ZitatOriginal geschrieben von Arminius
Das Ding ist KEIN Gesetz. Lies noch mal Dein Paragraphenposting.
Natürlich ist es ein Gesetz. Was ist es denn deiner Meinung nacht?
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ZitatOriginal geschrieben von Arminius
Das Ding ist KEIN Gesetz. Lies noch mal Dein Paragraphenposting.
Natürlich ist es ein Gesetz. Was ist es denn deiner Meinung nacht?
ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Natürlich ist es ein Gesetz. Was ist es denn deiner Meinung nacht?
Ich zitiere Dich mal.
ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
RBStV
Das Teil ist kein Gesetz, sondern wie die zitierte Abkürzung sagt "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".
ZitatOriginal geschrieben von Arminius
Das Teil ist kein Gesetz, sondern wie die zitierte Abkürzung sagt "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".
Und dieser wird in den jeweiligen Ländern als Landesgesetz erlassen --> es ist ein Gesetz.
... und gibt es ne Strafe für Nacherfassung?
Moin,
das wird die Praxis zeigen. Ob es einen Rechtsanspruch darauf gibt, weiss ich nicht. Aber es wird auch nicht jeder Lust haben, es darauf ankommen zu lassen. Und imho gibt es eben aufgrund der Haushaltspauschale keine sinnvolle Erklärung mehr, warum man nicht zahlen kann. Das heisst, das Nachzahlungs"risiko" ist imho sehr hoch (zumindest bis Anfang 2013). Wenn ich nicht noch einen Geistesblitz habe, sehe ich mich noch in diesem Jahr ein Formular ausfüllen.
Ein passender Abschluss für ein desaströses Jahr :mad:
greetz
ZitatOriginal geschrieben von horstihorsthorst
Problem des "Nicht-Meldens" könnte dann jedoch eine ordentliche Nachzahlung sein, da die Ausrede "Ich habe die Geräte erst vor kurzem angeschafft" dann nicht mehr greift.
Ja, alles ab 01.01.2013. Für alles davor kann es keine Nachmeldungen geben und ergo auch keine Nachzahlungen.
ZitatOriginal geschrieben von sin-4711
Ja, alles ab 01.01.2013. Für alles davor kann es keine Nachmeldungen geben und ergo auch keine Nachzahlungen.
So war das ja auch gemeint. Wenn man sich im Januar nicht anmeldet und die GEZ dann meinetwegen im Juli auf einen zukommt gibt es keine Ausrede mehr und es muss von Januar an nachgezahlt werden. Eventuell ist dann noch mit einem Aufschlag zu rechnen.
Man muß hier denke ich wirklich Urteile abwarten. Ich kann mir sehr gut vorstellen dass die "Haushaltsabgabe" vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Es kann meines Erachtens nicht richtig sein dass es eine Gebühr ist die jeder zahlen muß unabhängig davon ob er überhaupt einen Fernseher und / oder Radio hat. Da wären wir außerdem sehr dicht an einer RundfunkSTEUER. Und steuerfinanzierter Rundfunk ist meines Wissens nicht Rechtens.
Und außerdem wäre es das ähnlich wenn jemand der gar kein Auto hat Kraftfahrzeugsteuer zahlen müßte......
Nur was das BverfG dann letztlich daraus macht steht leider in den Sternen. Es gab da schon zu viele "Wess Brot ich ess dess Lied ich sing" - Entscheidungen.
ZitatOriginal geschrieben von Bielefelder
Es kann meines Erachtens nicht richtig sein dass es eine Gebühr ist die jeder zahlen muß unabhängig davon ob er überhaupt einen Fernseher und / oder Radio hat.
Noch interessanter wird es aber, wenn man gegen die Gebühr als solche klagt. Denn per Definition muß eine "Gebühr" kostendeckend (!) sein und die "tatsächliche Inanspruchnahme" ist Voraussetzung für die/eine Gebühr. Wenn aber alle (ob mit TV oder nicht) zahlen, dann ist es eben eine Steuer.
ZitatOriginal geschrieben von scaleon Wenn aber alle (ob mit TV oder nicht) zahlen, dann ist es eben eine Steuer.
und das ist eben das fragwürdige. Steuerfinanzierter Rundfunk ist wie von mir angedeutet meines Wissens nicht rechtens....
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