Führerschein Probezeit

  • Hi,


    ein Kollege will mir gerade erzählen, dass die Probezeit seit neustem 4 Jahre lang ist (auch wenn man keinen scheiss macht).


    Ich bin der festen Überzeugung es wären immer noch 2.


    Ich habe meinen PKW-Führerschein am 11.4.2002 gemacht. Habe ich jetzt noch Probezeit oder nicht?!


    Gruß Ava

  • Laut Google sind es immer noch 2 Jahre.

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Zitat

    Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für den Zeitraum von zwei Jahren "auf Probe" erteilt (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG). Außer beim Erwerb der Fahrerlaubnisklassen M, L und T unterliegen Fahranfänger damit generell einer 2-jährigen Bewährungsphase bzw. Probezeit (§ 32 FeV).


    Das findest Du auch hier und hier findest Du noch Tips zur Verkürzung Deiner Probezeit.


    Aber lass mal, mir gings 2000 genauso. Niemand (weder Polizei, Dekra, Fahrschule o.a.) konnten mir mit 100%iger Sicherheit sagen, wie lange ich "auf Probe" meine Fahrerlaubnis habe. Aber jetzt bin ich eh raus.


    MfG

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Es gab mal verschiedene Meinungen und laut http://www.Fahrschule.de gibt es nun folgende Regelung:


    Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.


    ...


    Als A-Verstöße gelten:


    * Unfallflucht
    * Nötigung
    * Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
    * Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
    * Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
    * Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
    * Zu dichtes Auffahren
    * "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
    * Rotlichtmißachtung
    * Fahren unter Alkoholeinfluß
    * Überholen im Überholverbot


    B-Verstöße sind :


    * Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
    * Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
    * Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
    * Kennzeichenmißbrauch
    * Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
    * Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    * Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
    * Mit abgefahrenen Reifen fahren
    * Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

    info@KJnet.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Wenn du keinen scheiss gemacht hast (wo du dann aber auch einen Bescheid bekomen hättest wegen Probezeitverlängerung), dann hast du nach 2 Jahren ab Ausstellungsdatum des Führerscheins keine Probezeit mehr. 100% nicht.
    Geh mal auf http://www.verkehrsportal.de , ein gutes Forum rund um Verkehrsrechtssachen. :)

    Paranoia strikes deep
    into your life it will creep
    it starts when your always afraid
    you step out of line, the men come
    and take you away
    (stephen stills/ buffalo springfield "for what its worth" 1966)

  • Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkservice
    Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.


    B-Verstöße sind :
    * Mit abgefahrenen Reifen fahren


    Wenn man aber mit abgefahrenen Reifen erwischt wird bekommt man doch pro Reifen einen Punkt in Flensburg + Bußgeld. Ein Bußgeld hat immer zur Folge, das deine Probezeit von 2- auf 4 Jahre angehoben wird. Außerdem kommt noch ein Aufbauseminar hinzu das nochmal ca. 200 - 300 Euro kostet.


    So zumindest bei uns in der Pfalz.

  • Zitat

    Original geschrieben von ShadowMaster
    Wenn man aber mit abgefahrenen Reifen erwischt wird bekommt man doch pro Reifen einen Punkt in Flensburg + Bußgeld...


    Kann ich mir fast nicht vorstellen, ein Punkt pro Reifen? :rolleyes:
    4 abgefahrene Reifen, also dann 4 Punkte, bist Du Dir diesbezüglich sicher?

  • Es gibt sicher nur das einfache Busgeld, wer mit abgefahrenen Reifen rumfährt gehört zwar meiner Meinung nach besser sowiso ... (denkt euch was ihr wollt), aber das ist egal.


    Werden mehrere Verstösse gleichzeitig begangen, wird nur der gravierendste verfolgt.

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