"Turbo-Rolf" muss nicht ins Gefängnis

  • Oh Mann, wie oft gibt es Urteile, die dem Pöbel nicht gefallen? Da wird dann gemosert, dass das Gericht entgegen der "offensichtlichen" Meinung aller entschieden hat.


    Das ist richtig, und wird immer so sein. Daraus aber im Umkehrschluss zu folgern, dass es ausgerechnet hier anders herum gelaufen sein soll, weil das Interesse der Öffentlichkeit so hoch sei, ist ja wohl Unfug.


    Wer sich durch die Aktenordner wälzen will, wird vermutlich zum selben Ergebnis kommen. Ein paar gleichlautende Artikel zur Presseerklärung des Gerichts reichen wohl kaum für ein Verständnis, warum das Gericht zum zweiten mal gegen die Type entschieden hat.


    Zum Thema Richter und Einfluss der öffentlichen Meinung: Siehe Mannesmann-Prozess, hier wären die Angeklagten dann nämlich auf dem Scheiterhaufen gelandet... ;)

  • @ Stefan:


    Woher weißt du, daß ich Student (in gewissem Sinne) bin? Habe ich dir schon mal den Lack zerkratzt?


    Aber zu deiner Beruhigung: Ich bin vviiiellll zu faul, daher bewege ich mich bevorzugt mit meinem FmH 25 Baujahr '84 durch den öffentlichen Verkehrsraum.... SCalsoNR :D *brrrööööömmmmmm*


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von faxe318
    und genau damit muss man im straßenverkehr eben rechnen: das alte, führerscheinneulinge und unkonzentrierte unterwegs sind oder frauen, die im falschen moment das lenkrad verreißen, wenn sie erschrecken. all denen kann man nicht sagen: "jetzt konzentrier dich halt".

    Ja, man muss im Strassenverkehr mit allen möglichen und unmöglichen Dingen rechnen, aber auf die Schreckhaftigkeit anderer Verkehrsteilnehmer kann man nur bedingt Rücksicht nehmen bzw. sie voraussehen.


    Es hätte auch eine andere Ausgangssituation geben können die zu einer ähnlich Reaktion der Fahrerin geführt hätte.


    Wie hätte das Urteil gelautet, wenn der Fahrer mit 200km/h auf der linken Spur ankommt, die Fahrerin in die Spur wechselt und plötzlich merkt, wie schnell der andere fährt und das Lenkrad verreißt (klingt wie die jetzige Situation). Aber was wäre, wenn der Benzfahrer die dabei die ganze Zeit den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand eingehalten hätte? Ich habe auch selbst schon öfters erlebt, dass die Fahrer selbst das schnellere Fahrzeug hinter einem plötzlich bemerken und hektisch wieder in die rechte Spur wechseln, obwohl man noch mehrer hundert Meter entfernt ist...


    Oder wenn sich auf der linken Spur ein annähernd gleich schneller Kleinwagen oder Motorradfahrer befindet. Die Fahrerin übersieht (toter Winkel o.ä.) ihn, merkt beim Wechseln plötzlich das Fahrzeug und verreißt ebenfalls vor Schreck das Lenkrad.


    Zitat

    die anderen aber könnten langsamer und mit mehr abstand fahren und so die unfälle vermeiden. die haben die wahl.

    Du sagst es, das ist auch das Hauptproblem im Strassenverkehr. Es wird zu oft der Sicherheitsabstand unterschätzt oder bewußt/fahrlässig unterschritten. Und das von fast allen Teilnehmern, überwiegend bei langsamen Kolonnenfahren. Wenn dann einer mal abrupt bremst... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    Daher würde ich mir nicht anmaßen, einem Gericht Inkompetenz und Befangenheit vorzuwerfen.


    Aber was ich auch schon längere Zeit gemerkt habe: Mit Autofahrern zu streiten hat keinen Sinn, ist jetzt nicht persönlich gemeint, sondern zieht sich quer durch alle Schichten.


