GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Du sagst es doch selber, "die meisten" Sendungen sind untertitelt, aber eben nicht alle. Da dieses Angebot in der Vergangenheit ausgebaut wurde, wurde die generelle Beitragsbefreiung zu Gunsten eines ermäßigten Satzes aufgehoben. Wenn in Zukunft alle Sendungen barrierefrei gesendet werden, wird sicher bei der nächsten Reform auch von Sehbehinderten der volle Beitrag zu zahlen sein.

    Du hast mich falsch verstanden. Ich meine ja gar nicht, dass der volle Beitrag fällig werden sollte. Gefordert wird aber ja, dass sie weiterhin vollständig befreit sein sollten ("Taube und Blinde werden zur Kasse gebeten...").

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Diese kleine Querulantenlösung wird auch nicht funktionieren, da das Übersenden eines Schecks keine Erfüllung im Sinne von § 362 BGB darstellt. Das Anbieten eines Schecks ist vielmehr eine Zahlung erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB), was bedeutet, dass Erfüllung nur dann eintritt, wenn der Gläubiger diese Leistung akzeptiert und den Scheck einlöst. Tut die GEZ das nicht, bist du deiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen mit den üblichen Folgen.


    Soist das wohl leider. Hier geht Bernd Höckers Buch leider ins Leere. Habe schon einen längeren Brief an ihn geschrieben. Den muß ich nocheinmal durchlesen wegen möglicher Fehler.......


    Es wäre einfach besser wenn endlich einmal der deutsche Michel nicht alles schlucken würde. Diese Gebühren`wurden und werden für völlig unappetitliche Gagen z. b. eines Jauch und Gottschlak rausgehauen - sind die so viele Millionen wert? Der kleine Handwerker arbeitet genauso viel und erbringt nebenbei eine Leistung! Diese Showkasper, der eine mit wetten dass früher, der andere mit politischen Talkshows in denen Politiker mit immer den gleichen Plattitüden sitzen sowie "wer wird Millionär"........ Da stehen die Einkommen in keinem Verhältnis mehr......


    Wie ist das in anderen Ländern? Gibts da diese riesen Auswüchse die nicht mehr schön sind auch?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bielefelder
    Diese Gebühren`wurden und werden für völlig unappetitliche Gagen z. b. eines Jauch und Gottschlak rausgehauen - sind die so viele Millionen wert?

    Wetten Dass macht ja jetzt schon der Lanz, der ist bestimmt billiger. Vielleicht übernimmt Pilawa ja demnächst den Talk am Sonntag Abend, dann kann der Beitrag bestimmt bald um 4 ct gesenkt werden. :p

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Du hast mich falsch verstanden. Ich meine ja gar nicht, dass der volle Beitrag fällig werden sollte. Gefordert wird aber ja, dass sie weiterhin vollständig befreit sein sollten ("Taube und Blinde werden zur Kasse gebeten...").


    Ach so, ich hatte deinen Beitrag so verstanden, dass es künftig keine Unterscheidung gegen sollte, da Behinderte ja "vollständig am Leben teilnehmen". Das der Behindertenbeauftragte nicht möchte, dass sein Klientel künftig Gebühren zahlt ist doch klar, würde er etwas anderes Fordern, hätte er seinen Job missverstanden. Der ADAC wird sich ja auch nie für eine PKW-Maut einsetzen, auch wenn es dafür durchaus gute Gründe gäbe.


    @Bielfelder: deine "Argumente" hier sind echt zu köstlich. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Bielefelder
    Unter Vorbehalt zahlen hat leider keine Wirkung, hat ja eben einer geschrieben.



    Quatsch. Natürlich hat es eine Wirkung, wenn irgendwann ein Gericht das passende Urteil fällt kannst Du Rückerstattungsanspruch geltend machen, deshalb "unter Vorbehalt" bezahlen.



    Lies:


    http://www.akademie.de/wissen/…ige/musterbrief-vorbehalt

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Da muss man unterscheiden: Vorhin hatten wir den Ausgangsfall von stanglwirt, der erst den Beitragsbescheid abwarten wollte. In diesem Fall hat die Zahlung unter Vorbehalt keine Wirkung, denn der Bescheid wird bestandskräftig, sofern man nicht gegen ihn vorgeht.


    Bei Zahlung ohne Bescheid, nur nach Zahlungsaufforderung, unterliegen spätere Rückforderungsansprüche ohnehin nur der Verjährung, und zwar ebenfalls unabhängig davon, ob man vorher unter Vorbehalt gezahlt hat oder nicht.


    Die einzige rechtliche Auswirkung einer Zahlung "unter Vorbehalt" ist es, dass dies den Eintritt von Verwirkung verhindern kann oder verhindert, dass die Gegenseite geltend machen kann, man hätte gezahlt, obwohl man wusste, dazu nicht verpflichtet zu sein (§ 814 BGB). Aber dies ist beides hier ziemlich weit hergeholt.

  • Gucke übrigens gerade Telekolleg Mathematik auf BR alpha. Nicht sexy aber reich an Inhalt müsste Wowereit hier sagen. ;)

    Beste Grüße
    W.

  • Gibt es eigentlich irgendwo eine Übersicht wer wo wann klagt und wann man die ersten Urteile rechnen kann?


    Das wäre mal etwas, was ich von unserem Qualitätsjournalismus und unserem öffentlich rechtlichen Fernsehen erwarten würde.


    Wenn ich im Internet suche finde ich nur jemanden aus Bayern, aber ohne vorraussichtliches Datum und die Vermutung, dass es wohl noch mehr Klagen gibt oder geben wird.

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