Fahren ohne Führerschein

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Meine Schwester beginnt bald mit dem Führerschein. Da sie keinerlei Erfahrung hat, würde ich auch gerne mit ihr üben. Aber so wie es aussieht suche ich doch besser einen Verkehrsübungsplatz auf...


    Na logo, ist die beste Lösung für alle Beteiligte, außerdem ist ja dein Fahrzeug am dem Verkehrsübungsplatz ja versichert. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Du darfst auf Deinem eigenen Hof soviel rumfahren, wie Du willst!
    Kommst Du allerdings nur einen cm auf die öffentliche Straße, dann bist Du dran! ;)



    ciao
    Chris


    Moin,


    ganz so einfach ist es eben nicht. Dazu verweise ich mal auf ShadowMasters Post.


    Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (StVG, StVO, StVZO, FeV) finden grundsätzlich im tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum Anwendung.
    Dies sind alle Verkehrsflächen, die von jedermann zur verkehrsüblichen Benutzung (gehen, fahren) genutzt werden können. Also ist auch der Hof von Herrn Aldi und Frau Lidl tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum. Ebenso jede andere offen zugängliche Hofeinfahrt oder sonstiger Verkehrsraum.


    Lediglich durch wirksame Einlaßkontrollen (Pförtner, Schranke, Tor) wird dieser Verkehrsraum der Öffentlichkeit entzogen oder zur Verfügung gestellt.
    Somit wäre nur auf einer abgegrenzten Fläche ein Fahren ohne Fahrerlaubnis keine Straftat.


    Grüße Rabb :)


    Edit: einige Shcreibfehler beseitigt.

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Wenn das Auto aber unversichert war ist die Regress-Summe nicht begrentzt.


    Wenn das Auto nicht versichert ist, welche Versicherung kommt dann für den Schaden auf und nimmt dann ggf. den Fahrer in Regreß?

    4 8 15 16 23 42

  • @ Rabb


    Deswegen hat er doch geschrieben "eigener Hof". Und ich glaub kaum daß jemandem hier der Hof eines Aldi oder Lidl gehört. :)
    Und auf seinem eigenen Grundstück kann man fahren was und wie man will.

    Paranoia strikes deep
    into your life it will creep
    it starts when your always afraid
    you step out of line, the men come
    and take you away
    (stephen stills/ buffalo springfield "for what its worth" 1966)

  • Zitat

    Ja das stimmt Victor, allerdings muss das Hoftor zu sein, ansonsten wird dein Hof als "Öffentliche Straße" angesehen.


    Ohne Spaß?
    Nur was ist wenn man kein Hoftor hat oder der Hof von mehreren Seiten unabsperrbar ist? Fällt dann das Fahren wie man will untern Tisch? :eek:

  • Zitat

    Original geschrieben von TheTEXTOR
    Ohne Spaß?
    Nur was ist wenn man kein Hoftor hat oder der Hof von mehreren Seiten unabsperrbar ist? Fällt dann das Fahren wie man will untern Tisch? :eek:


    oder du mauerst zu zum eigenen Schutz ;) :p

  • @ victor:
    Also gut, nochmal im Klartext:
    Die Eigentumsverhältnisse sind absolut egal. Es zählt nur, ob der Hof/also die Verkehrsfläche von jedermann benutzt werden kann. Die Parkplätze eines Supermarktes sind auch Privateigentum, aber idR öffentlicher Verkehrsraum. Und eben dort finden die verkehrsrechtlichen Vorschriften Anwendung.
    Auch der Eigentümer darf dort nicht ohne Fahrerlaubnis fahren.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

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