Frage: Ehemals Fernabsatzgesetz bei Internetbestellung aber Selbstabholung

  • Wie der ehemalige Name schon sagte gelten diese 14 Tage nur, bei Geschäften wo Waren nicht vor Ort geprüft / abgeholft werden können.


    Viele Kaufhausketten geben Kunden diese 14 Tage was Kulanz ist, was viele Leute nicht wissen. Zum Teil gibt es dann aber "nur" Warengutscheine.


    Der Gesetzgeber geht davon aus das der Kunde das Gerät ja nicht real sehen konnte und somit sich ein ersten Eindruck machen kann.


    Es sagt nicht wie viele denken, das der Kunde das Gerät 14 Tage testen und benutzen darf und es dann ohne Abschläge versandkostenfrei wieder an den Händler zurückschicken kann.


    Es sind auch bei den 14 Tage egal ob on/offline bestimmte Waren(gruppen) ausgeschlossen wie oft Unterwäsche, Software (Symantec ist hier eine Ausnahme) und z.B. Badartikel wie Bartscheider usw.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
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  • Zitat

    Du bestellst dir eine Digi Cam nur zum Testen mit der festen Absicht, sie wieder zurückzuschicken?! Solches Schmarotzertum kotzt mich tierisch an. Ich freue mich, dass du dir durch die Abholung selbst ein Bein gestellt hast in diesem Falle.


    Ey sorry, aber:


    Wenn ich mir was anschaffen will, will ich ads Gerät auch ausreichend testen. Das mach ich immer so! Allerdings schicke ich die Ware auf eigene Kosten zurück, obwohl ich nach der Gesetzeslage den Anspruch darauf habe, wenn der Warenwert über 40€ ist.
    Somit zahle ich damit zweimal den Versand und der Händler hat keinerlei Kosten!


    MfG


    P.s. Man kann seinen Unmut auch ein bisschen freundlicher stellen und nach Hintergründen fragen. Die hab ich nicht hingeschrieben, da ich davon ausgegengen bin, dass wäre unwichtig!!!

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"


  • Du hast klar geschrieben, dass du Sie nur zum Testen bestellt hast, also ohne Kaufabsicht. Derartiges Handeln finde ich absolut verwerflich, da du dem Onlinehändler auch ohne das Rückporto Kosten verursachst. Wenn alle so handeln würden, müssten wohl die meisten Shops dicht machen.


    Offen gesagt halte ich den von mir gewählten Ton für sehr passend in Bezug auf dein Handeln...


    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Kurz gesagt: Eine perönliche Abholung der im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts gekauften Sache schadet dem gesetzlichen Widerrufsrecht nicht! Eine entpsrechende Einschränkung gibt es im Gesetz nicht!


    Man könnte die einschlägigen Normen teleologisch reduzieren in dem Sinne, dass dem Käufer ja eine Überprüfung der Ware wie im Ladengeschäft möglich ist.


    Dabei darf man aber nicht vergessen, dass der Käufer sich schon zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich zu dem des Vertragsschlusses im Fernabsatz, vertraglich verpflichtet hat. Die Abholung betrifft i.d.R nur das Verfügungsgeschäft!


    PS: Es gibt KEIN Fernabsatzgesetz mehr, schonlange nicht mehr!


    EDIT: Eine Ausnahme wäre denkbar, wenn z.B. den AGB des Verkäufers zufolge der Kaufvertrag erst mit Auslieferung der Ware bzw. dann Übergabe der Ware im Lager zustande kommen soll.


    EDIT2: Nur ein Depp geht zum Rep!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Toll, Booner, da haste ja beim Rep gut aufgepasst.


    Nur glaubst du wirklich dass mit deiner Antwort auch mehr als vielleicht 1% der TT-User etwas anfangen können?


