Der allgemeine Deutsche Post & DHL Thread: News, Infos, verlorene oder beschädigte Sendungen & Co.

  • Zitat

    Original geschrieben von stevenson-.-
    Ich habe über eBay ein Handy (Verkaufspreis: 260 Euro) als Päckchen per DHL versendet. Jetzt meldet der Käufer, dass er nichts bekommen hat und verlangt Geld zurück. Wer trägt die Schuld?


    Ablauf:
    Hab ein Handy zu Beginn mit einem Sofort-Kauf-Preis von 280 eingesetzt. Bekam dann per eBay-Mail-Funktion ein Angebot von einem Interessenten, der das gerne für 260 Euro incl. Versand kaufen würde. Meine eBay-Artikeln wurden ausschließlich als Paket (egal ob Hermes oder DHL) versendet. Da ich den Betrag als Grenzfall sah, hab ich zurückgeschrieben, dass ich es für 260 Euro incl. Versand als Päckchen per DHL verkaufen würde. Darauf hat der Käufer zugestimmt und mir den Betrag überwiesen. Ich alles eingepackt und als Päckchen versendet. Einen Beleg über den Versand habe ich nicht.


    Was mache ich nun?


    Wenn du es als Päckchen verschickt hast, ist es i.d.R. nicht versichert bei DHL und du bist letztenendes erstmal der Dumme, wenn der Nachforschungsauftrag dich nicht entlastet. Wobei eine Nachforschung dauern kann, weil Päckchen i.d.R. nicht getrackt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von JanJ
    Wenn du es als Päckchen verschickt hast, ist es i.d.R. nicht versichert bei DHL und du bist letztenendes erstmal der Dumme, wenn der Nachforschungsauftrag dich nicht entlastet. Wobei eine Nachforschung dauern kann, weil Päckchen i.d.R. nicht getrackt werden.


    Wieso ist der Verkäufer letztendlich der Dumme, wenn der Käufer als Päckchen also unversichert akzeptiert? Es ist doch nicht meine Schuld, wenn DHL klüngelt und einer der Mitarbeiter oder der Empfänger es einsackt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Nachforschungsauftrag bei der Post bzw. Hermes stellen (das kannst nur Du als Absender), wenn das Paket tatsächlich nicht angekommen ist, dann Versicherung des Paketdienstes bemühen und nach 2-3 Monaten das Geld erstattet bekommen.


    Rein rechtlich kann Dir nichts passieren, wenn Du den Käufer aber so lange auf sein Geld warten lässt und nicht selbst in Vorkasse gehst wirst Du mit einer negativen Bewertung leben müssen.


    Wurde aber als Päckchen also unversichert versendet.

  • Da hatte ich falsch gelesen, beim unversicherten Päckchen geht das mit dem Nachverfolgungsauftrag natürlich ins Leere.



    Hier mal was zum lesen:
    http://www.versicherungs-nachr…er-das-versandrisiko.html


    Im Ergebnis ist der Kunde der Dumme, Du musst ihm das Geld nicht zurückgeben, die negative Bewertung ist Dir aber trotzdem sicher. (Wobei es immer noch sein kann, dass er die Ware erhalten hat es aber trotzdem mal auf diesem Wege versucht.)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    die negative Bewertung ist Dir aber trotzdem sicher.


    So, wie ich das lese, ist die Aution doch zurückgenommen worden. Oder hat er für 280€ Sofort-Kaufen zugeschlagen und dann nur 260€ bezahlt?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Im Ergebnis ist der Kunde der Dumme, Du musst ihm das Geld nicht zurückgeben, die negative Bewertung ist Dir aber trotzdem sicher. (Wobei es immer noch sein kann, dass er die Ware erhalten hat es aber trotzdem mal auf diesem Wege versucht.)


    Kommt es zu einem Rechtstreit und kann der Verkäufer dann die Einlieferung des Päckchens nicht nachweisen so ist er aber ganz schnell der Dumme! Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Dinge.

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Ich versende aufgrund schlechter Erfahrungen ab Warenwert 50€ nur noch versichert. Unversichert nur noch auf ausdrücklich Wunsch des Käufers, wobei ich sowohl in der Auktion, als auch im auf den Kauf folgenden Mailverkehr darauf hinweise, das ich keinerlei Haftung bei evtl. Verschwinden der Ware übernehme. Damit bin ich bisher immer ganz gut gefahren.


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    So, wie ich das lese, ist die Aution doch zurückgenommen worden. Oder hat er für 280€ Sofort-Kaufen zugeschlagen und dann nur 260€ bezahlt?


    Wir haben es dann außerhalb eBay abgeschlossen.

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Kommt es zu einem Rechtstreit und kann der Verkäufer dann die Einlieferung des Päckchens nicht nachweisen so ist er aber ganz schnell der Dumme! Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Dinge.


    Ja, aber der Käufer ist sich dem Risiko doch genauso bewusst bzw. unbewusst. Wieso wird der Käufer nicht ebenfalls zu Rechenschaft gezogen? Kann doch nicht sein, dass ein Käufer immer Päckchen-Versand und dann noch sein Geld neben der Ware bekommt, sofern er kriminell veranlagt ist.

  • Dann gibt es ja auch keine negative Bewertung...


    Diego
    Auch beim Päckchen gibt es imho einen Einlieferungsbeleg (ob auch das Gewicht draufsteht weiß ich nicht). Also kann man im Streitfall zumindest nachweisen, dass man irgendwas abgeschickt hat. Da sollte im Regelfall kein Richter den VK für verdonnern, wenn vom Käufer unverischerter Versand akzeptiert wurde.


    EDIT:
    Gibt es bei der Post scheinbar doch nicht, höchstens die Quittung für das bezahlte Päckchen.

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