Geldkarte weg, Konto leer, ohne PIN!

  • Re: Geldkarte weg, Konto leer, OHNE PIN!


    Zitat

    Original geschrieben von Labbing


    Abends dann wollte ich einem Freund Geld überweisen und stelle fest:
    mein Konto ist bis auf 6 € leergeräumt- Jemand hat 760 € abgehoben.


    Labbing


    kann man nicht am tag nur max 500€ vom automaten abheben ?

    sorry fuer die feehla

  • Das ist sehr unterschiedlich von Bank zu Bank und Karte zu Karte.
    Bei der Deutschen Bank sind es z.b. 1000 € täglich. Wenn der Kunde es wünscht sind auch viel höhere oder niedrigere Limite drin.

  • Ich kann bei der Sparkasse pro Tag am Automaten 800 Euros abholen, sofern vorhanden ;)

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von katinkamaus
    Das ist sehr unterschiedlich von Bank zu Bank und Karte zu Karte.
    Bei der Deutschen Bank sind es z.b. 1000 € täglich. Wenn der Kunde es wünscht sind auch viel höhere oder niedrigere Limite drin.


    Allerdings nur bei einer EC-Karte. Bei einer SB-Karte sind nur 300 Euro am Tag drin...


    Es sind IMMER niedrigere Beträge möglich, höhere nur in Ausnahmefällen, wenn Bonität vorliegt...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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  • Um die Verwirrung mal etwas aufzulösen.


    Geldkarte hat einen Chip, wie die KK-Karte. Damit kann man an einem AUtomaten normalerweise nichts abheben.


    Alle anderen haben einen Magnetstreifen und dann ist die Pin-Eingabe erforderlich.


    Bei der Deutschen Bank hat man ein Tageslimit und Wochenlimit . Wochenlimit heißt ab der ersten Auszahlung 7 Tage danach.


    Beantrage bei der Bank einen anderen Limit, damit kann man zumindest etwas Geld sichern. Wenn er nur 400,- am Tag bekommt, verlierst Du nicht soviel Geld.


    PIN kann von einem Gerät nicht ausgelesen werden, soweit ich weiß... Aber die Polizei wird Dir da wohl mehr dazu sagen können.


    Hast Du mit Deiner Bank schon gesprochen? Vielleicht musst Du dafür nicht aufkommen. Vorausgesetzt Du kannst nachweisen, dass Du den PIN nicht weitergegeben hast. Allerdings hast Du die Karte weitergegeben, somit wird es schwer werden...

  • Also, mal langsam...
    zuerst wär schön zu wissen, um WAS für eine Karte es sich hierbei handelt... Ist es eine Geldkarte, EC-Karte, oder was... (Kreditkarte schließ ich einfach mal aus).
    Denn mit einer Geldkarte kann man genauso Geld abheben, aber dort ist der Betrag auf jeden Fall begrenzt.. und zwar recht niedrig, wenn ich mich richtig erinner, da man diese speziell für Jugendliche konzipiert hat.
    Bei der EC Karte weiß ich nicht, ob es da ein Limit gibt oder nicht.


    Die 2. Frage ist, welches Unternehmen es ist.. weil ich weiß ja nicht was auf dem Auszug stand, aber vielleicht wars ja gar kein Geldautomat, und die Transaktion ist schon früher an diesem Mittag von statten gegangen, und am Abend nur einfach auf dem Kontoauszug erschienen (weiß aber nicht, welche Bank nach 20 Uhr noch Transaktionen durchführt *s*).


    Und dann wie Katinkamaus gesagt hat auf jeden Fall sofort Sperren..

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • @ brasax


    Wie soll er denn nachweisen, dass er den Pin nicht weitergegeben hat, wenn mit ec-Karte und Pin gerade Geld abgehoben wurde? Da hat er schlechte Karten...
    Bei ec-Karten (oder anderen Kontokarten) ist es leider so, dass das Diebstahlopfer solange haftet, bis die Karte gesperrt wurde.


