Wie können solche Richtersprüche zustande kommen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Es gab 1 Jahr und 9 Monate für Nachbarstochter sowie 1 Jahr und 6 Monate für das eigene Kind. Insgesamt mit 3 Jahren und 3 Monaten gar kein so mildes Urteil, aber wer macht sich schon die Mühe, das zu recherchieren. Vergreift er sich nochmal irgendwie, sitzt er die Zeit ein.


    Das Strafmaß geht von 3 Monaten bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Bewährung ist in minder schweren erstmaligen Fällen und bei entsprechendem Verhalten des Angeklagten absolut üblich.


    Ein Artikel mit Wortlaut "3 Jahre und 3 Monate auf Bewährung" hätte aber gewiß nicht diesen Effekt...


    stimmt, dann ist ja ok. dann können wir uns alle wieder beruhigen. :confused: :confused: :confused:


    super, wenn er es noch einmal macht, dann kommt er für 3 jahre in den knast. ne, stimmt, da gibt es ja noch so etwas wie gute führung. doch keine 3 jahre. muss nurmal kurz überlegen, wieviel jahre die beiden kleinen kinder dafür bekommen haben. hm, lebenslänglich.


    leider, kenne ich so einen fall. die schwester eines sehr guten freundes wurde jahrelang als kleines kind von ihrem opa "nur" sexuell missbraucht. tja, vor zwei jahren hat sie sich versucht umzubringen........ihr hat man davor keine therapie angeboten. erst nach dem selbstmordversuch bekam sie hilfe.......


    objektiv habt ihr ja recht. die gesetze sind so und fertig, aber als mensch hat der richter immer noch einen handlungsspielraum und den sollte er nutzen.

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
    "Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."- Abraham Maslow
    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi


    Ich weiß zwar nicht ob das Gerücht stimmt, aber wenn ein Kinderschänder in den Knast wandert, dann hat er dort sicher nichts zu lachen...!


    Namd!


    Ein herrliches Beispiel für Doppelmoral. Auf der einen Seite fädest Du es nicht richtig, wenn man solche Subjekte dauerhaft von der Gesellschaft tilgen würde, andernseits scheinst Du es zu billigen, dass der im Knast dann entsprechend saures bekommt.
    Naja, ich weiss wohl, dass meine Forderung nicht der "political correctnes" entspricht, stelle sie aber trotzdem.


    Wir haben hier ja auch den einen oder anderen Profi Psycho-Onkel :D hier. Würde mich mal interessieren, was ein Profi von der therapierbarkeit von solchen Spaken hält...


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Aufgrund der Tatsache, dass eine Therapie angeordnet ist (und auch aus gesunden Menschenverstand heraus), kann man schließen, dass dieser Mensch krank ist. Natürlich hat er (den Mädchen) erheblichen Schaden zugefügt, doch dies hat er nicht mit Absicht, sondern aus einer Krankeheit, Verhaltensstörung -oder wie auch immer man es nennen möchte- heraus getan. Der Täter bekommt die Chance einer Therapie. Sollte diese nicht fruchten oder möglich sein, kommt er in eine Sicherheitsverwahrung.


    Der Raubkopierer hingegen hat vorsätzlich (der Industrie) Schaden zugefügt.

    Als Dipl.-Psych. der im Zweifelsfall so eine "Krankheit" oder "Störung" dann diagnostizieren und bescheinigen darf, tu ich mich mit dieser Argumentation etwas schwer.


    Die Frage ist ja: wer ist für die (in diesem Falle strafbaren) Handlungen verantwortlich? Du beantwortest sie mit dem obigen Text mit: "die Krankheit ist schuld, also Therapie". Und da sage ich ganz klar: sorry, so gehts ja nu auch nicht. Auch wenn wir inzwischen dazu neigen, vieles genau so zu entschuldigen. In der Schule gibt es Notenschutz für LRS-Kinder, denn "die Kinder können ja nix dafür". Auch sonst wird immer mehr auf Lebensumstände etc. geschlossen: "er/sie kann ja nichts für, weil ... harte Kindheit... schlechtes Elternhaus... schwierige Umgebung... was weiß ich. Ich verlange morgen von meinem Arbeitgeber, dass ich aufgrund meiner Aufmerksamkeit-Defizit-Störung nicht länger als 60min konzentrieren kann und deshalb lediglich für eine 15 Stundenwoche zur Verfügung stehe - bei vollem Gehalt, versteht sich. Denn: ich hab ja ADS. Wobei ich mich gerne bereit erkläre, in der vielen arbeitsfreien Zeit auch mal 60min täglich einer Therapie beizuwohnen... ;)


