"Turbo-Rolf" muss nicht ins Gefängnis

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    .
    Die Frage ist viel mehr: War es auch der Beschuldigte oder war es jemand anderes?


    Ja, das ist die Kernfrage des ganzen, der Unfallhergang ist ja nicht strittig. Letztlich "nur", ob es Rolf F. in seinem Benz oder ein anderer der Unfallverursacher war. Das ist eben der Punkt, wo ich auch unsicher bin. Die nochmalige Revision kann ich mir eigentlich nur so erklären, dass er sich wirklich sicher ist, nicht der Unfallverursacher zu sein und einen Freispruch erwirken zu wollen. Ich glaube nicht, dass die Anwälte sagen "sie waren das, aber die Beweislage ist so dünn, wir hauen sie da raus", das hat ja nun zweimal nicht geklappt. Man darf gespannt sein.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Da muss ich nicht lange überlegen...


    Ich auch nicht.


    Zitat

    Ob er der Fahrer war oder nicht wurde ja nun in zwei Urteilen geklärt.


    Nach Ansicht des Gerichts, ja. Bei mir und vielen anderen besteht der Eindruck, daß es nicht definitiv klar ist.


    Zitat

    Mein Vergleich mit der Oma paßt doch, auch sie bewegt sich im Straßenverkehr, und "da hat man nunmal aufzupassen und nicht zu erschrecken", wenn einem einer auf die Pelle rückt. ;)


    Sie steht aber an einer Bushaltestelle, das ist schon etwas anderes.
    Aber vergessen wir den Vergleich.


    Der Fall ist in meinen Augen als Laie arg verworren und umfangreich, daß man kaum eine definitive Meinung dazu haben kann.


    Zitat

    Es war halb sechs Uhr Morgens, und ich bezweifle, dass Du zu solcher Zeit immer perfekt und angemessen reagierst.


    Aus menschlicher Sicht, ja.
    Aber aus rechtlicher auch?


    Nun ja, wir kommen vom Hundersten ins Tausende und das schon im 2ten Thread.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Hier nochmal ein (seriöser) Artikel:



    Somit hat also der Angeklagte die Alleinschuld im vorliegenden Fall, sein Verhalten war kausal für den Tod von zwei Menschen. Ich hoffe mal, daß in der Revision beim OLG doch wieder eine härtere Strafe rauskommt, das heute gefällte Urteil ist ein Witz.
    Wäre das Gericht nicht von der Schuld des Täters überzeugt, so wäre er auch nicht verurteilt worden. Ebenso haben die Richter das be- und entlastende Beweismaterial zu sichten, zu bewerten und in der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Wieso sich einige hier so aufspielen ist mir ein Rätsel, man könnte fast meinen, mit dem Führerschein haben sie das 2. Staatsexamen in Jura geschenkt bekommen...


    Und ich bezweifle auch, daß sich die "Zielgruppe" der Raser (nicht Schnellfahrer), Drängler und sonstigem Straßengesockse das Urteil mal durch den Kopf gehen läßt. Schade eigentlich, den Generalprävention soll so ein Urteil normalerweise auch noch leisten.


    In diesem Sinne, man sieht sich am nächsten Baum.
    Grüße Rabb

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Nach Ansicht des Gerichts, ja. Bei mir und vielen anderen besteht der Eindruck, daß es nicht definitiv klar ist.


    Es entscheiden hier aber Gott sei dank nicht viele, sondern einzelne Richter. Und da gebe ich mehr auf deren Abwägung aller Umstände als selbige von vielen. ;)


    Wenn er wirklich einsitzen müsste, dürfte das schon eine Wirkung auf die Zielgruppe Assis am Steuer haben, so allerdings nicht wirklich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ja, das ist die Kernfrage des ganzen, der Unfallhergang ist ja nicht strittig. Letztlich "nur", ob es Rolf F. in seinem Benz oder ein anderer der Unfallverursacher war....


    Da musste ich aber in diesem und dem alten Tread anderes lesen.


    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Die Frage ist aber durchaus, ob sie durch ihre Überreaktion nicht auch einen gewichtigen Teil beigetragen hat. Vor Gericht scheint diese Frage aber zumindest laut Berichterstattung bisher keine Rolle zu spielen.


    Das ist eigentlich bei diesem Fall die einzig wirklich verbleibende interessante Frage...


