach nur daran, dass diese kräftig daran verdienen.
Aber nochmals, es ging hier um Guthabenkonten, und da schliessen sich Dispo und Überziehung ebenfalls aus.
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Original geschrieben von hottek
denke das werden dann eher Kulanzentscheidungen vom Berater seiKulanz hin oder her. Aber ein Guthabenkonto ist eben ein Konto auf Guthabenbasis. Solche Konten schliessen u.a. auch Eltern für Ihre fast Erwachsene Kinder ab.
Und es hat eben einen Grund, das solche Konten nicht überzogen werden sollen. Aber leider kommt es gerade bei Guthabenkonten bei Minderjährigen immer wieder gerne vor, das diese überzogen werden können. So kann man die kleinen schon mal daran gewöhnen, wie toll es ist, auf Pump zu leben.
Wenn es übrigens wirklich ein Guthabenkonto ist, und dies in den AGBs entsprechend auch steht, dann hat die Bank ein Problem, wenn das Konto ins Minus gerät, und nicht der Kunde; das nur mal am Rande.
Wenn ein Kundenberater der Meinung ist, ein normales Girokonto wäre doch viel besser, dann steht es diesem frei mit dem Kunden gemeinsam dies zu entscheiden, und nicht eigenmächtig.
Kulanz wäre es, wenn eine entsprechende Überziehung komplett kostenlos wäre. Das der Kunde überziehen darf ist dann weniger Kulanz, sondern eher die Möglichkeit Geld zu verdienen. Daher sehe ich das hier nicht als Kulanz gegeben.
Es gibt einen Grund für diese Art der Konten. Und entweder sind es nun Guthabenkonten oder nicht. Und es darf nicht sein, dass das vom Willen eines Beraters abhängig ist, zumal in den AGBs dies entsprechend geregelt sein sollte.