    Ok, dann erkläre mir bitte, wie es möglich ist, dass ein Gericht aufgrund sich mehrfach widersprechender Zeugenaussagen, sich mehrfach widersprechender Gutachteraussagen, und einer derart unklarer Beweislage zu einem Schuldspruch kommen kann. Ich zumindest kann mir das nur damit erklären, dass der Richter Salopp gesprochen, "aus dem Bauch raus" geurteilt hat.
    Und das kann wohl nicht richtig sein.


    Bei jedem dieser, ich drücke das jetzt mal bewusst polemisch aus, Kinderschänderurteile wird doch immer ganz explizit darauf hingewiesen, dass das milde Urteil zustande kam, weil man alle Faktoren und Beweise möglichst neutral bewerten muss, und das die FAKTEN eben keine höhere Strafe hergegeben haben.


    Es ist genau diese Neutralität, die ich hier eindeutlig vermisse.


    BTW: Auch wenn Du mich damit persönlich vielleicht nicht ansprichst, finde ich es einen sehr gewagten Spruch, Autofahrern generell die Sinnfreiheit in einem Fall wie diesem zu abzusprechen.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Ich gebe ganz ehrlich zu, daß ich im Leben auch noch andere Dinge zu tun habe, als mir Gerichtsturteile durchzulesen. Und dennoch nehme ich mir das Recht heraus, meinen Eindruck vom Urteil zu schildern, basierend auf der Medienberichterstattung. Was das angeht, stütze ich mich aber nicht auf bild.de oder focus.de, sondern habe verschiedene Artikel in versch. Medien gelesen und gesehen, die auch unterschiedliche polit. Richtungen oder intellektuelle Niveaus vertreten.


    Wenn nun aber schon etablierte und seriöse Medien vom "Todesraser" sprechen, dann spicht das imho schon Bände. :rolleyes:


    Die Asoziation "Tod" und "Raser" setzt sich in den Köpfen fest. Ruckzuck ist man als zügig Fahrender ein Raser und ein Raser ist ruckzuck ein potentieller Mörder. Somit ist ein zügig Fahrender ruckzuck eine rücksichtslose Sau, die keinen Respekt vor dem Leben hat und sein zügiges Vorankommen über alle Werte stellt. Diese Hirnlosen gibt es, ohne Zweifel. Aber es wird verallgemeinert und DAS ist das Problem. Es wird verallgemeinert, anstatt über eigene Fehler nachzudenken. Man hat einen Sündenbock für einen Teilaspekt der Probleme im Autoverkehr. Aber die anderen fallen dabei unter den Tisch. Weil es so schön einfach ist. :rolleyes:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Ok, dann erkläre mir bitte, wie es möglich ist, dass ein Gericht aufgrund sich mehrfach widersprechender Zeugenaussagen, sich mehrfach widersprechender Gutachteraussagen, und einer derart unklarer Beweislage zu einem Schuldspruch kommen kann.


    na, da hat ja einer das beweisverfahren intensiv verfolgt...


    das habe ich auch nicht, habe aber hohes grundvertrauen in das deutsche rechtssystem. urteile werden bei uns nicht wegen der öffentlichen meinung gefällt. und bei ausrutschern korrigiert das die nächste instanz. das ist diesmal nicht geschehen, sondern der nächste richter war ebenfalls restlos überzeugt von der schuld des angeklagten.

    schönen gruß, faxe318

  • Genau das ist der Unterschied! Wäre der Unfall mit dem notwendigen Sicherheitsabstand passiert, wäre ihm der Schreck der Fahrerin nicht mehr zuzurechnen gewesen. Er hätte sich im Rahmen dessen bewegt, was ihm erlaubt war.


    Durch das Auffahren hat er die Gefahr für die vor ihm Fahrende massiv erhöht; und genau damit ist ihm das Verhalten der Vorderen nun natürlich zuzurechnen. Hier hat er sich im Bereich dessen bewegt, was nicht erlaubt war, er hat die generell bestehende Gefahr durch eigenes Verhalten drastisch heraufgesetzt. Und dafür hat er die Konsequenzen zu tragen. Dass es im Grunde eine blöd gelaufene Geschichte war, ändert daran nichts. Die meisten haben Glück und so eine Situation landet nicht vor Gericht (meist keine Zeugen); manch einer hat Pech und die Sache fliegt auf.


