Beiträge von janek

    Zitat

    Original geschrieben von mober
    Nein, das zweite muß man dann handschriftlich ankreuzen, ist ein Fehler im Formular.


    Das habe ich nicht getan. Denn im Formular steht eindeutig unter Ziffer 2:


    "Arcor-DSL ist nur mit dem auf diesem Formular genannten ISDN-Angebot erhältlich. Sofern nicht anders gewünscht, erhalten Sie den Standardtarif im 60-Sekunden-Takt."


    Des zweiten Häkchens vor Arcor-ISDN bedarf es also nicht.

    Zitat

    "Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen , die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden, gewährt."
    (http://www.telekom.de/dtag/faq…,10303,626-1867-1,00.html)


    Ich lese daraus, dass der Sozialtarif auch für Ferngespräche gilt!?! Wie seht ihr das?


    Die Ermäßigungen des Sozialtarifs gelten für alle Gespräche innerhalb des gesamten Bundesgebietes (ausgenommen Sonderrufnummern). Sie werden sogar auf weiterführende Verbindungen bei Anrufweiterschaltungen angewandt. Jedenfalls kann ich das den Berechnungen auf meiner Telefonrechnung entnehmen.


    Zitat

    Gibt es eigentlich Internet-by-Call-Anbieter die man über den Sozialtarif z.B. als Ortsgespräch anwählen kann?


    Anbieter mit lokalen POPs (und Einwahlnummern). Im Internet findest Du bestimmt einige Listen (XXL-Einwahlnummern).

    Zitat

    Original geschrieben von Hadraniel
    Für Mobilfunk ist Callthrough über eine 0180-Nummer völlig uninteressant. Guck doch mal in Deine Tarifbroschüre was ein Anruf vom Handy auf eine 0180/0190-Nummer kostet ... die werden etwas anders tarifiert als aus dem Festnetz.


    Lies meine Antwort bitte nochmal. Dann wird Dir auffallen, daß dort das Stichwort "Auslandsgespräche" enthalten ist. Bei diesen macht das Calltrough über eine 0180-Nummer sehr wohl Sinn und bringt eine Ersparnis.

    Zitat

    Original geschrieben von trx
    Kannst Du.
    Beim Kontomanager, Punkt 3 = Tarifwechsel wird
    Dir Dein derzeitig gültiger Tarif angesagt.


    Hab es eben ausprobiert:


    "[...] Zur Zeit telefonieren Sie in der Loop Classic-Option mit den vor dem 15.11.2002 geltenden Konditionen. [...]"


    Danke Dir, trx.

    Neuer Takt auch für bestehende Loop-Karten?


    Leider habe ich bisher nirgends eine Antwort darauf gefunden:


    Gilt der neue Takt denn auch für schon vor dem 15.11.2002 registrierte Loop-Karten im Classic-Tarif?


    Immerhin hat mich O2 Germany nicht über die Tarifänderung informiert, obwohl zwischen O2 Germany und mir ein Vertrag (Prepaid-Vertrag) besteht. Kann ich damit also davon ausgehen, daß für mich weiterhin der alte Takt gilt?

    Hallo!


    Mein M50 zeigt nach dem Anschalten als Erstes immer ein "Jamba! bei Debitel"-Logo. Nun meine Frage: Kann ich die Anzeige dieses Logos irgendwie abschalten oder das Logo gar ganz löschen?


    Habe schon im Forum nach einer Lösung gesucht, aber bisher keine brauchbare Antwort gefunden. Ich weiß, vielleicht habe ich einfach die falschen Suchbegriffe benutzt...



    Regards


    Jan

    Eine Erklärung ist es nicht, aber etwas mehr Information zu dem, was da scheinbar über den Ticker ging:


    "Quam - Keine Vereinbarung zur Übernahme von Drillisch-Aktien


    München/Köln, 31. Jul (Reuters) - Der kleinste Mobilfunknetzanbieter in Deutschland, Quam, hat nach eigenen Angaben mit Aktionären des Mobilfunkdiensteanbieters Drillisch keine Vereinbarung zur Übernahme von deren Aktien abgeschlossen.