    Natürlich gibt es immer ein Ursachengeflecht, was es auch zu berücksichtigen gilt. Aber die Person aus der Verantwortung zu nehmen bringt uns nicht weiter - auch in der Therapie nicht. Da sitzen dann nämlich: der Therapeut, der Klient und die Krankheit. Und der Therapeut soll dann gucken, dass die Krankheit das Zimmer verlässt? Dann ist der Therapeut ja in der Verantwortung. Nene, der Klient muss lernen, wie er mit der Krankheit besser umgeht als bisher - und für sie und v.a. sich selbst die Verantwortung übernimmt. So wird ein Schuh draus! (Und bevor jemand fragt: der Therapeut hat die Verantwortung, den Lernprozess zu begleiten und zu "überwachen".)


    Was den konkreten Fall angeht können wir ohne genaue Fakten natürlich nichts sagen. Aber ich wehre mich dagegen, dass Krankheiten oder Alkoholisierung als völlige Ent-Schuld-igung vor Gericht gewertet wird. Man kann das Strafmaß mildern - ob es in dem Fall klug ist, den Mann wieder zurück in die direkte Umgebung der zwei Mädchen zu bringen bezweifel ich mit imho allerdings auch ;) Denn die Auflage des sich-fern-haltens ist im Alltag eh nicht zu überprüfen (vgl. Stalker) bzw. könnte sehr strittig werden.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Aufgrund der Tatsache, dass eine Therapie angeordnet ist (und auch aus gesunden Menschenverstand heraus), kann man schließen, dass dieser Mensch krank ist. Natürlich hat er (den Mädchen) erheblichen Schaden zugefügt, doch dies hat er nicht mit Absicht, sondern aus einer Krankeheit, Verhaltensstörung -oder wie auch immer man es nennen möchte- heraus getan.
    [...]
    Der Raubkopierer hingegen hat vorsätzlich (der Industrie) Schaden zugefügt.


    Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Die Frage ist ja: wer ist für die (in diesem Falle strafbaren) Handlungen verantwortlich?


    Halb OT: Ein (IMHO) ganz toller Film, welcher genau dieses Thema schon 1931 aufgegriffen hat, ist M von Fritz Lang.


    MfG
    bimmel'Na, mein Kind, wie heißt Du denn?'bommel


    P.S.

    Zitat

    Das Geständnis werteten die Richter als strafmildernd.

    Kann mir das mal einer erklären, war das (immer) so ist? Ich mein, wenn man ein Tat zweifelsfrei durch Zeugenaussagen etc. nachweist, wieso wirkt ein Geständnis strafmindernd? Wo ist da die Intention?

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Notenschutz für LRS-Kinder, denn "die Kinder können ja nix dafür".


    Nichts gegen deine Kompentenz als Dipl-Psych, aber sowas war/ist einfach unqualifiziert. Notzenschutz zielt auf "Ist egal was die machen, die Kinder können ja nix dafür ab". Dem ist nicht so - Wer sich interessiert, PN oder google.


    Gefährliches Halbwissen ;)

    Suche: Samsung Galaxy Nexus - Kontakt via PN


    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    ... Und der Therapeut soll dann gucken, dass die Krankheit das Zimmer verlässt? Dann ist der Therapeut ja in der Verantwortung. Nene, der Klient muss lernen, wie er mit der Krankheit besser umgeht als bisher - und für sie und v.a. sich selbst die Verantwortung übernimmt. So wird ein Schuh draus!...


    Ich gebe Dir völlig recht - für den Fall, dass der Klient es nicht lernt (bzw. lernen will, denn der Mensch ist lernfähig) und seine Tat wiederholt. Dann gehört er entsprechend bestraft. Aber er kann sich ja erst in Therapie begeben, wenn er erkennt, dass er krank ist. Hat er das vor seinen Ersttaten erkannt, die Möglichkeit der Therapie gehabt und das für sich aus dem "habe-keinen-Bock"-Prinzip abgelehnt, dann wäre er schon hier dafür zu bestrafen. Aber das ist erstens schwer nachzuweisen und zweitens unwahrscheinlich. Und in diesem (Erst-)Fall stimmen wir dann nicht überein, denn dann ist der Patient meiner Meinung nach schluld-los (da ohne Vorsatz, Fahrlässigkeit o.ä.), auch wenn sein Verhalten nicht zu ent-schuld-igen ist... ;)


    Zu Deinem schweren ADS-Fall: Wenn die Krankheit erkannt ist und Du ernsthaft einer Therapie beiwohnst, sollte ja alsbald Besserung eintreten und Du kannst dann ja entsprechende Überstunden ableisten - natürlich nur zu Deinem normalen Gehalt... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    ...wenn man solche Subjekte dauerhaft von der Gesellschaft tilgen würde...