    Die Richter (alle beide) waren offenkundig der Meinung, dass es ihnen und dem Bild, was die Deutschen vom Rechtsstaat haben, nicht zuzumuten ist, diese Frage aufzuwerfen. Wie hier schon mehrfach gesagt wurde, haben wir alle keinen genauen Einblick in die Details. Fest steht aber AFAIK zumindest, dass es keine Berührung der beiden Autos gegeben hat. Und wenn das so ist, dann kann ich persönlich absolut nicht nachvollziehen, warum diese Frage keine Rolle gespielt hat. Denn es ist dann absolut offensichtlich, dass die Fahrerin eine ganz erhebliche Mitschuld hatte. Drängeln hin oder her - wenn ich unkontrolliert das Lenkrad verreisse, dann ist dies zuallererst mal meine eigene Schuld; ich kann mich dann nicht hinterher hinstelle und sagen, dass ich quasi dazu gezwungen war, weil mir der Hintermann sonst draufgefahren wäre.


    Die Zeugenaussagen kann man in so einem Umfeld in die Tonne kloppen - egal für welche Seite sie sprechen. Denn noch lange vor den ersten Vernehmungen und natürlich erst recht lange vor der ersten Verhandlung war der Fahrer vorverurteilt, so dass völlig abzusehen war, dass die Zeugen vom Schlage "Hier, ICH, ICH, ich hab was gesehen!!!!" sein würden.


    Selbst der Verstoß von F. gegen §1 StVO scheint zweifelhaft. Wir haben in diesem Land nunmal keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen. Auf dem fraglichen Autobahnstück herrschte auch keine. Und §1 hin oder her - wenn mir danach ist, darf ich halt 250 fahren. Wenn der Gesetzgeber der Meinung wäre, dass ein solches Tempo quasi schon für sich alleine betrachtet einen ständigen Verstoß gegen §1 darstellt, dann müsste er eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung einführen (die ich persönlich übrigens befürworte). Da er dies nicht tut, heißt das im Umkehrschluss, dass ich auf einer dreispurigen Autobahn auf einer freien linken Spur mit Tempo 250 an anderen Autos vorbeifahren kann.


    Und es gehört eben AUCH zu §1, dass eine Mutter mit zwei Kindern, die auf derselben Autobahn mit einem Kleinwagen mit Tempo 120 vor sich hin fährt, halt damit rechnen muss, dass da linker Hand jederzeit einer mit 250 von hinten angeblasen kommen kann. Das mag der eine oder andere vielleicht nicht verstehen, und die Richter hielten das in diesen Tagen offenbar auch nicht für so recht mehrheitsfähig, aber so isses nun mal. Eine Gesellschaft, in der offenbar ein breiter Konsenz dahingehend herrscht, dass man hier kein generelles Tempolimit braucht, soll sich dann bitteschön auch nicht darüber aufregen, wenn einer, der es kann und will, eben mit 200+ über die Piste fährt.


    Wenns ganz "dumm" gelaufen ist, ist die Dame so rechtzeitig "rübergezogen", dass der Benz nichtmal den Sicherheitsabstand unterschritten hat, und er war längst 100m weiter, als sich der Kleinwagen um den Baum gewickelt hat. Dann könnte man nicht mal mehr von Fahrerflucht reden... :rolleyes:


    So oder so - soweit ich das überschauen kann, haben hier zu keinem Zeitpunkt ausreichende Beweise vorgelegen, die eine Gefängnisstrafe gerechtfertigt haben. Hätten die Medien, und hätten die Richter das Ganze nicht so einseitig beurteilt und die Frage einer eventuellen Teilschuld der Fahrerin praktisch völlig hinten runter fallen lassen, dann würde ich das Ganze vielleicht ein wenig anders sehen - so jedoch bin ich der Ansicht, dass der Rechtsstaat hier reichlich versagt hat und F. freigesprochen gehört.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Eine Gesellschaft, in der offenbar ein breiter Konsenz dahingehend herrscht, dass man hier kein generelles Tempolimit braucht, soll sich dann bitteschön auch nicht darüber aufregen, wenn einer, der es kann und will, eben mit 200+ über die Piste fährt.


    Einspruch. I beg to differ: Eine Argumentationskette kann nicht so aufgebaut werden, dass man einzelne Fraktionen einer Gesellschaft zitiert, um dann dies anderen (andersdenkenden) Fraktionen überzubügeln


    Zitat


    - so jedoch bin ich der Ansicht, dass der Rechtsstaat hier reichlich versagt hat und F. freigesprochen gehört.


