BMy-Phone PC/Notebook & Komponenten Schnäppchen Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von Sidney
    Hat schonmal jemand einen Pentium 3 1,7 GHZ im Notebook gesehen? ;)


    hast du dich jemals verschrieben? :rolleyes:

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
    "Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."- Abraham Maslow
    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • cool down Jungs!
    Ich hab Timo erstmal ne PN geschickt und ich denke mal wenn die Sache glatt geht wird er sich schon melden. Ich glaube nicht dass er nochmal Bock auf ellenlange Threads hat in denen es darum geht wie böse er doch ist :D


    Vergessen wir in diesem Zusammenhang doch mal Berger-Mobile und erfreuen uns an BMy-Phone :D Der König ist tot, es lebe der König :D


    just my 2 cents


    A1234

    Der Teufel sitzt nachts an meinem Bett und bewundert mich :-D

  • Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone
    Okay Sebastian,
    Danke für Deine Kritik!


    WENN du Recht hast, dann bin ich tatsächlich in solchen rechtlichen Belangen unerfahren. Aber deswegen schrieb ich ja, dass konstruktive Kritik willkommen ist. Der Verkauf von solchen Produkten ist schließlich auch für mich Neuland.


    ER hat Recht.
    Wenn man dabei auch nicht ausser acht lassen sollte, dass die meisten den Unternehmer treffenden Erschwernisse (Unabdingbarkeit der gesetzlichen Fristen, Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers) nur beim Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 I 1 BGB, also nur dann, wenn ein Unternhmer einem Verbraucher eine bewegliche Sache verkauft, vorliegen.



    Hast du ein BGB? --> § 433 Absatz 1 Satz 2 lesen.


    Jeder Verkäufer einer Sache ist also nach dem Gesetz verpflichtet, einen bestimmten Zeitraum lang für die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der verkauften Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einzustehen.


    Das Gesetz legt dem Verkäufer hier also keine Haltbarkeitsgarantie auf (also so eine, wie manche Hersteller sie freiwillig geben), sondern der Verkäufer muss sich nur solche Fehler anrechnen lassen, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges (§§ 446, 447 BGB) vorhanden oder zumindest angelegt waren.
    Der Verkäufer muss also nach § 433 I 2 BGB gerade nicht für solche Mängel haften, die erst nach einer Zeit X auftreten, sofern sie bei Gefahrübergang noch nicht angelegt waren.


    Mängelhaftung ("Gewährleistung") !=(Hersteller-)Garantie.


    Die Frist der Mängelhaftung beträgt i.d.R. 2 Jahre. Im Rahmen der Privatautonomie kann der Verkäufer mit dem Käufer eine geringere Frist vereinbaren oder gar eine Freizeichnung von der Mängelhaftung vereinbaren.
    Die Ansprüche des Käufer wegen eines Sachmangels ggü. dem Verkäufer verjähren dann eben bereits nach (reduzierter) Frist X oder bei Haftungsausschluss schon im Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Käufer kann seine Ansprüche dann ggü. dem Verkäufer nicht mehr durchsetzen.


    Für dich als Unternehmer i.S.v. § 14 I BGB gelten, wenn du eine bewegliche Sache an einen Verbraucher verkaufst (was wohl die Regel sein dürfte) andere Spielregeln:
    - bei Neuware: keine Fristverkürzung und keine Freizeichnung
    - bei Gebrauchtware: Reduzierung auf 12 Monate zulässig, keine Freizeichnung.
    - Beweislastumkehr gem. § 476 BGB


    Auf (für den Verbraucher in der Folge negative) abweichende Vereinbarungen, kannst du dich (auch wenn der Verbraucher dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat) nicht berufen, § 475 II BGB. Dem Gesetzgeber war beim Verbauchsgüterkauf der Verbraucherschutz eben mehr Wert als der Grundsatz der Vertragsfreiheit.


    Und von deinem Gedanken, einen Mängelhaftungsausschluss hinterher auf die Rechnung zu pfriemeln, kannst du dich gleich wieder verabschieden. Selbst wenn ein solcher gesetzlich zulässig ist (also kein Vebrauchsgüterkauf vorliegt), muss dieser wirksam in den Vertrag miteinbezogen werden.
    Ihn hinterher auf der Rechnung zu erwähnen hilft da nicht weiter.
    Geeigneter hierfür wären Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB, ohne s), aber das hörst du ja nicht zum ersten Mal :D


    Also: Willst du dich wegen Unkenntnis über den Zustand der zu verkaufenden Ware nicht dem Risiko von Mängelhaftungsansprüchen aussetzen, darfst du deine Ware nur Unternehmern anbieten und musst einen wirksamen Haftungsauschluss miteinbeziehen.


    Zitat


    Sorry, das ich sowas nicht weiß!
    :(


    Du musst mit den Folgen leben :rolleyes:
    Ware zu einem günstigen Kurs anzupreisen ist erst die halbe Miete...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo Timo,


    so eines:


    1x Dell Latidude P4, 2,1 GHz, 512MB RAM, 30 GB Festplatte, ATI Radeon Mobility, CD RW, LAN 10/100, 56k Modem, 14,1" TFT Active Matrix Display


    NP: ~ 1.000,- €
    Unser Preis: 350,- €


    nehme ich gerne, wenn es oder ein anderes noch da ist!


    Gruß,
    Dirk

  • Ich habe auch Interesse an den Notebooks.
    Bei den guten Preisen nehme ich sofort eins für mich und evtl. ein weiteres für meine Freundin. :top:


    Kannst du, denn wenn alles geklärt hast, posten wie du dir die Abwicklung vorstellst?


    Habe noch eine Frage:
    Wenn die Geräte lt. Vorbesitzer vernichtet/verschrottet werden sollen wie kannst du die den käuflich erwerben? Keine Firma sieht es gerne wenn alte Hardware wieder in Umlauf kommt (Stichwort: Datensicherheit). Oder sind die Platten sauber geputzt worden?



    greetz


    ruag

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?



  • wie schon gesagt, sieht bei mir auch so aus. Warte aber auf Deine pm :)

    Dennis Thomsen

  • Zitat

    Also beide sind vollkommen neuwertig. Keinerlei Gebrauchsspuren. OVP ist natürlich bei Geräten aus so einem Service Pool nicht dabei.


    Heißt das, es sind auch keine Netzteile dabei?



    Es ist 16.00 Uhr :)


    Aber ich häng mich jetzt auch mal dran, PN hast du ja schon von mir. Aber so in dem Rahmen denke ich gibt es hier weiteres großes Interesse.

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