Umtausch-Recht bei Ebay-Kauf

  • Hallo zusammen!


    Ich habe da folgende Frage:


    Vor kurzem habe ich bei Ebay von einem Händler eine Digi-Cam ersteigert.
    Als ich das Gerät in den Händen halte, fällt mir zum einen eine Material-Unebenheit am Gehäuse auf und zum anderen stelle ich fest, dass das Gerät zwar Video mit Tonaufzeichnung beherrscht, ebenso wie die Möglichkeit, Kommentare zu Fotos aufzuzeichen, aber eine Diktier-Funktion für längere Sprachaufzeichnungen fehlt leider.


    Steht mir als Ebay-Käufer auch in diesem Falle ein 2-wöchiges Umtausch-Recht zu?
    Wenn ja, wer trägt dann die Porto-Kosten? Unfrei kann man solch ein Paket doch nicht versenden, oder?


    Danke schon mal für eure Hilfe.


    Greg

  • Du genießt bei einem Ebay-Händler die gleichen Rechte wie z.b. bei einem herkömmlichen Versandhandel, d. h. Du hast 14 tägiges Widerrufsrecht. Hat der Ebay-Händler Dich nicht vorher über Deine Rechte aufgeklärt mind. 1 Monat Widerrufsrecht. Portokosten muß er Dir zurückerstatten, wenn die 40 Euro Auftragswert überschritten wurde, in Deinem Fall kriegst Du Sie erstattet.


    Ich würde den Ebay Händler erstmal eine freundliche Mail schreiben und damit Dein Widerrufsrecht zum Ausdruck bringen.

  • Wenn es ein Händler ist, dann steht Dir imho das Umtauschrecht zu. Ob eigene HP oder ebay ist nicht relevant. Onlinekauf ist Onlinekauf.
    Edit: zu spät, zu lange von der Tour de France abgelenkt gewesen...

  • es ist eine Fuji FinePix 610 für UVP 699€. Ich hab sie natürlich billiger erstanden. In der Auktion ist kein Wort bzgl. Widerrufsrecht gefallen. Den Link möchte ich aus div. Gründen hier nicht posten.


    Dass ich von der Sprachaufzeinung ausgegangen bin, liegt sicher auch zum Teil daran, dass ich bei der Vorgänger-Cam F601 genau diese Funktion sehr geschätzt habe und bei einer verbesserten Neuauflage des Gerätes davon ausgegangen bin, dass diese Funktion wieder mit integriert ist.


    Heißt das, dass ich das Porto nicht zahlen muss, wenn ich für die Cam 350€ bezahlt hab?
    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Greg

  • Rückporto braucht Du bei Deinen hohen Auftragswert garantiert nicht bezahlen. Du brauchst eigentlich nur eine Mail schreiben und damit Dein Widerrufsrecht zum Ausdruck bringen. Das reicht schon. Wie der Händler das mit dem Versand regelt ist seine Sache. Du bist normal zu nichts weiter verpflichtet (noch nicht mal das Paket zur Post bringen). Achja und wenn er Dich nirgends über Dein Widerrufsrecht aufgeklärt hat (auch nicht auf der Rechnung) kannst Du sogar zurückgeben wann immer Du willst !


    Trotzdem würde ich erstmal freundlich probieren das mit einer netten Mail zu regeln und einfach abzuwarten wie er sich verhält.

  • Der Punkt mit der vermissten Sprachaufzeichnungsfunktion zählt imho überhaupt nicht. Einfach die Funktion voraussetzen und dann den Händler verantwortlich machen dass sie nicht vorhanden ist scheint mir schon starker Tobak ;) . Anders sieht's mit den offensichtlichen Materialschäden aus, das ist ja schon ein Fall für die Garantie.


    Das 14-tägige Umtauschrecht ist aber ohne Begründungszwang, also sollte das kein Problem sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Prilmayer
    in der Funktion ist klar beschrieben dass Sprachnotitzen bis 30 sek gemacht werden können....


    Kann man jetzt Sprache damit aufzeichnen, oder ist es ein DAU?


    Egal.


    Die 14-tägige Frist sollte irgendwie schriftlich eingehalten werden.


    Gruß Gunn

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  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn


    Die 14-tägige Frist sollte irgendwie schriftlich eingehalten werden.


    Gruß Gunn


    Er ist nicht vorher aufgeklärt worden. Somit gibt es keine 14 Tage Frist. Er kann MINDESTENS innerhalb 1 Monat zurückgeben.

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