    Wenn du nicht weisst worauf ich hinauswill kannst du ja mein Post teleologisch reduzieren. ;)



    Gruß,
    altobelli

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Allerdings schicke ich die Ware auf eigene Kosten zurück, obwohl ich nach der Gesetzeslage den Anspruch darauf habe, wenn der Warenwert über 40€ ist.

    Welch Edelmut!

    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    und der Händler hat keinerlei Kosten!

    Dieses "Argument" ist so unsinnig und plump-falsch, dass es nichtmal als Schutzbehauptung durchgehen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Wenn ich mir was anschaffen will, will ich ads Gerät auch ausreichend testen. Das mach ich immer so!

    Wenn Du jedes Gerät, das Du mal in die Flossen bekommen willst, auf diesem Weg "testest", dann ist das sicher nichts, worauf man stolz sein kann. :rolleyes:


    Wenn Du an der Stelle des Händlers wärst, hättest Du bestimmt auch gern solche Kunden. :top:

    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Ey sorry, aber...

    ... wenn ich sowas lese, habe ich keinerlei Verständnis. Dafür nicht.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Du hast klar geschrieben, dass du Sie nur zum Testen bestellt hast, also ohne Kaufabsicht. Derartiges Handeln finde ich absolut verwerflich, da du dem Onlinehändler auch ohne das Rückporto Kosten verursachst. Wenn alle so handeln würden, müssten wohl die meisten Shops dicht machen.


    Also tut mit leid, ich finde mein Verhalten überhaupt nicht verwerflich. Nur so habe ich die echte Möglichkeit etwas ausführlich zu testen. Zumal es sich um eine DigiCam handelte, wobei es dabei von Hersteller zu Hersteller drastische Unterschiede in Bezug auf Bildquali usw gibt. Die kann ich schlecht im Laden testen, da man dort wohl kaum die gleiche Hardware haben, die ich zuhause zu stehen habe. Geschweige denn ob ich diese beim Testen nutzen kann.
    Somit bleibt mir keine andere Möglichkeit als zum Testen zu bestellen.
    Auch dass die Shops damit Verluste einfahren, wüsste ich nicht. Falls Kosten entstehen sollten diese Eventualitäten wohl mit in die Kosten eingerechnet sein. Ich kaufe generell nur bei Händlern, die sich einen Namen gemacht haben und solches Verhalten (falls wirklich Kosten entstehen) verkraften können.


    Aber gut, dass Verhalten muss nicht überall auf Verständnis treffen, aber ändern werde ich deswegen auch nichts. Zumal ich mir selten irgendwas kaufe, wovon ich nicht überzeugt bin. Wenn doch, dann auf diesem Weg. Ich habe bei diesem Kauf daraus gelernt und lasse mir alles zusenden.
    Wie gesagt, falls Du Dich oder andere damit aif den Schlips getreten fühlen, tut mir das leid, aber fast euch auch mal an die eigene Nase! Keiner kann mir erzählen, nicht schon einmal etwas geordert zu habe, ohne sicher zu sein, ob das Produkt den eigene Ansprüchen entspricht.


    MfG


    EDIT:
    Wie ich sehe stehen auch andere Leute nicht auf meiner Seite. Find ich auch gut. Wir sind ja hier um zu diskutieren und ich lasse mich auch (wenn auch ungern) belehren. Aber ich denke wir sollte wieder zu eigentlichen Problem zurückkehren, da das hier ein wenig Offtopic ist/wird.
    Sebastian:
    Das meine Audrucksweise nicht auf allegemeine Anklang trifft, liegt daran, dass ich mich vorhin ganz schon angegriffen gefühlt habe und eure Standpukte noch nicht kannte.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Dass Du Dich ner Diskussion stellst, finde ich schon mal nen guten Anfang. :)


    Natürlich habe ich auch schon mal etwas gekauft, das ich wollte, aber das sich dann als nicht tauglich herausgestellt hat o.dgl. Dann schicke ich es zurück, keine Frage.


