GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Ich jedenfalls nicht. Ich war noch nie dort angemeldet und falle auch nach den neuen Bestimmungen aus dem Raster … :cool:

  • Ich auch noch nicht. Ich war bislang dort zwar bekannt, aber nicht angemeldet, da gemeinsamer Haushalt mit einem anderen Zahler und formal keine eigenen Geräte. Die aktuelle Einwohnermeldeamtabgleichung findet nun zum 03.03. (hieß es ja zumindest immer, auch wenn das ein Sonntag ist) statt.


    Im April oder Mai werde ich umziehen, aber das dürfte dann ja erst später mal zu einem Brief führen, wenn das Meldeamt pflichtbewusst die Anmeldung weiterreicht oder in einer späteren Datenabgleichung auffällt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit ...und falle auch nach den neuen Bestimmungen aus dem Raster … :cool:


    Wie ist das zu verstehen? ;)

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Meine Eltern - privat GEZ angemeldet - haben ein Ferienhaus, dass sie an diverse Feriengäste vermieten. Auch füür das Ferienhaus wird GEZ gezahlt. Soweit war das bisher ja auch alles in Ordnung.


    Muss für das Ferienhaus auch nach der neuen Regelung GEZ-Gebühr gezahlt werden? Sowohl meine Eltern als auch alle Feriengäste müssten ja schon zwangsweise ihre Haushaltsabgabe zahlen.

    Ja, aber nur 5,99 €, sofern das Ferienhaus immer in Gänze vermietet wird und nicht mehrere Ferienwohnungen enthält.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Ja, aber nur 5,99 €, sofern das Ferienhaus immer in Gänze vermietet wird und nicht mehrere Ferienwohnungen enthält.


    So verstehe ich die Angaben in dem von horstihorsthorst geposteten Link auch. Dann werde ich den Gebührenbescheid wohl zurückschicken und um einen korrekten bitten.


    Danke für die Hilfe.

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    So verstehe ich die Angaben in dem von horstihorsthorst geposteten Link auch. Dann werde ich den Gebührenbescheid wohl zurückschicken und um einen korrekten bitten.

    Deine Eltern müssen die Ferienwohnung als Betriebsstätte anmelden, dann gibt's auch den niedrigeren Beitrag. Formular gibt's auf der Webseite.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Wie ist das zu verstehen? ;)


    Meine Wohnung ist keine „Wohnung“ im Sinne der Definition. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Meine Wohnung ist keine „Wohnung“ im Sinne der Definition. ;)


    Klär mich/uns auf ;)

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Das ist weniger spektakulär, als du es vielleicht denkst …

    Zitat

    Was ist eine Wohnung?


    Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die […] einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.


    [small]FAQ rundfunkbeitrag.de[/small]


    Und das trifft bei meiner Wohnung eben nicht zu. ;)

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