220 Volt Lüfter "in" Duschkabine erlaubt ?

  • Hi


    Habe mal wieder ein Problem und hoffe das ihr mir helfen könnt :-)


    Bin gestern umgezogen und in der neuen Wohnung ist im Badezimmer eine Dusche mit einer Kabine, das witzige ist das der Badezimmerlüfter ( das Badezimmer hat kein Fenster ) direkt in der Duschkabine ist in ca. 190cm Höhe !


    Gestern beim Duschen ist Wasser reingekommen und seitdem geht der Lüfter nicht mehr aus, also dem Vermieter bescheid gesagt. Inzwischen kam ein Elektriker der mir den Herd angeschlossen hat und ihm habe ich das mit dem Lüfter gesagt, da ich noch nie gesehen habe das ein Lüfter in der Duschkabine ist, er sagte mir das er das auch nicht kennt aber ich soll mir keine Sorgen machen, das muss mit Sicherheit ein 12Volt Lüfter sein, da es verboten ist ein 220 Volt Lüfter da einzubauen.


    Gut heute kommt der Vermieter und bringt auch noch einen Elektriker mit der sagte mir aber das der Lüfter mit 220 Volt läuft und das es gar keine 12 Volt Lüfter gibt und das er nur 220 Volt hier hat, ich brauche ja nicht wie Wild mit Wasser durch die gegen spritzen und dann wird der Lüfter ja auch nicht nass. Was für ein Scherz ich bin schon 2 Meter groß und klar wird der Lüfter auch nass. Der Vermieter kam dazu und sagte mir das es nicht anders geht und das nicht´s passiert, ich soll mir keine Sorgen machen !



    Meine Frage dazu, wer kann mir sagen ob das überhaupt zulässig ist oder bei wenn Frage ich nach, beim TÜV ? Sorry aber ich kann da nicht Duschen wenn mir klar ist das ich 220 Volt da habe. Das kann nicht richtig sein.
    Was denkt ihr ???



    Gruss

  • Re: 220 Volt Lüfter "in" Duschkabine erlaubt ?


    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Das kann nicht richtig sein.


    Kurz und knapp:


    Ist es auch nicht, da es zu nahe im direkten Spritzwasserbereich des Duschkopfes liegt.

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Da der Vermieter nicht mit sich reden läßt, an wenn muss ich mich da wenden ? Mein erster Gedanke war der TÜV oder eine Behörde ?

  • Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Da der Vermieter nicht mit sich reden läßt, an wenn muss ich mich da wenden ? Mein erster Gedanke war der TÜV oder eine Behörde ?


    Puh, gute Frage. Im Zweifelsfall wohl erst mal die Verbraucherzentrale.


    Allerdings fällt mir gerade ein, dass ich es mir eventuell zu einfach gemacht habe. Ich war nur davon ausgegangen, dass du ja durch deine Körpergröße bedingt den Duschkopf auch über 190cm halten wirst, und der Lüfter sich im direkten Spritzwasserberich befindet, wo afaik gar keine Elektroinstallationen stattfinden dürfen.


    Allerdings gibt es noch bestimmte Bedingungen (IP "Dichtigkeitsklassen", etc.), durch die ich als "dummer Azubi" (1. Jahr) auch noch nicht ganz durchsteige. ;)


    Ich mache mich noch mal schlau.

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Das wäre echt nett von Dir, möchte nicht gleich alle verrückt machen und nachher ist es doch erlaubt. Vorstellen kann ich mir es aber nicht.

  • http://www.baulexikon.de/Baute…hnik/b/baulexikon_bad.htm



    eine 230V Lüftung in der Dusche (noch dazu in nur 1,9m Höhe) finde ich schon verdammt bedenklich und so wie sich das liest darf das auch auf keinen Fall sein!

    Viele Grüße
    Martin

  • Re: 220 Volt Lüfter "in" Duschkabine erlaubt ?


    Zitat

    Sorry aber ich kann da nicht Duschen wenn mir klar ist das ich 220 Volt da habe. Das kann nicht richtig sein. Was denkt ihr ???

    Philippinische Verhältnisse :D Ich war mal in einem Hotel in Angeles, da ist Deine Beschreibung noch harmlos... Das Stromkabel ging direkt in den Duschkopf und mittels Strom wurde da da Wasser aus der Leitung erwärmt :eek: War mir auch etwas mulmig, Kumpel hat zuerst unbeschadet geduscht, dann hab ich mich auch getraut...


    Für deutsche Verhältnisse allerding untragbar und logischerweise verboten.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    http://www.baulexikon.de/Baute…hnik/b/baulexikon_bad.htm



    Schutzbereich 1 ? Flächen über Badewanne oder Duschwanne bis 2,25 m über dem Fußboden
    nur Einbau von fest installierten Verbrauchsgeräten (z.B. Boiler, Lüftungsgeräte), wobei die elektrischen Zuleitungen zu diesen Geräten immer senkrecht verlegt werden müssen


    Der Lüfter liegt im Schutzbereich 1 über der Fläche der Duschwanne, ist ein fest installierter Verbraucher ( ein direkt angeschlossener Lüfter ),


    Es sollte heissen ist also nicht erlaubt.


    Der Lüfter muss 2,25 m uber dem Fussboden liegen, da er eine Nennspannung von 230 V hat.


    alles weitere kann man
    hier nachlesen ( Auszug aus dem Elektropraktiker mit Erläuterungen der DIN VDE )

  • Zitat

    Original geschrieben von cane
    Der Lüfter liegt im Schutzbereich 1 über der Fläche der Duschwanne, ist ein fest installiertes Verbraucher ( ein direkt angeschlossener Lüfter ), ist also erlaubt.


    Man mag entschuldigen, dass ich als völliger Laie hier mitmische, aber ich fasse das so auf, dass das Gerät in einem Bereich über 2,25 m Höhe installiert sein muss. Denn alles andere würde IMHO keinen Sinn machen, dann könnte man ja auch ein Gerät in 40 cm Höhe installieren. ;)
    Ergo ist dies bei 190 cm nicht gegeben. Ich bitte um Korrektur, wenn ich irre.


    Carsten

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