ZitatOriginal geschrieben von stonecold
... Man muss es dem Bürger ja nicht zu einfach machen seine Auskunft zu bekommen :mad:
Es besteht doch keinerlei Notwendigkeit für solch ein unnützes Formular.
Name und Anschrift, sowie den Satz "hiermit beantrage ich eine Datenübersicht nach § 34 BDSG" sollte man gerade noch so auf ein Blatt Papier bekommen.