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Original geschrieben von jokay2010
Dann versteh ich nicht, warum KPN ausgerechnet E-Plus verkaufen will..
Weil man vermutet, dass Carlos Slim es vor allem auf den deutschen Markt abgesehen hat bei seinem Einstieg bei KPN. Wenn man sich von E-Plus trennt, wird es weniger attraktiv für Slim. KPN will sich mit allen Mitteln unattraktiv für eine feindliche Übernahme machen. Siehe zu der ganzen Sache auch diesen (englischen) Beitrag: klick
Man wird wohl abwarten müssen, was am Ende draus wird.
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http://www.wiwo.de/unternehmen…e-verhindern/6720680.html
Bin kein Experte, aber wenn es KPN nur darum geht, die Kontrolle durch Carlos Slim zu verhindern, wäre dieses Sondergremium doch die bessere Variante, denn soweit ich weiß ist E-Plus ja vergleichsweise profitabel. Kennt sich jemand mit dieser niederländischen Sonderregelung aus?
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Original geschrieben von Luke999
Weiß jemand ob und wann die Allnetflat auch für Bestandskunden ohne Laufzeit buchbar sein wird?
Laut Aussagen von den Simyo-Miitarbeitern auf Facebook ist es für Bestandskunden schon jetzt ohne Laufzeit buchbar. Habs aber nicht ausprobiert.
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Original geschrieben von hrgajek
Hallo,
mein Guthaben ist heute unter 5 Euro gefallen, die Warn-SMS kam, die Aufladeautomatik hat NICHT funktioniert 
Hast Du mal im Kundenaccount mal nachgeschaut, ob die automatische Aufladung noch aktiviert ist? Bei einer unserer Karten ist die automatische Aufladung nach Guthabenstand vor einigen Wochen wie von Geisterhand deaktiviert worden, obwohl sie monatelang stabil funktioniert hatte und sich ansonsten nichts geändert hatte (Bankverbindung oder so). Hatte dann gemutmaßt, dass evtl im Hintergrund versehentlich von simyo irgendwelche Einstellungen überschrieben wurden. Würde mich interessieren, ob das bei anderen auch so passiert ist.
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Original geschrieben von ggeht
Blau hat bei meinem Vater trotz Prepaidangebot einen Schufaeintrag gemacht.
Definitiv nicht zu empfehlen :mad:
War das vielleicht eine einfache Identitätsabfrage? Die taucht dann lediglich in der Schufa-Selbstauskunft auf, wird anderen Unternehmen nicht angezeigt und ist deshalbnicht schädlich für die Bonität. Ist in den Blau-Datenschutzrichtlinie übrigens auch so vorgesehen (Punkt 11).
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Original geschrieben von zaeb
Schade, also nicht auf Halde für das anstehende Geräteupdate.
Danke für die Antworten!
Entweder Adapter schneiden oder für ca. 1€ einen kaufen. Jedenfalls besser, als irgendwann beim Gerätewechsel simyo 10€ pro SIM in den Rachen zu schmeißen.
Beim SGS2 war zB einer in der OVP dabei, vielleicht bei anderen Geräten auch?
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Re: Re: Re: Guter und unkomplizierter Prepaid Anbieter im Eplus Netz gesucht
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Original geschrieben von Roland123
Simyo bietet zur Zeit 50 Euro Wechselbonus an, wenn man seine alte Rufnummer mitnimmt. 
Aber aufpassen: die angepriesenen 50 € setzen sich aus 25€ Erlass der Portierungsgebühr und 25€ tatsächlichem Bonusguthaben zusammen. Ansonsten kann ich simyo persönlich empfehlen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Guthaben unkompliziert aufzuladen (automatisch nach Guthabenstand oder monatlich oder manuell zB per SMS, Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte). Gleiche gilt im Wesentlichen auch für blau.de
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Original geschrieben von Dauerposter
Bessere Variante: Wie oben, aber B verkauft dem C das Handy und will dem C Eigentum am Handy verschaffen. C weiß aber von Anfang an, dass B nicht Eigentümer des Handys ist.
Jetzt bin ich bei Dir
!
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Original geschrieben von Dauerposter
Das würde ich in dieser Pauschalität nicht bejahen wollen:
A als Eigentümer eines Handys vermietet dieses an B. Der B verleiht das Handy an C. D stiehlt dem C das Handy. D veräußert das Handy an den gutgläubigen E.
In obiger Konstellation stünde § 935 BGB einem Gutlaubenserwerb durch E nicht entgegen.
A hat aber doch mehrstufigen mittelbaren Besitz am Handy nach 871 BGB. Und dann kommt es nach 935 I S. 2 auf das Abhandenkommen bei C an. Also würde 935 eingreifen, oder nicht?
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Original geschrieben von Koelli
Individualabreden sollen Vorrang haben?
Also ich lese immer in AGBs, dass handschriftliche oder mündliche nebenabreden eben NICHT gelten. Und dazu gehört auch die Streichung eines Passus wie der Schufa-Abfrage
Frank meint 305b BGB. Was Deinen Einwand betrifft wirds jetzt (zumindest für Nichtjuristen ;))kompliziert. Bei rechtgeschäftlich vereinbarten Formerfordernissen stellt sich immer die Frage, ob diese konstitutive oder lediglich beweiserleichternde Funktion haben sollen... Kann mitunter schwierig sein.