Der Beitrag (ebenso wie die GEZ-Gebühr) ist nicht in der Mitte des Kalenderquartals fällig, sondern in der Mitte eines Dreimonatszeitraums. Wann der beginnt, hängt dann davon ab, wann man sich angemeldet hat. Insofern passt das.
Man kann trotz dieser Fälligkeitsregelung übrigens auch problemlos monatlich per Dauerauftrag zahlen, wenn einem das lieber ist. Vielleicht interessant für diejenigen, bei denen ab sofort erstmalig der volle Beitrag und damit knapp 54 € pro Abbuchung bzw. Zahlungsaufforderung anfallen.