    Dachte du spielst damit auf die Todesstrafe an, war dann wohl ein :gpaul: ...
    Denn DIE halt ich mal für übertrieben.

    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    ...scheinst Du es zu billigen, dass der im Knast dann entsprechend saures bekommt.


    Jep. Und jetzt druff...
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von doombeat
    Wäre interessant, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn die Nachbarstochter die Tochter des Richters gewesen wäre!!


    Dann hätte dieser Richter den Fall sicherlich nicht abgeurteilt und das Urteil wäre mglw. ganz ähnlich ausgefallen.


    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    IIRC hat Vater Graf jeden Deutschen rechnerisch um 50 Pfennig beschissen und musste dafür in den (Nobel-)Knast.


    Du hast den Knast in Mannheim (dort war er doch, oder?) offensichtlich noch nicht gesehen. Von Nobelknast keine Spur.


    Zitat

    Es gab 1 Jahr und 9 Monate für Nachbarstochter sowie 1 Jahr und 6 Monate für das eigene Kind. Insgesamt mit 3 Jahren und 3 Monaten gar kein so mildes Urteil, aber wer macht sich schon die Mühe, das zu recherchieren. Vergreift er sich nochmal irgendwie, sitzt er die Zeit ein.


    Das Strafmaß geht von 3 Monaten bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Bewährung ist in minder schweren erstmaligen Fällen und bei entsprechendem Verhalten des Angeklagten absolut üblich.


    Ein Artikel mit Wortlaut "3 Jahre und 3 Monate auf Bewährung" hätte aber gewiß nicht diesen Effekt...


    Irgendwas stimmt bei Deiner Recherche nicht. Nach "juristischer Addition" ergeben 1 Jahr, 9 Monate und 1 Jahr, 6 Monate keinesfalls 3 Jahre, 3 Monate (§ 54 StGB). Zudem ist eine Verurteilung zu "3 Jahren und 3 Monaten auf Bewährung" rechtlich unmöglich (§ 56 StGB).

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Du hast den Knast in Mannheim (dort war er doch, oder?) offensichtlich noch nicht gesehen. Von Nobelknast keine Spur.

    Der offene Vollzug samt Beschäftigung in einem ambulanten Pflegedienst fand in Ulm statt, auch dort ist wahrlich kein Nobelknast.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Du hast den Knast in Mannheim (dort war er doch, oder?) offensichtlich noch nicht gesehen. Von Nobelknast keine Spur.


    Dito! Sehr oft wird schnell behauptet Inhaftierten geht es im Knast gut, haben ja alles: TV, Bad, ne gemütliche Zelle! Die andere Seite wird verschwiegen. Aber damit überfordert man eben eindeutig die Bild-Generation ;)


    Es ist immer schwer von einer Seite zu beurteilen. Ein kleiner Artikel in der Zeitung kann selbstverständlich Mißmut wecken. Wie schon erwähnt, kennen wir nicht alle Akten und können uns daher über die Urteilsbildung kein Urteil bilden.
    Was wir schon können, ist sowas zu verurteilen und öffentlich anzuprangern. Denn solange die Menschen glauben, dass eine 3 Jährige Strafe nicht gerecht wäre, soll er doch bitte mal selbst für ein paar Wochen in den Knast gehen - ohne Möglichkeit Familie, Freunde anzurufen und nur den ganzen Tag auf engstem Raum mit Abschaum zusammen sein!
    3 Jahre sind definitv zu wenig für so eine Strafe, aber welches vernünftiges Modell gibt es? Wenn die bisherigen Methoden fehlschlagen stellt sich natürlich die Frage, was man wirkungsvoll machen kann.


    Anscheinend schlagen Therapien nicht immer an (siehe WDR Reportage letzte Woche). Viele geben zu den Drang danach nicht abschalten zu können, sondern versuchen nur nicht mehr daran zu denken - aber das ist doch keine Lösung?

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