Wer kann mein Arbeitszeugnis bewerten?

  • Hat das Arbeitszeugnis denn in Zeiten, wo jeder sein Zeugnis einklagen kann und selber schreiben kann wenns ihm nicht passt denn nicht an Bedeutung verloren?

  • So einfach ist das meistens nicht. Zwar gibt es Arbeitgeber, die eine Vorformulierung möchten, jedoch hat man kein Recht auf ein gutes Arbeitszeugnis. Als Beispiel: Die Forumulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit" entspricht ungefähr der Note 3 und wird, auch vom Bundesarbeitsgericht, als durchschnittlich bewertet. Jetzt muss man als Arbeitnehmer hingehen und begründen, warum man eine bessere Forumulierung in seinem Arbeitszeugnis wünscht, wenn der Arbeitgeber kein besseres Zeugnis austellt.

  • Zitat

    Original geschrieben von The_ExoRcist
    So einfach ist das meistens nicht. Zwar gibt es Arbeitgeber, die eine Vorformulierung möchten, jedoch hat man kein Recht auf ein gutes Arbeitszeugnis. Als Beispiel: Die Forumulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit" entspricht ungefähr der Note 3 und wird, auch vom Bundesarbeitsgericht, als durchschnittlich bewertet. Jetzt muss man als Arbeitnehmer hingehen und begründen, warum man eine bessere Forumulierung in seinem Arbeitszeugnis wünscht, wenn der Arbeitgeber kein besseres Zeugnis austellt.


    Da steht aber "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" und das ist eine Schulnote "gut".

    "Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!" - Garfield

  • Mich würde mal eine Bewertung zu folgendem Zeugnis interessieren.

    Zitat


    Herr XXX war belastbar, motiviert und verantwortungsbewusst. Er erfüllte die Aufgaben eines Arbeitsbereiches mit viel Engagement und Leistungsbereitschaft. Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen und starker Belastung bewältigte er alle Aufgaben in guter Weise. Seine schnelle Auffassungsgabe ermöglichte es ihm stets, auch schwierige Situationen zu überblicken und dabei stets das Wesentliche zu erkennen. Er arbeitete zuverlässig und genau.
    Wir danken Herrn XXX für sein großes Engagement. Wir haben von seinem Einsatz sehr profitiert.


    Für den weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Herrn XXX alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Wir würden uns freuen auch in Zukunft noch einmal mit Herrn XXX zusammenarbeiten zu können.


    Um das Ergebnis nicht zu verfälschen werde ich erst im Nachhinein einen Kommentar zur Entstehungsgeschichte abgeben.

  • Ist das alles? Für ich liest sich das ziemlich schlecht und ich habe den Eindruck, dass der Verfasser keine Ahnung vom Schreiben eines qualifizierten Arbeitszeugnisses hat.

    "Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!" - Garfield

  • Nein, das liest sich nicht schlecht. Wenn der restliche Kontext passt dürfte es ein gutes Zeugnis sein.


    Um das aber insgesamt bewerten zu können braucht man den kompletten Text und Hintergrundinfos. Beispielsweise würde man einem Sparkassenmitarbeiter "sehr kreative Lösungen" extremst ankreiden, das wäre eine vernichtende Aussage in dessen Zeugnis. Bei einem Werbetexter hingegen hat es eine positive Konnotation.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Der Background ist eine sehr kurze ehrenamtliche Mithilfe bei einem Studentenprojekt. Folglich hat Snooker recht, dass hier jemand vermutlich zum ersten mal ein solches Zeugnis geschrieben hat. Für die erbrachten Tätigkeiten waren übrigens keinerlei nennenswerte fachliche Fähigkeiten gefragt. Der Rest des Zeugnises ist einheitliche Beschreibung des Projektes.

  • Moin
    ich bräuchte auch mal Eure Hilfe
    Wie würdet ihr das hier bewerten:



    Davor stehen zwei Seiten Tätigkeitsbeschreibung, die ich eigentlich für zu lang halte, oder?


    Und als Einleitung der Zeitraum und Art der Stelle.


    Mich stört schon "Gottes Segen" aber was meint ihr sonst zu dem Text?
    Danke
    Der Dingens

  • Was die Tätigkeitsbeschreibung angeht: Kommt drauf an ob es einfach nur langatmig ist (dann lieber kürzen) oder ob man wirklich 2 Seiten braucht um zu beschreiben was konkret gemacht wurde.


    Inhaltlich sicherlich im Bereich "sehr gut" (auch wenn man jetzt noch wieder drüber streiten kann ob es die "richtige" Reihenfolge ist wenn erst die Vorgesetzen genannt sind etc. - aber das ist m.E. eher der Streit um des Kaisers Bart).


    Der Schlusssatz ist schon etwas merkwürdig, wobei das "Gottes Segen" jetzt noch nicht mal unbedingt negativ sein muss (kirchlicher Träger / AG oder eben ein AG aus einer bestimmten Region in DE?) - außer man trennt sich jetzt nicht unbedingt im Guten so nach dem Motto "Geh mit Gott aber geh..." dann würde ich das rausstreichen lassen.


    Nur welche "gesetzlichen Vorgaben" verbieten denn eine Weiterbeschäftigung? Ist damit gemeint, dass die Dame in einem befristeten Arbeitsverhältnis gestanden hat und jetzt die max. Anzahl der Befristungen ohne Grund erreicht ist? Oder was soll konkret dahinter stehen? Klar könnte man sie weiterbeschäftigen - nur eben nicht mehr befristet.

  • Moin
    Danke!
    Es ist ein Institut an einer Universität und da ist es so, wie Du oben geschrieben hast, eine weitere Verlängerung würde eine Entfristung hervorbringen, das will die Uni nicht. Daher schon ein guter Hinweis. Gottes Segen ist einfach die Religiösität der Chefin, die sie da auslebt, die Dame, die das Zeugnis empfängt hat mit Religion nichts am Hut.
    Danke und Grüße
    Der Dingens

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