Notebook-privatverkauf - worauf würdet Ihr achten?

  • Hi Leute!


    Morgen um halb elf treff ich mich mit dem Käufer meines Acer-Notebooks - einem rüstigen Rentner, der extra rund 1,5 Stunden zu mir fährt. Ich werde bis morgen mein Notebook per CD zurücksetzen und in der Originalverpackung verstauen. Wir treffen uns dann und er schaut sich das Notebook an. Bei gefallen wird er bar bezahlen. Er ist darüber informiert dass das Notebook von Acer ein Tauschgerät ist; die Rechnung über den ursprünglichen Kauf sowie den Tauschbeleg bekommt er natürlich ;) !


    Worauf würdet ihr denn bei dieser Abwicklung noch achten?
    Soll er was unterschreiben dass er mir gegenüber keine Ansprüche stellt wenn etwas defekt sein sollte?


    Muß ich das Geld checken? (Falschgeld?)


    :confused:

    Ciao ;)


    Sir Robin | ICQ: 82506214 | PN | Derzeit mit Xperia X Compact und Xperia Tablet Z4 LTE unterwegs :)

  • Re: Notebook-privatverkauf - worauf würdet Ihr achten?


    Zitat

    Original geschrieben von Sir Robin
    Worauf würdet ihr denn bei dieser Abwicklung noch achten?
    Soll er was unterschreiben dass er mir gegenüber keine Ansprüche stellt wenn etwas defekt sein sollte?

    Füllt einen normalen Privat-Kaufvertrag aus, der den Passus enthält, dass es sich um einen Verkauf von privat an privat unter Ausschluß von Gewährleitung und Rücknahme durch Deine Person handelt.


    Dazu noch der Passus "Gekauft wie besehen", und diese "Gefahrenquelle" ist beseitigt, so lange Du ihn nicht böswillig / vorsätzlich und wider besseren Wissens über den Zustand des Notebooks täuschst.


    Und wenn ihr genau aufführt, was im Lieferumfang enthalten ist, kann darüber auch kein Streit aufkommen.


    Dazu noch den Empfang der Ware und des Geldes quittieren, fertig.

    Zitat

    Original geschrieben von Sir Robin
    Muß ich das Geld checken? (Falschgeld?)


    :confused:

    Was heisst "muß"? :confused:


    Schau Dir die Scheine an und mach Dich zuvor mit den Sicherheitsmerkmalen vertraut. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Notebook-privatverkauf - worauf würdet Ihr achten?


    Zitat

    Original geschrieben von Sir Robin
    Worauf würdet ihr denn bei dieser Abwicklung noch achten?
    Soll er was unterschreiben dass er mir gegenüber keine Ansprüche stellt wenn etwas defekt sein sollte?


    Grundsätzlich ist eine solche (nachweisbare) Freizeichnung schon ratsam. Allerdings müsste dir Opi im Falle eines Mangels ersteinmal nachweisen, dass der Mnagel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat/ angelegt war (also genau andersrum wie in deinem Fall mit dem neuen NB; du bist kein Unternehmer und folglich kann zwischen dir und Opi kein Vebrauchsgüterkauf zustande kommen). Das schwächt das Problem schonmal ab...


    Aber so ein kleiner schriftlicher Kaufvertrag ist schnell gmeacht. Liste auch noch sämtliches Zubehör darin auf (Akku, Ladegerät, OS, usw.) und lass dir dessen Erhalt bestätigen.


    Auch wird Opi eine Quittung von dir haben wollen. Die kriegt er nur, wenn du vorher das Geld auf seine Echtheit hin überprüfen konntest :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • :confused:


    Ich hab mein Notebook bei eBay mit persönlicher Übergabe gekauft und wir beide haben einfach ein Minimum an Vertrauen ineinander gehabt.
    Wir haben uns am Flughafen getroffen, er sagte "Schauen sie sich es doch mal an", ich sag nur: "Danke, ich weiss wie ein Notebook aussieht", geb ihm das Geld und sage: "Zählen sie ruhig nach" worauf er antwortet: "Danke ich weiss wie Geld aussieht" ;)


    Einen schriftlichen Kaufvertrag aufzusetzen finde ich total übertrieben. Dass der Verkauf von Privat zu Privat geschieht sieht jeder und dieses "gekauft wie gesehen" würde ich als Käufer als Heimtücke auffassen - schafft nur ein schlechtes Klima.


    -SF³

  • Re: Notebook-privatverkauf - worauf würdet Ihr achten?


    Zitat

    Original geschrieben von Sir Robin Muß ich das Geld checken? (Falschgeld?)


    Mache ich immer bei grossen Summen:


    Bar erhalten, vorbehaltlich der Gutschrift bei einer Bank durch endgültige Prüfung! Zusätzlich die Scheinnummern listen.


    ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Einen schriftlichen Kaufvertrag aufzusetzen finde ich total übertrieben. Dass der Verkauf von Privat zu Privat geschieht sieht jeder und dieses "gekauft wie gesehen" würde ich als Käufer als Heimtücke auffassen - schafft nur ein schlechtes Klima.

    Kann allerdings auch ganz schön in die Hosen gehen.. Da nimmt man vielleicht gerne mal ein bisschen schlechtes Klima in Kauf.


    Man kann jemandem natürlich sonst hinterher ganz schön an den Karren fahren. Meist sind die dann auch noch Rechtsschutzversichert, und wenn dann was an dem Gerät nicht stimmt, muss man als Verkäufer nicht nur Reperatur zahlen, sondern auch noch Ausfallgeld, und weiß ich nicht alles...

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Muster


    Was wäre denn dann für meinen Fall ein passendes Muster für so einen Kaufvertrag?


    ich bin da leider nicht so der geübte Textverfasser...evtl. gibts da ja schon was nach Maß? :D

    Ciao ;)


    Sir Robin | ICQ: 82506214 | PN | Derzeit mit Xperia X Compact und Xperia Tablet Z4 LTE unterwegs :)

  • Heisser Tip: Google, Suchwort "Musterkaufvertrag"


    :rolleyes:;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Wenn mir bei einem Notebook-Kauf einer mit nem Kaufvertrag mit der "gekauft wie gesehen"-Klausel kommt würd ich nicht länger meine Zeit mit dem verschwenden.
    Entweder er leidet unter übertriebenem Deutschtum oder er will sich irgendwie aus Mängeln rausreden - mit beiden will ich nix zu tun haben ;)


    -SF³

  • Re: Re: Notebook-privatverkauf - worauf würdet Ihr achten?


    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Mache ich immer bei grossen Summen:..........................
    Zusätzlich die Scheinnummern listen. ;)


    So einer fehlte mir noch als Käufer! Da würde ich gleich dankend auf den Deal verzichten! :flop:
    Andererseits würde ich aber auch 1,5 Stunden Fahrzeit auf mich nehmen, um mein Falschgeld loszuwerden! :rolleyes: :D

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