Allgemeiner Schufa Thread: Infos, Fragen usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von stonecold
    ... Man muss es dem Bürger ja nicht zu einfach machen seine Auskunft zu bekommen :mad:


    Es besteht doch keinerlei Notwendigkeit für solch ein unnützes Formular.


    Name und Anschrift, sowie den Satz "hiermit beantrage ich eine Datenübersicht nach § 34 BDSG" sollte man gerade noch so auf ein Blatt Papier bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Der Server funktioniert, aber er etikettiert das Ergebnis falsch.


    Exakt so isses. (Vielleicht ist es sogar Absicht von der Schufa-Mafia, wer weiß...) Manche Browser können es selbstständig korrigieren, manche nicht.


    BTT: Die kostenlose Auskunft beim Arvato Infoscore kann man per online-Formular bestellen. Habe ich die Tage mal gemacht um herauszufinden, warum die Deutsche Bahn seit 12 Jahren ein Problem mit meiner ec-Karte und Lastschriftzahlung bei mir hat, wohingegen ich sonst nirgends niemals Probleme hatte. Ist an den "intelligenten" Nahverkehrsautomaten, die trotz mancher Mondpreise keine KK akzeptieren, doch sehr lästig geworden...

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Es besteht doch keinerlei Notwendigkeit für solch ein unnützes Formular.


    Name und Anschrift, sowie den Satz "hiermit beantrage ich eine Datenübersicht nach § 34 BDSG" sollte man gerade noch so auf ein Blatt Papier bekommen.


    Richtig, so mache ich das auch immer.


    Aber genau drauf achten, dass man das auch ja nur 1x im Jahr "beantragt"


    Mir wurde dieses Jahr schon mal geantwortet, dass die Dateneinsicht nach § 34 BDSG nur 1x im Jahr kostenfrei möglich ist.


    Hatte mich bei meiner Rundfrage um ca. 3 Wochen "vertan".


    Letztes Jahr im Juli - dieses Jahr Anfang Juni. - Die können auch kleinlich sein :)


    Hab dann 4 Wochen gewartet, und schon bekam ich die richtige Auskunft :D


  • Korrekt ist 1x pro Kalenderjahr. D.h. die Schufa hätte dir die Auskunft kostenlos schicken müssen.


    Man könnte kostenlos (wenn auch sinnlos ;) ) eine Auskunft am 31.12. und am darauffolgenden 01.01. beantragen.


    vgl. § 34 VIII S.2 BDSG

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Es besteht doch keinerlei Notwendigkeit für solch ein unnützes Formular.


    Name und Anschrift, sowie den Satz "hiermit beantrage ich eine Datenübersicht nach § 34 BDSG" sollte man gerade noch so auf ein Blatt Papier bekommen.


    Wollen wir mal nicht so sein:


    Ein (leider auch nicht online ausfüllbares) Formular für den großen Rundumschlag gibt's hier.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Name und Anschrift, sowie den Satz "hiermit beantrage ich eine Datenübersicht nach § 34 BDSG" sollte man gerade noch so auf ein Blatt Papier bekommen.


    Zitat

    Original geschrieben von JRDA
    Soll ja sogar per Mail gehen ganz ohne Papier und Porto


    Bezieht sich jetzt aber nur auf die reine Bitte um Auskunft, oder? Denn ich kenne es eigentlich nur so, dass man spätestens bei der Legitimation dann irgendwas hinschicken muss.
    Und auch in dem Formular von Frank steht ja was von Kopie eines Ausweisdokuments.

  • Die Aussage kam von insane-92, ich konnte das noch nicht verifizieren:


    Zitat

    Original geschrieben von insane-92
    Musst man nicht. Hab bisher einfach mein Anliegen per Mail geschickt und bekam die Auskunft per Post.

  • Zitat

    Original geschrieben von The Player
    Bezieht sich jetzt aber nur auf die reine Bitte um Auskunft, oder? Denn ich kenne es eigentlich nur so, dass man spätestens bei der Legitimation dann irgendwas hinschicken muss.
    Und auch in dem Formular von Frank steht ja was von Kopie eines Ausweisdokuments.


    Ich habe die Auskunft bisher immer per Fax beantragt. Wenn ich mich recht erinnere bei der Schufa immer ohne Ausweiskopie.


    Von einer anderen Auskunftei bekam ich ein Schreiben, dass sie eine (teilweise geschwärzte) Kopie des Ausweises benötigen. Diese konnte ich aber sich immer per Fax senden.

  • Zitat

    Original geschrieben von JRDA
    Die Aussage kam von insane-92, ich konnte das noch nicht verifizieren:




    XD haha sorry.




    Ich meinte, es reicht wenn man denen ne Mail schreibt, das man um eine Auskunft nach § 34 des BDSG inklusive aktueller Wahrscheinlichkeitswerte bittet.



    Bei mir hats bisher immer ohne Probleme geklappt.

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