    Wenn die Gerichte mehrfach entscheiden, dass seine Schuld "erwiesen" ist, dann ist es imho auch so. So viel Vertrauen habe ich auch in unser Rechssystem, da generell im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. Es gab offenbar keine berücksichtigenswerten Zweifel.


    Einen trifft es nunmal immer, weitere werden folgen; ich bin mir sicher, dass mehrere Autofahrer nun eher Drängler melden, wenn es dabei in irgendeiner Form kracht.

  • Zugegeben, ich habe mich mit dem Fall wirklich recht genau befasst. Soweit es halt einem Aussenstehenden möglich ist. Interessiert mich halt.


    Deswegen bin ich ja so erschreckt über das Urteil.


    Aber, ohne Dir nahetreten zu wollen, lies dich mal ein bisschen in ein paar Medienwirksame oder unklare Fälle und Urteile ein. Dein Grundvertrauen zum System verlierst Du da sehr, sehr schnell.


    Leider, und jetzt pauschalisiere ich mal ;), haben die meisten Leute ein hohes "Grundvertrauen" und hinterfragen zu wenig. Is zwar recht unbequem, aber da kommen teils recht böse und/oder Interessante Sachen zu Tage...


    Charlie

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  • Mir ist noch kein Fall untergekommen, den ich - nach Studium des kompletten Urteil - nicht genauso gesehen habe oder ich erkenne, dass man es zumindest so hätte sehen können. Vor allem nicht, wenn sie in zwei Instanzen ähnlich lauten.


    Klar kommt es oft vor, dass man zunächst die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, aber meist nur, weil man eben nur einen kurzen Ausschnitt präsentiert wird.


    Noch glaube ich daran und es macht mir Spass.

  • @ Charlie_D:


    Da es hier nicht die erste Diskussion, hier nicht das einzige Forum ist und auch nicht das erste Mal, daß ich mit anderen Autofahrern diskutiere (auch beruflich), ist es mir aufegfallen, daß sich beim Thema Autofahren nur Experten rumtreiben. Es gibt wenige Bereiche (ok, Fußball vielleicht), in dem viele von ihrem Sachverstand so felsenfest überzeugt sind. Daher war es jetzt wirklich nicht böse gemeint, ich habe eben in den letzten Jahren diese Erfahrungen gemacht.


    Bei der Zeugenaussage vor Gericht war keiner von uns offensichtlich dabei. Zeugen können sich gar mannigfaltig irren, sei es unabsichtlich oder auch absichtlich.
    Daher könnten bspw. zwei Zeugen pro Rolf F. aussagen, einer gegen ihn. Wenn dieser Eine aber glaubwürdiger ist (meinetwegen wegen Fachkenntnis, Sichtverhältnissen oä), wieso soll sich dann ein Gericht nicht ihm folgen?
    Da keiner von uns eben dies weiß, finde ich, daß man auch nicht behaupten kann, das Gericht habe aus dem Bauch heraus entschieden. Sowas kann dir vielleicht noch vor dem AG passieren, ein LG macht sowas nicht. Auch will kein Richter, daß ein Urteil wegen so eines Verfahrensfehlers kassiert wird.


    Das Kinderschänderbeispiel paßt hier - wie ich finde - nicht sonderlich rein, aber wenn du es schon schreibst, gehe ich halt auch noch drauf ein:
    Bei diesen Prozessen kommt es häufig vor, daß, um dem Opfer eine erneute Aussage vor Gericht zu erspraren (Schlagwort sekundäre/tertiäre Viktimisierung) dem Täter bei einem Geständnis Strafmilderung zugesagt wird. Und sowas muß dann eben in der Urteilsfindung auch berücksichtigt werden.


    Grüße Rabb :)



    edit für Marko:
    Bei Strafverfahren mag dies zutreffen, aber lies' dir mal ein paar Veraltungsgerichtssachen durch. Da schlackerst du mit den Ohren, wie da teilw. entschieden (eher wohl gewürfelt) wird... :D

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

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