Frage: Ehemals Fernabsatzgesetz bei Internetbestellung aber Selbstabholung

  • Hallo zusammen,



    habe folgende Frage:


    Gelten dei rechtlichen Grundlagen des "Fernabsatzgesetzes", welches mittlerweile im BGB aufgegangen ist, auch bei Internetbestellungen, wenn aber die Ware selbst abgeholt wird?


    Würde mich freuen, wenn jemand dazu was sagen kann.


    Achja, einen besonderen Hintergrund hat die Frage nicht, ist reine Neugier.


    Danke.


    Ciri

  • Ich würde nein, weil es ein Fernabnahmegesetz ist.
    Die 14 Tage hast Du halt, weil Du die Ware ja vorher nicht sehen und beurteilen kannst.


    Dieser Fall ist bei selbstabholung nicht gegeben. Kannst Ihn ja vor Ort ansehen und nehmen oder nicht. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Steinie
    Dieser Fall ist bei selbstabholung nicht gegeben. Kannst Ihn ja vor Ort ansehen und nehmen oder nicht. ;)



    Und was ist, wenn das kein normales Geschäft ist, sondern nur ein Lager?

  • Hatte schon einmalk das selbe Problem:


    Habe mir ne DigiCam online bestellt und dann im Laden persönlich abgeholt (Versandkosten sparen usw. :) - wollte die nur testen. Innerhalb der 2Wochefrist schickte ich die Cam zurück. Nach einigen Tagen kam diese allerdings wieder zurück, mit der Aussage des Händlers, er würde sie nicht annehmen, da das Fernabsatzgesetz nicht greifen würde. Sauer wie ich war, rief ich persönlich an und lies mir wieder sagen, das die Gesetzeslage so wäre und man das Gerät nicht wieder zurücknehmen werde. Ich wurde immer saurer und legte schließlich genervt auf.
    Am nächsten Tag bin ich zum Verbraucherschutz und schilderte den Fall in der Hoffnung einen gescheiten Rat zu bekommen. Aber denkste:


    Das Fernabsatzgesetz greift nur bei Bestellungen, die ONLINE oder telefonisch geführt werden, wobei die Lieferung nach Hause zu geschehen hat, und NICHT für Selbstabholer gilt! Bei Bestellungen hat der Käufer nicht die Möglichkeit eine Beratung durch Verkaufspersonal zu genießen und somit nicht die Möglichkeit durch diese sich zu entscheiden. Die Beratung ist also mit einem Testen gleichzusetzen.


    Auf meine Frage, wie die Rückgabe von Käufen bei MM oder Saturn o.ä. sei, wurde mir gesagt, das wäre reine Kulanz der Märkte.


    Also merke: Wenn Du was zum Testen kaufen möchtest, mach das entweder in großen Märkten oder online mit Lieferung!


    Aus diesem 460€-Fehler habe ich aber riesig gelernt. Den Fehler mach ich nicht noch mal! :)


    MfG

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • kann sein, dass es wichtig ist, wie das Geschäft abgeschlossen wurde.
    Der Kaufvertrag kam doch übers Internet zu Stande? Wenn ja, dann
    konntest du ja beim Abschluss des Vertrags die Ware nicht prüfen -> Fernabsatzgesetz hat wohl Gültigkeit...

  • Was ist das denn für eine Aussage? Prüfen kannst du keine Ware vor Ort.
    Ist ja auch nicht Sinn des Fernabgesetzes.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • jaja ok, es ist nicht im Sinne des F-Abs-G aber zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses konnte er die Ware ja nicht prüfen und das zaehlt ja wohl...

  • Es zählt aber in dem Fall (leider) das persönliche Abholen (und genau da kann eine Beratung stattfinden). Selbst wenn ich per Telefon bestellen würde und es mir zuschicken lassen würde, kann ich es wieder zurückgeben. Hole ich es stattdessen ab, kann ich es per FAG nicht mehr zurückgeben. Es zählt das Abholen, weil eben eine Beratung und ein Anschauen möglich ist..

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Wenn man eine Ware in einem Geschäft oder in einem Lager oder sonst wo einkauft, wo man "Kontakt" zu einem Verkäufer hat, gilt das Gesetz NICHT!!


    Der Verkäufer muss dem Käufer eine ausreichende Beratung geben; wenn der Käufer diese nicht in Anspruch nimmt, ist das die eigene Schuld.
    Das heißt auch das der Verkäufer, das Gerät auf Wunsch auch vorführen muss, damit der Interessent die Möglichkeit hat, sich über alle Funktionen informieren kann und damit die Hardware genug testen kann.
    Ob das allerdings der Verkäufer länger, ist eine andere Frage.


    MfG

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Hatte schon einmalk das selbe Problem:


    Habe mir ne DigiCam online bestellt und dann im Laden persönlich abgeholt (Versandkosten sparen usw. :) - wollte die nur testen. Innerhalb der 2Wochefrist schickte ich die Cam zurück.


    Du bestellst dir eine Digi Cam nur zum Testen mit der festen Absicht, sie wieder zurückzuschicken?!


    Solches Schmarotzertum kotzt mich tierisch an. Ich freue mich, dass du dir durch die Abholung selbst ein Bein gestellt hast in diesem Falle.


    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

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