muli:
Der Termin stimmt.
Dann richte Dich mal auf hohe Preise bei Inlandsüberweisungen ein, oder zumindest auf den Mittelwert zwischen In-und Ausland.
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muli:
Der Termin stimmt.
Dann richte Dich mal auf hohe Preise bei Inlandsüberweisungen ein, oder zumindest auf den Mittelwert zwischen In-und Ausland.
zu 1.) Es gilt das Bruttoeinkommen.
Ein Bekannter von mir hat eine 0151 mit einem normalen D1-Tarif.
Kein Rahmenvertrag.
Die müssen also die 0151 doch so rausgegeben haben.
Bei Alfred Biolek kommen nur 33,01 % raus.
Daniel Küblböck: 65,33%
Real name: 99,73 % Wie kommen die auf Ihre Werte?
Nick: 33,26 %.
Wie schafft Daniel das eigentlich, von Lied zu Lied schlechter zu werden?
Nightfever kann man sich ja nicht mehr anhören.
Die zweite Staffel erscheint laut Amazon.de am 22.05.2003.
Zum Preiss von 44,99 € kann man es sich schon vorbestellen.
Ist dort z.Zt. auch Nr. 1 der Hot 100 DVD.
Der Preis ist zwar etwas höher, als bei der ersten Staffel aber meiner Meinung nach immer noch akzeptabel.
Die Familienkasse kann Dich nicht auf die 65,- € beschränken.
Die Entfernungspauschale gilt übrigens sogar, wenn Du die Strecke zu Fuß gehst.
Ein Höchstbetrag für die Faachliteratur gibt es meines Wissens nach nicht, nur können höchstens 51€ ohne Belege als Fachliteratur geltend gemacht werden. Darüber muss alles mit Rechnungen belegt werden.
Den Computer mit dem letzten Drittel anzugeben müsste eigentlich gehen, wenn Du das Kaufdatum per Rechnung nachweisen kannst.
zu 1. Das ganze heißt ja Entfernungspauschale und gilt somit nur einmal und nicht für Hin-und Rückfahrt.
Die kosten für eine Fahrkarte könnten geltend gemacht werden, wenn der Betrag über dem der Entfernungspauschale liegt.
zu 2. Den Computer kannst du natürlich nur anteilig geltend machen. Für Computer gelten meines Wissens nach 4 Jahre. Du kannst also jedes Jahr nur 1/4 anrechnen und nicht den kompletten Betrag. Das gilt nur bis zu einem Betrag vom 410 €.
Das Auto habe ich bezahlt. Es ist nur aus Altersgründen auf meine Mutter zugelassen, die selbstständige Steuerberaterin ist.