ZitatOriginal geschrieben von Marko
Es gab 1 Jahr und 9 Monate für Nachbarstochter sowie 1 Jahr und 6 Monate für das eigene Kind. Insgesamt mit 3 Jahren und 3 Monaten gar kein so mildes Urteil, aber wer macht sich schon die Mühe, das zu recherchieren. Vergreift er sich nochmal irgendwie, sitzt er die Zeit ein.
Das Strafmaß geht von 3 Monaten bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Bewährung ist in minder schweren erstmaligen Fällen und bei entsprechendem Verhalten des Angeklagten absolut üblich.
Ein Artikel mit Wortlaut "3 Jahre und 3 Monate auf Bewährung" hätte aber gewiß nicht diesen Effekt...
stimmt, dann ist ja ok. dann können wir uns alle wieder beruhigen. :confused: :confused: :confused:
super, wenn er es noch einmal macht, dann kommt er für 3 jahre in den knast. ne, stimmt, da gibt es ja noch so etwas wie gute führung. doch keine 3 jahre. muss nurmal kurz überlegen, wieviel jahre die beiden kleinen kinder dafür bekommen haben. hm, lebenslänglich.
leider, kenne ich so einen fall. die schwester eines sehr guten freundes wurde jahrelang als kleines kind von ihrem opa "nur" sexuell missbraucht. tja, vor zwei jahren hat sie sich versucht umzubringen........ihr hat man davor keine therapie angeboten. erst nach dem selbstmordversuch bekam sie hilfe.......
objektiv habt ihr ja recht. die gesetze sind so und fertig, aber als mensch hat der richter immer noch einen handlungsspielraum und den sollte er nutzen.
