[Garantie] Rechnungskopie und ohne Packung?

  • Hallo. Ich hätte mal eine Frage zum Thema Garantie.


    Ich habe mir den Logitech Desktop Comfort gekauft, weil ich die Tastatur haben wollte.


    Nun ist da aber auch noch ein Cordless MouseMan Optical in Schwarz(!) mit dabei. Da ich den gleichen (blau) schon mal habe, will ich den neuen verkaufen, vor allem auch weil der mehr als selten ist (zumindes ohne Tastatur ;)).


    Wenn ich nun dem Verkäufer eine Rechnungskopie schicke, dann hat der doch die vollen 2 Jahre Gewährleistung auf das Gerät!? Oder sehe ich da was falsch?
    Die Rechnung muss ich ja wegen der Tastatur behalten. Will aber nicht beschummeln sondern nur die Wahrheit hinschreiben bei eBay.


    Danke, Florian


    p.s. darf ich meine Daten schwärzen?

  • ich kann dir nicht sagen wie es rechtlich ist, habe bis jetzt aber nie zwingend ein original benötigt.


    mfg BB


    ps: schwärzen finde ich immer ein bißchen doof und mir fällt kein richtiger Grund ein, das zu tun, dürfte aber auch kein prob sein


    für eine wandlung wird hingegen immer ein original benötigt!

  • Das Problem an einer Rechnungskopie könnte sein, dass im Ernstfall der Hersteller oder der Elektronikmarkt sich quer stellt.
    Schliesslich könnte die Rechnung einfach kopiert worden sein, ohne dass sie zu dem jeweiligen Produkt gehört.
    Bei Handys gibt es die IMEI, die Aufschluss über die Zugehörigkeit zwischen Produkt und Rechnung gibt. Bei einer Maus stell ich mir das komplizierter vor.

  • Bei Logitech kein Problem, hab auch schon mal eine Maus und eine Maus/Tastatur Kombi von eBay ohne Kaufbeleg getauscht bekommen.
    (einmal vergessen Kaufbeleg beizulegen, einmal hatte ich keinen. Logitech wusste das aber.)

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • hallo ,


    lass dir doch eine zweitrechnung oder rechnungskopie direkt vom händler ausstellen ,daß dürfte doch kein problem sein!


    greetz von strike

  • Zitat

    Original geschrieben von strikeme
    hallo ,


    lass dir doch eine zweitrechnung oder rechnungskopie direkt vom händler ausstellen ,daß dürfte doch kein problem sein!


    greetz von strike


    Macht das Amazon? Weißt Du das zufällig. Ansonsten frage ich die dann mal. Habe ich noch nie gehört.



    Ansonsten schreibe ich das einfach so hin. Dann kann sich ja jeder selber sein Urteil bilden, ob er das Kaufen will oder nicht.....


    MfG Florian

  • Re: [Garantie] Rechnungskopie und ohne Packung?


    Zitat

    Original geschrieben von der Chef
    Wenn ich nun dem Verkäufer eine Rechnungskopie schicke, dann hat der doch die vollen 2 Jahre Gewährleistung auf das Gerät!? Oder sehe ich da was falsch?


    NEIN!


    Gewährleistung ist eine Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer! Sobald das Gerät verkauft wird, gilt Gewährleistung ebenso wieder zwischen Käufer und Verkäufer, wenn es beim Privatverkauf nicht ausgeschlossen wurde.


    Bei Garantie gilt, es gelten die Garantiebedingungen.


    Die können so ziemlich alles verlangen und die Garantie an alle möglichen Bedingungen knüpfen. Ich kenne genug Garantiebedingungen, wo Garantie ausdrücklich nur dem Erstkäufer gewährt wird.

  • Schreib doch, wenn ein Garantiefall eintritt soll der Käufer mit dir in Kontakt treten zwecks Garantie/Gewährleistung.


    Hatte ich schonmal bei nem CD-LW gemacht.

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

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