Frage zu Domainrecht (eine Freundin hat Ärger)

  • So; die Sache hat sich zumindest einigermaßen zum Guten gewendet.


    Der Anwalt hat mit sich reden lassen (meine Bekannte hat ihre finanziellen Verhältnisse geschildert und klar gemacht, daß sie die Summe definitiv nicht zahlen kann) und sich zur Akzeptanz einer pauschalen Zahlung von 550 € bereit erklärt. Das ist zwar immer noch recht heftig, aber wenigstens ist sie jetzt so aus der Sache raus.



    Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die hier ihre Meinung geäußert und mir ein paar Fingerzeige gegeben (oder mit großer Hilfsbereitschaft einige PNs geschrieben haben) haben. Das hat meiner Bekannten und mir sehr geholfen. Danke! :)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Ich finde, zum Abschluss gehört dem Herrn Anwalt noch ein Cartoon gewidmet:



    Ich hoffe, Deine Bekannte kann auch etwas drüber schmunzeln, denn mehr als es mit Humor nehmen bleibt uns bei dieser Spezies wohl nicht... :(


    :)

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Na dann ist es ja doch einigermaßen glimpflich abgelaufen.


    Unschön aber sicher eine Erfahrung aus der man auch lernen kann.
    Drücke die Daumen das die 500€ Deine Bekannte nicht alzu sehr belasten, so dass sie zügig wieder auf nen grünen Ast kommt.


    OT aber das wollte ich noch loswerden:


    Zitat

    frag doch am besten mal bei ner rechtsschutzversicherung an,ob die den fall übernehmen


    Vorsicht! Eine Rechtsschutzversicherung muss abgeschlossen sein bevor der Streitfall oder das Schadensereignis eintritt ansonsten wird Dir keine RSV der Welt im nachhinein helfen!


    Wäre ja so als wenn Du Dein Auto gegen den Baum setzt und danach zur Versicherung gehst und fragst ob sie Dir das Vollkasko versichern :D


    Gruß
    CH

  • Er hatte von sich aus 600 € vorgeschlagen, meine Bekannte hat dann geantwortet, daß 500 das Maximum dessen sei, was ihr eine andere Person leihen könnte (außer dieser Person hat sie niemanden, der ihr eine solche Summe leihen kann), und geeinigt haben sich die beiden dann sozusagen auf die Mitte.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • ist zwar etwas ot, aber ich finde es traurig das nur wohlhabende sich n rechtsstreit leisten koennen. auch ich musste so'nem abzocker schon kohle in den rachen werfen, weil meine rechtsschutzversicherung den fall nicht uebernehmen wollte und ich mir den anwalt selber nicht leisten konnte. und mit nem anwalt waehre sie sicher aus der sache rausbekommen, und die abzocker wuerden vieleicht mal an ihre grenzen kommen. da wird leider recht zu unrecht
    :(


    greetz
    caoz

  • Zitat

    Original geschrieben von caoz
    ist zwar etwas ot, aber ich finde es traurig das nur wohlhabende sich n rechtsstreit leisten koennen. auch ich musste so'nem abzocker schon kohle in den rachen werfen, weil meine rechtsschutzversicherung den fall nicht uebernehmen wollte und ich mir den anwalt selber nicht leisten konnte. und mit nem anwalt waehre sie sicher aus der sache rausbekommen, und die abzocker wuerden vieleicht mal an ihre grenzen kommen. da wird leider recht zu unrecht
    :(


    greetz
    caoz

    Also, die großen Versicherungen übernehmen definitiv die Kosten für solche Rechtsangelegenheiten. Somit genügt also auch eine "normale" Privatrechtsschutzversicherung für solche Fälle.


    SunnyStar

  • Hmm, hätte es nicht noch die Möglichkeit gegeben, sich an den "Künstler" oder sein Management zu wenden, und vorzuschlagen
    - ihm die Domain gegen Übernahme der Mahnungskosten zu überlassen, oder
    - ihm die Domain kostenlos zu überlassen, wenn dieser erklärt, dass er bzw. der Anwalt die Forderungen zurückzieht
    (kommt beides im großen und ganzen auf das Selbe raus)?


    Ich weiss nicht, wie es damit rechtlich aussehen würde bzw. ob sich die Gegenseite darauf eingelassen hätte, aber ich denke, das wäre evtl. auch eine Möglichkeit gewesen. Und es hätte auch nicht den Eindruck gemacht, dass man mit der Domain bzw. dem Namen des anderen irgendwie Gewinn machen wollte. Ich glaube, so ist schon öfters in solchen Situationen verfahren worden (bin aber auch kein Anwalt).

  • @ chickenhawk:


    ich glaube,ich hab schon zum ausdruck gebracht,wie ich das meine.
    das ichs nicht näher ausgeführt hab liegt daran,das ich hier niemand zu irgendwas verleiten will.


    das die rechtsschutz vorher schon bestehen muss ist klar.nur wenn du nicht der aktuelle eigentümer bist,dann geht dich der rechtsstreit auch nichts an.mein rechtsempfinden zu der sache resultiert auch nur aus der unsinnigkeit der forderung an sich...


    nun ist aber gut zu dem thema.so ist es ne unschöne lösung,aber was solls.lieber ein ende mit schrecken als schrecken ohne ende...


    gruss rainer

    Christian Urban -- deine Sig bringts auf den Punkt :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!