o2 und seine Vorgaben an die Vertriebspartner - Detailfrage

  • Hallo!


    Ich habe eine spezielle Frage zu den Vorgaben/Bedingungen die o2 an seine Vertriebspartner stellt. Hintergrund ist folgender:


    Ich habe bei einem Internethändler ein Handy mit o2-Karte bestellt, vor ca. 4 Wochen. Die Aktivierung des Vertrags dauerte 2 Wochen, SIM und Handy habe ich aber bis heute nicht erhalten - obwohl das Gerät angeblich auf Lager liegt. Mehrere Rückfragen beim Händler ergaben nur Termine die nicht eingehalten wurden.


    Frage: Wie steht o2 zu solchen Händlern? Könnte ich den Vertrag und die Bestellung stornieren und das Handy woanders kaufen? Inzwischen ist der Marktwert des Handys schon um mehr als 20 € gesunken :(


    Ich habe - gerade wo die Sache mit dem Vertrag etwas Zeit in Anspruch nimmt - nun wirklich keine überzogenen Vorstellen wie Lieferung innerhalb von 48 Stunden, aber nach 4 Wochen Wartezeit bin ich nicht mehr nur enttäuscht und traurig sondern ehrlich gesagt auch ein wenig sauer... :mad:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Nun...da du den Kaufvertrag über das Handy mit dem Händler abschließt und nicht mit o2, wird o2 die Sache auch erstmal wenig interessieren.
    Dein Anspechpartner ist der Händler. Also schriftliche Rekla, Fristsetzung, ggf. Anzeige.
    Du kannst höchstens versuchen über eine Vertragsanzweiflung kulanzmäßig aus dem Vertrag rauszukommen.
    Aber das musst du schon gut begründen, ggf. mit vorliegender Anzeige gegen den Händler

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyhasser
    Dein Anspechpartner ist der Händler. Also schriftliche Rekla, Fristsetzung, ggf. Anzeige.


    Ääh, entschuldige die (neutrale und ernstgemeinte!) Frage eines juristisch Halbgebildeten, aber: wegen welchen Tatbestandes würdest Du den Händler in diesem Fall anzeigen wollen?


    Thomas

  • Aus Sicht des vermeintlich Geschädigten könnte es auf den Tatbestand des Betruges hinauslaufen. Wenn der Händler nicht weiter reagiert, kommt das für den Kunden durchaus in Frage. Schließlich kann der Händler das Gerät aufgrund sinkenden Marktwertes mittlerweile auch günstiger einkaufen.


    Zunächst würde ich aber mal lesen was die AGB des Händlers hergibt (Lieferfristen etc.), welche bei der Bestellung durch den Kunden ja anerkannt wurden. :eek:

  • Was stand denn bei der Bestellung dabei? Zum Thema Lieferung?


    Bei unbestimmten Leistungszeiten ist die Leistung sofort zu erbringen (§ 271 I BGB). AGB-Klauseln, die die Lieferzeit zugunsten des Verwenders extrem weit ausdehnen, sind nichtig.


    Ergo: Setz dem Händler (o2 hat damit nichts zu tun) eine "angemessene" Frist zur Erfüllung des Vertrags (Lieferung Karte und Handy). Wenn er die verstreichen läßt, trittst Du vom Vertrag zurück.


    Dann darf der Händler sehen, wie er die Sache wieder ausbügelt. Weise ihn darauf hin, dass Du Schadensersatzansprüche (§ 280 ff.) geltend machen wirst für alle Kosten, die Dir aus dem vergeigten Geschäft entstehen (z.B. o2-Gebühren bis zur Aufhebung des Vertrags), Telefon- und Portokosten etc.).


    Betrug sehe ich (noch) keinen, bisher schlichten Lieferverzug. Außerdem bringt ihm Anzeige wegen Betrugs nix, er will ja die Waren oder raus aus der Nummer.

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyhasser
    ... eine Vertragsanzweiflung ...


    :confused: Wat'n dat? :D Ein neues Rechtskonstrukt? :D Noch nicht mal google kennt diesen Begriff.


    Gruß


    muli

  • Es kommt noch "besser": Heute kam meine erste o²-Rechnung nach der ich für die letzten 3 Wochen bereits Grundgebühr bezahlen soll... lt. Händler ist die Karte aber "erst" seit 2 Wochen aktiv... :confused:


    Die Lieferung habe ich inzwischen angemahnt - 1 Woche Fristsetzung halte ich für angemessen nachdem das Handy weiterhin lt. Shop-Statusanzeige "vorrätig" ist.


    Erinnert mich alles sehr an den aktuellen Thread über Meisl im Werbe... :rolleyes:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    :confused: Wat'n dat? :D Ein neues Rechtskonstrukt? :D Noch nicht mal google kennt diesen Begriff.


    Gruß


    muli


    Das ist bei o2 eine interne Abteilung, die solche Fälle individuell bearbeitet und ggf. bei berechtigten Einwänden einen Vertrag vorzeitig beendet


    Ups....Google findet mal nichts ???? :D

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

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