  • @ Fockx


    Dass es auf jeden Fall ein Automat war, steht am Anfang des Threads. Daher auch die Uhrzeit der Abhebung. Buchung finden i.d.R. immer zw. 8 und 17 Uhr an Werktagen statt. Wenn man mit der Karte zahlt oder abhebt steht auf dem Auszug meistens auch die Uhrzeit der Transaktion drin. -> Das ist aber nicht mit der Buchungszeit gleichzusetzen.


    Ein Kartenlimit gibt es IMMER, egal ob ec-Karten, Kontokarte ohne ec-Funktion oder Kreditkarte. Solche Limits sind Pflicht, damit das Konto eben im Falle eines Diebstahl nicht restlos leergräumt werden kann. Das Limit kann aber sehr unterschiedlich sein. Muss man bei der eigenen Bank erfragen und ggf. ändern.


    imho steht in den AGBs jeder Bank auch drin, dass man die Karten bei Diebstahl sofort zu sperren hat und für alles vor der Sperrung haftet. Banken zeigen da auch keine Kulanz. ;)
    Bei Kreditkarten ist das anders. Da haftet man nur bis 50 €.

  • Also es ist eine Kontokarte ohne ec-Funktion, weil das noch von meinem Giro Young Konto von der Sparkasse ist, das ich einmal vor ca. 5-6 Jahren eröffnet habe.
    Bei der Bank war ich logischerweise noch nicht, habe es ja erst gestern abend festgestellt und konnte aus diesem Grund auch erst zu diesem Zeitpunkt die Karte sperren.


    Jetzt gleich werde ich erst einmal mit meiner Freundin zur Polizei gehen.


    Wir haben schon einen "Verdächtigen" und wenn wir uns das Überwachungsvideo anschauen könnten....Naja... Wünscht mir Glück.

  • Zitat

    Original geschrieben von katinkamaus


    imho steht in den AGBs jeder Bank auch drin, dass man die Karten bei Diebstahl sofort zu sperren hat und für alles vor der Sperrung haftet. Banken zeigen da auch keine Kulanz. ;)
    Bei Kreditkarten ist das anders. Da haftet man nur bis 50 €.


    Sowohl bei Bankkarten (ec) als auch bei Kreditkarten ist man, wenn man den Verlust bemerkt hat, zur sofortigen Sperrung über die entsprechende Hotline-Nummer verplfichtet, sonst verhält man sich fahrlässig.


    Bei Kreditkarten ist die Haftung für den Zeitraum VOR der Meldung auf IMHO 50 EUR begrenzt, danach haftet man als Kunde überhaupt nicht und es ist das Risiko des kartenausgebenden Unternehmens bzw. der Kreditkartengesellschaft.


    Bei ec-Karten ist das im Grunde genauso, allerdings kann man mit den Karten ohne PIN ja recht wenig anstellen. Lastschriften, die man im Geschäft mit Unterschrift bezahlt, kann man zurückgeben, wenn der Dieb eingekauft und die Unterschrift gefälscht hat, was allerdings eine Menge Papierkram nach sich zieht. Wenn aber mit PIN Geld abgehoben oder per ec-Cash bezahlt wird, dann geht IMHO die Bank von einem fahrlässigen Umgang mit der PIN aus und der schwarze Peter ist dann erstmal beim Kunde. In sofern ist das mit der Haftungsgrenze quatsch. Ich gehe mal davon aus, dass ein Kreditkartenunternehmen sich ähnlich verhalten wird, wenn jemand mit Kreditkarte und PIN Geld am Automaten abholt. Darüber hinaus haben viele Kreditkartenunternehmen auch Klauseln in den Verträgen, die die gesamte Haftung auf den Kunden übergehen lassen, wenn dieser sich grob fahrlässig verhalten hat. Amex z.B. hat in den Verträgen immer eine Klausel drin, die die Haftungsbegrenzung auf 50 EUR aufheben kann, wenn Amex ein höherer Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit des Mitglieds (=Kunden) entsteht.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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