    Jemand, der sich bei so einem Fall in Falschaussagen verstrickt, hat sich auch hier dem Regelwerk eines Rechtssaates zu unterwerfen. Das hat nichts mit Versagen zu tun

  • Scheint tatsächlich so zu sein, dass in gewisser Weise Moral und öffentliches Interesse über Recht und Gerechtigkeit gestellt werden.


    Es ist nunmal unangenehm zu hinterfragen, ob die junge Frau nicht selbst mit Schuld am eigenen Tod und dem Tod ihres Kindes ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der normale Durchschnittsautofaher zu solchen Überreaktionen neigt, wenn eine triviale und normale Verkehrssituation herrscht.



    Das Lächerlichste an diesem Prozessausgang sind allerdings die Hinterfragung der Medien bei zufällig ausgewählten Menschen. Da wird sich doch öffentlich im Radio aufgeregt, dass man mit "100, 110 zum Überholen" ausschert und der "von hinten heranrasende Porsche" sehr stark abbremsen musste und die Fahrerin "massiv bedrängte".


    Irgendwas läuft in den Gehirnen der Menschen falsch. Es gibt einen Generalschuldigen, den man am liebsten Jahrzehntelang in den Knast schicken möchte. Über die eigene Schuld/Provokation in manchen Situationen denkt kein Mensch nach.


    Deshalb wird es auch zu keiner Feststellung einer Teilschuld der Fahrerin kommen.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Snake
    Einspruch. I beg to differ: Eine Argumentationskette kann nicht so aufgebaut werden, dass man einzelne Fraktionen einer Gesellschaft zitiert, um dann dies anderen (andersdenkenden) Fraktionen überzubügeln


    Sorry, aber das ist völliger Unsinn... ;)


    Ich wiederhole es für Dich gerne nochmal: Wir haben in unserem Lande keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung. Dieses Thema ist bei keiner der großen Volksparteien salonfähig, weil man weiß, dass sich der Deutsche seine "freie Fahrt für freie Bürger" halt nicht nehmen lässt. Gerne glaube ich Dir, dass Du das anders siehst. Wie ich selbst im Übrigen auch (habe ja gesagt, dass ich ein Tempolimit durchaus begrüße). Das ändert aber nix daran, dass wir Stand HEUTE keins haben, und dass z.B. auch die Medien (genau die, die F. als "Turbo-Rolf" titulieren) auch die ersten sind, die "Nicht mit uns" schreien, wenn doch mal einer das Wort "Tempolimit" in den Mund nimmt.


    Wer ein Tempolimit will, muss bei der nächsten Wahl eine Partei wählen, die sich für ein solches einsetzt. Solange wir keines haben, solange haben wir keines. Und so lange darf man 250 fahren, wenns die Piste hergibt. Und so lange ist jemand (oder SOLLTE auf jeden Fall) erheblich teilschuldig, wenn er 120 fährt, sich durch einen Spurwechsel vor einen mit 250 heranfahrenden Fahrer setzt und dann vor Lauter Schreck das Lenkrad verreisst.

    Zitat

    Jemand, der sich bei so einem Fall in Falschaussagen verstrickt, hat sich auch hier dem Regelwerk eines Rechtssaates zu unterwerfen. Das hat nichts mit Versagen zu tun


    Da gebe ich Dir allerdings Recht - der Mann hat sich leider von Anfang an sehr ungeschickt angestellt. Hätte er von Anfang an mit offenen Karten gespielt, wärs vielleicht besser ausgegangen - wobei das wegen des öffentlichen Drucks trotzdem bezweifelt werden darf...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007


    Und es gehört eben AUCH zu §1, dass eine Mutter mit zwei Kindern, die auf derselben Autobahn mit einem Kleinwagen mit Tempo 120 vor sich hin fährt, halt damit rechnen muss, dass da linker Hand jederzeit einer mit 250 von hinten angeblasen kommen kann.


    Korrekt. Als 250 km/h fahrender muss ich aber auch erst recht damit rechnen, dass jederzeit


    a) ein langsameres Fahrzeug sich schon länger auf der linken Spur befindet oder
    b) ein Fahrzeug zum Überholen eines anderen Kfz ausschert


    und in der Lage sein, den entsprechenden Sicherheitsabstand einzuhalten.


    Somit davon zu sprechen, dass "zuallererst" der Frau die Schuld zuzusprechen ist, halte ich für Verdrehung der Kausalkette. Mitschuld ja, aber "zuerst schuld"?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!