Gewährleistung beim privaten Verkauf von Gebrauchtwagen- Gerücht oder Wahrheit?

  • Hi!


    Ich hätte da mal eine Frage an Euch.
    Ich habe heute gehört, daß der private Verköufer von Gebrauchtwagen dem Käufer seit dem 1.1.2002 eine Art Gewährleistung bieten muß?
    Das heißt, daß der Verkäufer bei später auftretenden bestimmten, nicht im Kaufvertrag angebenen Mängeln, regresspflichtig ist?
    Kennt sich damit irgendjemand hier aus?
    Was ist da dran?
    Hat sich wirklich etwas an der Regelung geändert? Muß nicht einfach nur dei Floskel "gekauft wie gesehen" im Vertrag stehen und nach dem Verkauf ist man in keiner Weise mehr irgendwie verpflichtet, was Mängel angeht?!


    :confused: :rolleyes:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • schau mal hier , dort findest du alle relevanten Infos...allerdings nur beim Händlerkauf oder wenn du in irgendeiner Form Unternehmer bist!


    Ansonsten kannst du die Gewährleistung als Privatmann immer noch ausschliessen.Allerdings würde ich keine Floskeln a la "gekauft wie gesehn" wählen,sondern ausdrücklich den Ausschluss der Gewährleistung vermerken.

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9


  • Fazit: Man muss schon genau hinsehen, um nicht in eine Falle zu tappen. So ist zum Beispiel nicht wirklich sicher wie es aussieht, wenn ein Freiberufler seinen teils auch geschäftlich genutzen Privatwagen verkauft. Das werden wohl erst Gerichte beantworten. Bis dahin würde ich als Verkäufer jedenfalls mehr als nur "gekauft wie gesehen" in den Kaufvertrag schreiben. Unbedingt erwähnen, dass der Wagen privat verkauft wird und jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist. Das würde ich mir vom Käufer als "gelesen und einverstanden" separat unterschreiben lassen.
    Inzwischen sollte es auch schon standardisierte Vordrucke dafür geben (Schreibwarenladen, ADAC etc.).
    Einen Vordruck vom ÖAMTC gibt es hier.


    Was an sich für den Verbraucher gut gemeint war hat sich in diesem Fall als Fußangel herausgestellt...


    Nekoelschekrat: Das war knapp daneben: Der von dir verlinkte Artikel behandelt Händler, und nicht Private... ;)


    Edit zwecks Überarbeitung & Ergänzung...

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Weiss eigentlich einer, wie das ist, wenn man sein Auto verkaufen will, das Auto aber auf eine Person als Zweitwagen zugelassen ist, die selbstständig ist?

  • Holodoc111:
    Bist du der Eigentümer, sprich gehört dir das Auto? (egal was im Fahrzeugschein und -brief drinsteht, also hast du es bezahlt oder wurde es dir geschenkt?)
    In der Regel ist zwar der Halter auch der Eigentümer, das ist aber nicht zwingend so.


    Wenn das der Fall ist und du den auf einen Unternehmer zugelassen Wagen verkaufst sollte dies als Privatmann unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung weiter möglich sein.
    Rein sachenrechtlich gehört dir das Auto ja. Man könnte zwar auf den Halter abstellen käme damit aber haftungsrechtlich nicht weit, weil ja nicht er Verkäufer und Eigentümer ist.
    Wenn aber z.B. ein Freiberufler dir das Auto schenkt um beim Verkauf nicht haften zu müssen könnte man schon wieder ein Problem haben...


    Ist nur meine Einschätzung, ich kann dir das aber natürlich nicht sicher sagen!

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Der Golf hat 113000km, ist von 1996.
    Halter bin nicht ich, sondern meine Mutter, die aber nicht selbständig ist. Sie verkauft ihn privat, er wurde nie geschäftlich genutzt.


    Also werde ich die Gewährleistung ausdrücklich schriftlich ausschließen. Dann kann mir eignetlich nichts mehr passieren.


    Danke für die Links! :top:


    Ich werde mal gucken, daß ich einen neuen Vordruck bekomme. Und vielleicht auch mal beim ADAC genau nachfragen. Dann dürfte nix schiefgehen. Ich hab selbst noch nie einen privat verkauft, sondern bisher immer in Zahlung gegeben.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Re: Eine Art "Gewährleistung" beim privaten Verkauf von Gebrauchtwagen? Gerücht oder Wahr


    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Hi!
    Ich habe heute gehört, daß der private Verköufer von Gebrauchtwagen dem Käufer seit dem 1.1.2002 eine Art Gewährleistung bieten muß?
    Das heißt, daß der Verkäufer bei später auftretenden bestimmten, nicht im Kaufvertrag angebenen Mängeln, regresspflichtig ist?



    Nicht nur eine Art Gewährleitsung, sondern ganz normale Gewährleistung von zwei Jahren.
    Man haftet dann für nicht im Vertrag angegebene, aber dennoch bei Übergabe bereits vorhandene Mängel. Reine Abnutzungserscheinungen fallen nicht darunter, dafür ist das Auto ja gebraucht.


    Die Gewährleistung kann im Verhältnis zwischen Privatleuten (Verkauf von Privat) ausgeschlossen werden. Das sollte möglichst auch verständlich und ausdrücklich geschehen. "Gekauft, wie gesehen" bringt da eher nichts und ist ohnehin eine Klausel, die nicht sehr beliebt ist.Sinnvoller und sicherer ist, zu schreiben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, in diesem Fall die Gewährleitung nach BGB ausgeschlossen werden kann und von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.


    Zitat

    Weiss eigentlich einer, wie das ist, wenn man sein Auto verkaufen will, das Auto aber auf eine Person als Zweitwagen zugelassen ist, die selbstständig ist?


    Da ist schon einmal wichtig zu wissen, wie das Auto genutzt wurde. Handelt es sich nämlich um einen privat genutzten Wagen, kann selbstverständlich auch ein Privatverkauf unter Ausschluß der Gewährleitung stattfinden.


    Ist das nicht der Fall, kann aber zumindest der Wagen aus dem Unternehmen zuerst herausgezogen werden und danach von privat verkauft werden.


    In deinem speziellen Fall, würde ich sagen, dass sofern du Eigentümer des Wagens bist, selbstverständlich auch ein Verkauf durch dich von Privat erfolgen kann. Es handelt sich ja dennoch nicht um einen Verkauf durch den Selbständigen, sondern du verkaufst dein Auto.


    Gruß
    DaFunk

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  • Das Auto habe ich bezahlt. Es ist nur aus Altersgründen auf meine Mutter zugelassen, die selbstständige Steuerberaterin ist.

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