    Überleg Dir bitte nur eines:
    Du bestellst (Deinen Worten zufolge) Dinge, die Du von Anfang an nur testen willst - und das ist dem Händler gegenüber ultra-arschig, da er auf der Wertminderung sitzen bleibt.


    Wie gesagt, frag Dich einfach mal, ob Du begeistert wärst, wenn Du der Händler wärst... ;) Oder willst Du als Kunde eine Ware, die zuvor aber schon von Lord Arsch oder Lord Arschiger ;) befingert wurde?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Lord Arsch:


    Ich kann dein Testbedürfnis durchaus verstehen, aber den Weg über den Online Händler mit einer reinen Testbestellung halte ich für falsch.


    Man sollte seine Mitmenschen IMHO so behandeln, wie man auch selbst behandelt werden will.
    Ich würde dir zwecks Test den Weg in den Media Markt oder so empfehlen. Dort stehen oft extra Testgeräte rum, die extra dafür vorgesehen sind.


    Wenn dir ein Online Händler aber ein Gerät schickt, ist dies in aller Regel ein Neugerät. Du möchtest ja schliesslich auch kein gebrauchtes Gerät als neu verkauft bekommen. Dies wäre aber die lögische Konsequenz, wenn ein Grossteil der Kunden derart verfahren würde bei Onlinebestellungen.




    Mickey09


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Zitat

    Oder willst Du als Kunde eine Ware, die zuvor aber schon von Lord Arsch oder Lord Arschiger befingert wurde?


    *lol*!


    Also:
    Ich habe eben mit einem engen Freund von mir ("cane") gesprochen. Der hat mich ein wenig aufgeklärt, womit sich Eure Reaktionen erklären lassen. Was er mir sagte - und eben auch Sebastian - war mir nicht bekannt; im Umkehrschluss aber nachvollziehbar.
    Wenn ich etwas kaufe, dann öffne ich die Verpackung. Schicke ich es zurück, ist es "eigentlich" nicht mehr neu. Was natürlich reine Auslegungssache ist (dafür bekomme ich gleich wieder mein Fett weg!). Wenn man sich Kabel oder geöffnete Tütchen betrachtet, stimmt das natürlich - aber das Gerär ist und bleibt bei Schadensfreiheit NEU. Aber gut, setzten wir voraus, das Produkt ist nicht mehr neu sondern gebraucht, macht der Händler Verlust, da ers nicht mehr als neu verkaufen kann. - Aber welcher Händler macht das? :rolleyes: Und wäre das auch nötig? Wer sich über solche Banalitäten aufregt, bestätigt nur das allgemeine Klischee, wir Deutschen würden manche Sachen viel zu genau nehmen. Was sollte Leute stören, wenn ein Kabel nicht maschinel aufgerollt worden und dann nicht in eine Folie eingeschweißt worden. - Ist für mich völlig sinnfrei.
    Mir ist lediglich wichtig, dass ein bestelltes Produkt keinerlei Schaden, Mängel aufweißt, das Zubehör komplett ist, originalverpackt ist und ich eine min. zweijährige Garantie habe. Ob irgendwas nicht mehr original eingepackt ist oder nicht, ist mir völlig egal! (dafür bekomme ich sicherlich auch nochmal mein Fett weg!)


    Richtigstellung:
    Für meinen Kommentar, die Cam NUR ZUM TESTEN gekauft zu haben, entschuldige ich mich. Das wurde so verstanden, dass ich nie die Überlegungen geführt habe mir eine solche anzuschaffen, sondern nur um am WE ein paar Partyfotos zu schießen. Dies entspricht NICHT der Wahrheit. Hatte schon lange mit mir gehadert, einen solchen Kauf zu tätigen, konnte mich allerdings nie definitiv zu einem Gerät durchringen, da sämtliche Tests unterschiedlich ausfielen.
    Vielleicht schlichtet dies nun die Gemühter hier im Forum, damit wir ruhig schlafen können.


    MfG

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

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