    Ein Quam-Sprecher sagte am Mittwoch in München, es sei "hanebüchener Unsinn", wenn Drillisch- Aktionäre behaupteten, sie hätten mit Quam Vereinbarungen zur Übernahme von Drillisch-Aktien geschlossen. "Es gibt keinerlei Kaufvertrag zwischen Quam und Drillisch oder einzelnen Aktionären zur Übernahme von Aktien. Das ist völlig abwegig", sagte der Sprecher und reagierte damit auf eine Mitteilung von Drillisch vom Mittwoch.


    Drillisch hat nach eigenen Angaben eine Klage von eigenen Aktionäre gegen Quam vorliegen, die sich auf einen angeblich mit Quam geschlossenen Kaufvertrag für rund drei Prozent der Drillisch- Anteile beziehen. Die Aktionäre behaupten laut Drillisch weiter, dass Quam aufgrund von Kaufverträgen mit weiteren Aktionären die Aktienmehrheit bei Drillisch übernommen habe. Zu den Aussichten der nicht näher erläuterten Klage wollte sich Drillisch nicht äußern.


    Im zeitlichen Zusammenhang mit der am Mittwochnachmittag verschickten Pressemitteilung zogen die Drillisch-Aktien bei geringen Umsätzen an der Börse kräftig an. In der Spitze verteuerten sich die Papiere um knapp 16 Prozent auf 0,80 Euro.


    Quam hatte vor seinem Marktstart nach Angaben aus Branchenkreisen im vergangenen Jahr die Möglichkeiten sondiert, Mobilfunkdiensteanbieter wie Drillisch oder Debitel zu übernehmen, um sich dadurch eine Kundenbasis zu verschaffen. Die Gespräche scheiterten und Quam startete im November vergangenen Jahres ohne eigene Kunden. Mittlerweile zählt Quam rund 200.000 Mobilfunkkunden, muss jedoch nach dem Willen seiner Gesellschafter Telefonica und Sonera das Neukundengeschäft einstellen und weitere Investitionen in das UMTS-Mobilfunkgeschäft zurückstellen.


    Drillisch hatte sich nach Angaben aus Branchenkreisen selbst wiederholt anderen Marktteilnehmer zum Kauf angeboten. Auch diese Gespräche blieben bislang erfolglos. Ende des ersten Quartals zählte Drillisch 606.000 Mobilfunkkunden. Das Unternehmen verfügt nicht über ein eigenes Mobilfunknetz, sondern vermarktet Mobilfunk-Dienstleistungen der Netzbetreiber auf eigene Rechnung."


    (Quelle: Yahoo! Finanzen, Mittwoch 31. Juli 2002, 17:47 Uhr, http://de.biz.yahoo.com/020731/71/2vwkq.html)



    Dagegen diese Pressemitteilung hier, vielleicht ist es die im oberen Text angesprochene:


    "Klage von Aktionären der Drillisch AG gegen Quam auf Durchführung eines Kaufvertrages über ihre Aktien


    Der Drillisch AG wurde am 29. Juli 2002 eine Klage ihrer Aktionäre Ralf Forster und Hans-Jochen Drillisch gegen die Group 3G UMTS GmbH, übermittelt. Die beklagte Gesellschaft ist Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen und tritt in Deutschland unter der Marke "Quam" auf. Gegenstand der Klage ist ein angeblich bestehender Kaufvertrag zwischen den klagenden Aktionären und Quam über den Verkauf von Aktien der Drillisch AG. Im Rahmen dieses Vertrages sollen die klagenden Aktionäre ihre Beteiligung an der Drillisch AG, dies entspricht ca. 3 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft, gegen ein Barangebot pro Aktie an beklagte Gesellschaft verkauft haben. Die Kläger behaupten, dass weitere Aktionäre der Drillisch AG ihre Aktien an die beklagte Gesellschaft verkauft hätten. Alle Verkäufe zusammen repräsentieren die Aktienmehrheit an der Gesellschaft in Höhe von ca. 50,31 Prozent des Grundkapital der Drillisch AG.
    Die Drillisch AG hat auf Basis der ihr gegenwärtig vorliegenden Informationen keine Kenntnis, dass weitere Aktionäre, die im Rahmen des Vertrages ihre Beteiligung verkauft haben sollen, der Klage beigetreten sind oder selbst Klage gegen die beklagte Gesellschaft erhoben haben. Darüber hinaus vermag sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen, ob die Klage ihrer Aktionäre Erfolg haben wird."


    (Quelle: Pressemitteilung vom 31. Juli 2002, http://www.drillisch.de/presse/310702.pdf)