Gewährleistungsproblem mit O2

  • Hi,


    ich habe von privat ein Handy erworben, was ursprünglich aus einem Kartenvertrag mit O2 stammt.


    Mir liegt die Rechnung vor. Sie ist natürlich auf einen anderen Namen ausgestellt.


    Rechnung datiert vom 02. Juni 2003.



    Nun habe ich mit dem 6610 einen Gewährleistungsschaden. Das Ding geht immer wieder unvermittelt aus.


    Bei O2 angerufen. Die fragten mich nach meiner Nummer. Ich bin aber kein O2-Kunde, es war ja ein Privatkauf.


    Man sagte mir dort, daß ich nichts machen könne. Ich müßte mich an Nokia wenden oder der ursprüngliche Käufer, also der O2-Kunde, müßte den Schaden regulieren.


    Was mach ich denn jetzt, wenn ich den ursprünglichen Verkäufer nicht mehr ausfindig machen kann?


    Danke,
    Stephan

  • Hallo,


    an deiner Stelle würde ich mal in einen o2 Partnershop gehen da sie dort einen Gewährleistungsauftrag bei der Firma CS machen können. Normalerweise wird bei einem tauschservice nur die IMEI Nr. des Gerätes verwendet und eine Adresse des kunden bei dem der Tausch erfolgen soll.

  • Da die Herstellergarantie noch nicht abgelaufen ist, kannst du einfach zu einem Nokia Reparaturservice gehen. Dauert nur unnötig lange über nen O2 Partnershop etc..

    Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

  • Zitat

    Original geschrieben von BessereHälfteXX
    Da die Herstellergarantie noch nicht abgelaufen ist, kannst du einfach zu einem Nokia Reparaturservice gehen. ...


    Grundsätzlich: Wenn das Gerät dann aber im Rahmen der Herstellergarantie getauscht wir, verliert er seine Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung.


    Ich würde daher keinesfalls die Herstellergarantie in Anspruch nehmen, so lange das Gerät noch keine 6 Monate alt ist.


    Im vorliegenden Fall ist das Gerät aber älter und es ist sowieso fraglich, ob er bei der Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung in der Lage ist, zu beweisen, dass das Gerät von Anfang an fehlerhaft war. Diesen Beweis hat nach Ablauf von 6 Monaten der Käufer bei der gesetzlichen Gewährleistung zu erbringen.


    Gruß


    muli

  • Ich kann Dich "beruhigen".
    Der Neffe meiner Frau hat einen Vertrag über 02 mit einem N 7250i.
    Nach ein paar Wochen ist das Handy defekt. Anruf bei 02 - "damit haben wir nichts zu tun, wenden Sie sich an den Hersteller." ??!!
    02 shops - kein Interesse, da über Internet bestellt. (Verständlich)
    Mehrfacher Versuch über Hotline (manchmal unterschiedliche Personen - andere Meinungen ) keine Hilfe.
    Also ein Anruf bei Nokia - die sofort verstanden und ein Servicecenter in der Nähe genannt .
    Nach einer Woche war das Gerät wieder da und es läuft.


    Mein Moti V525 - nach 4 Monaten habe ich bei VF innerhalb von 2 Tagen ein
    Austauschgerät - kein Thema - echt gut - bitte soll keine Diskussion über
    Netzbetreiber sein.


    Also 02 Kunde alleine hilft da oft gar nichts.
    Auf rechtliche Dinge angesprochen, wurde die Hotline überraschen wortkarg und
    das Gegenteil von nett.
    Kann ich verstehen, wenn die Kunden auch immer mit Problemen anrufen ;)

    Es gibt kein "Richtiges", oder "Falsches" Handy - es gibt nur Käufer die nicht zu ihrem Handy passen :-)

  • Alles was dein Handy betrifft , ist reine Kulanzsache, denn es sieht mit Garantien und Gewährleistungen so aus :
    im ersten Jahr Garantie gegen den Hersteller
    im zweiten Jahr Gewährleistung gegen den Händlers (nicht den Netzbetreiber)
    Hat also der andere sein Handy bei einem freien Händler gekauft, hat o2 damit nun mal nichts zu tun. Hat er es im o2-Shop gekauft und du kannst den Kaufbeleg vorlegen, dann ist o2 auch zuständig ,da in diesem Fall gleichzeitig Händler).
    Jetzt hast du nur die Chance über Nokia Kulanz zu erwarten wenn du den Fall dort schilderst.
    Nokia ist erreichbar unter 01805-234242, Mo-Fr bis 18 Uhr
    Viel Glück

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Grundsätzlich: Wenn das Gerät dann aber im Rahmen der Herstellergarantie getauscht wir, verliert er seine Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung.


    Ich würde daher keinesfalls die Herstellergarantie in Anspruch nehmen, so lange das Gerät noch keine 6 Monate alt ist.


    Im vorliegenden Fall ist das Gerät aber älter und es ist sowieso fraglich, ob er bei der Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung in der Lage ist, zu beweisen, dass das Gerät von Anfang an fehlerhaft war. Diesen Beweis hat nach Ablauf von 6 Monaten der Käufer bei der gesetzlichen Gewährleistung zu erbringen.


    Deine Aussagen sind zwar rechtlich korrekt, in der Praxis aber nur bedingt hilfreich. Zumindest o2 macht weder von der Beweislastumkehr nach 6 Monaten noch von der Gewährleistungsverweigerung bei garantiegetauschten Handys Gebrauch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dicht
    .... Zumindest o2 macht weder von der Beweislastumkehr nach 6 Monaten noch von der Gewährleistungsverweigerung bei garantiegetauschten Handys Gebrauch.


    Schön zu hören. Ich frage mich dann aber, warum o2 beim thread-Ersteller solche Zicken macht, wenn das Handy zwar von einem Dritten gekauft wurde, die Rechnung aber vorliegt. IIRC ist die gesetzl. Gewährleistung nicht an den Ersterwerber gebunden.


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Ich frage mich dann aber, warum o2 beim thread-Ersteller solche Zicken macht, wenn das Handy zwar von einem Dritten gekauft wurde, die Rechnung aber vorliegt. IIRC ist die gesetzl. Gewährleistung nicht an den Ersterwerber gebunden.


    Doch. Schließlich hat o2 den Kaufvertrag nur mit diesem geschlossen. Es würde die Vertragsfreiheit von Verkäufern empfindlich einschränken, wenn sie plötzlich Gewährleistungspflichten gegenüber Personen hätten, mit denen sie nie einen irgendwie gearteten Vertrag geschlossen haben (oder dies vielleicht mit dieser Person auch auf gar keinen Fall mehr möchten, weil sie schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht haben).

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