Hi!
Ich hätte da mal eine Frage an Euch.
Ich habe heute gehört, daß der private Verköufer von Gebrauchtwagen dem Käufer seit dem 1.1.2002 eine Art Gewährleistung bieten muß?
Das heißt, daß der Verkäufer bei später auftretenden bestimmten, nicht im Kaufvertrag angebenen Mängeln, regresspflichtig ist?
Kennt sich damit irgendjemand hier aus?
Was ist da dran?
Hat sich wirklich etwas an der Regelung geändert? Muß nicht einfach nur dei Floskel "gekauft wie gesehen" im Vertrag stehen und nach dem Verkauf ist man in keiner Weise mehr irgendwie verpflichtet, was Mängel angeht?!
:confused: ![]()