Genau, denn üblicherweise bekommt man das Produkt nicht zu dem falsch ausgezeichneten Preis, und ein Recht darauf hat man schon gar nicht.
Wie weiter oben beschrieben handelt es sich um eine sogenannte "invitatio ad offerendum", eine Einladung zum Angebot. Der Kunde wird also durch die Werbung (Produktbeschreibung und Preis) eingeladen, ein Angebot seinerseits zu machen, die sogenannte Bestellung. Dieses Angebot kann der Händler annehmen (=sich einverstanden erklären mit den Vertragsmodalitäten wie Vertragsgegenstand, Preis, Vertragsparteien) oder auch ablehnen ("Entschuldigen Sie den Irrtum unsererseits, wir haben uns bei der Preisauszeichnung geirrt und können Ihnen den Artikel zum genannten Preis nicht liefern").
Gruß,
Daniel