tobmobile,
ich sehe das du das Grundproblem überhaupt nicht ansatzweise verstehst.
Es geht nämlich tatsächlich vorrangig darum das ich bis Verwendungstag keinen Zugang zum Code hatte. Gegen Zugang von Dritten sollte eine vernünftige Email ohnehin ausreichend geschützt sein.
Betrugsfall von mir selbst:
Konkret soll damit ausgeschlossen sein, daß ich selber zum Betrüger werde mir den Code klammheimlich aus meinen Postfach herausfische und selber weiterverkaufe und vom jetzigen Verkäufer Schadensersatz wegen Funktionslosigkeit verlange.
Aber der Betrug ist eben nicht meine Absicht.
Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt würde ich klipp und klar verlieren wenn ich den Code einfach so per Email erhalte welche ich sofort öffnen kann. Ab diesen Zeitpunkt sind sowohl ich als auch Verkäufer in Kenntnis des Codes und hätte jetzt beide die Möglichkeit ihn an Dritte zu veräußern.
Vor Gericht gilt aber in dubio pro reo (im Zweifel für den angeklagten) und deshalb würde ich den Prozess gnadenlos verlieren.
Dreh und Angelpunkt ist, daß ich dem Gericht nachweisen muß das ich erstmalig in der Minute meiner Reisebuchung Einblick in den Code hatte.
Abschweif Käuferschutz+Gutschein (außergerichtl. Weg):
Und das Gutscheine keinen Käuferschutz genießen...ja das war bis kurzem tatsächlich so...seit neuestem (so habe ich mir gestern im Ebayhilfeforum versichern lassen) besteht schon schutz...nur denke ich die Hürden meiner Nachweispflicht wären dann genauso hoch wie in einem Gerichtsverfahren...ich muß dann genauso nachweisen das ich erst bei Reisebuchung Einblick hatte.