Wenden in fremden Einfahrten

  • Hallo,


    ist es erlaubt einen PKW in fremden Einfahrten zu wenden, wenn man dabei auf Privatgrund fahren muss?


    Es geht mir darum:
    Ich habe genau das heute getan. Daraufhin kam ein älterer Herr aus dem Haus und hat sich tierisch aufgeregt und meinte das er mich anzeigen könne...


    Mich würden mal eure Meinungen und vielleicht auch Rechtsquellen interessieren.


    Sebastian

  • Ich seh das so. Privat ist Privat und gehört nicht mehr zum öffentlichen Straßenverkehr. Dort gelten anderen Regeln.


    Das der Opi sich da künstlich aufregt ist ne andere Geschichte. Opis sind halt so :D

  • Hausfriedensbruch setzt voraus, dass es sich um befriedetes Besitztum handelt.
    Wenn das Grundstück einschl. Einfahrt umzäunt ist und das Tor lediglich offensteht, liegt natürlich trotzdem eine Befriedung vor. Anders aber, wenn die Einfahrt zur Straße hin vollkommen offen und ohne Umzäunung ist.
    Es ist umstritten, ob eine zur Straße hin offene Einfahrt als befriedetes Besitztum gilt. Es gibt zwar Urteile, die dies bejahen, aber überwiegend wird davon ausgegangen, dass eine Art "geistige Barriere" nicht als Befriedung gilt. Es dürfte somit lediglich eine (strafrechtlich nicht relevante) Besitzstörung vorliegen. Gegen die Besitzstörung darf sich der Besitzer zwar wehren (notfalls auch mit Gewalt), aber der Besitzstörer begeht keine strafbare Handlung, wegen der er angezeigt werden könnte.


    Es bleibt noch der zivilrechtliche Weg einer Unterlassungsklage (evtl. mit Zwangsgeldandrohung bei weiteren Zuwiderhandlungen), aber so weit wird er ja wohl nicht allen Ernstes gehen wollen.

  • Solche Opis läßt man am Besten reden.
    Wenn man die richtige Laune dazu hat, würde ich mich sogar noch glaubwürdig entschuldigen und versprechen es nie wieder zu tun :D Dann gucken solche Leute meist richtig doof aus der Wäsche und schlagen einen versöhnlicheren Ton an.


    Gruß
    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Sich hier darüber auszulassen, ist nicht allzuweit von eben diesem Opa entfernt :p


    Wobei ich mich in die Kritik einschließe :D

  • Moin.
    Wohne in eine Sackgasse , wenn es hier Sperrmull gibt ist halb Polen und Russland hier, mit bis zu 7.5 Tonner, und die wenden auch bei mir auf mein hof bin denn auch nicht grade begeistert, fahren im Blumenbeet usw. aber ein Auto , so normal weg, warum deshalb aufregen
    Nee muss nicht sein leben und leben (wenden) lassen.
    Mfg. Jan

  • So, wie fantomas es schon geschrieben hat, ist es richtig!!!
    Wobei ich es eigentlich wirklich schärfer sehe, wenn die Pforte nicht zu ist, dann gilt auch dort die STVO und ich kann die Einfahrt auf jeden Fall zum Umkehren benutzen, was sogar in Fahrerlaubnisprüfungen so gemacht wird!!
    Urteile darüber sind mir nicht bekannt, doch ähnliches Problem hatte ich schon in einigen Fahrstunden. Wenn der Prüfer dann dort umkehren läßt, dann übe ich es da natürlich auch und in dem Fall sind wir halt immer bis zur Pforte/Tor rangefahren, was ihn aber auch schon störte!
    Mich aber nicht!! :D
    Ist nie was nach gekommen und ich mache das noch immer so!!!!!

    Gruß Honkie! :)

  • So sehe ich das auch, generell ist es nicht verboten, und eine Willenserklärung seitens des Eigentümers ist ja erst möglich wenn du gewendet hast.


    Generell gilt auf Privatgrundstücken auch die StVO, wobei man schon die Möglichkeit hat die Benutzung zu untersagen.

  • Zitat

    Privat ist Privat !!!!! da gilt nicht der stvo !!


    Das stimmt so leider nicht.
    Ansonsten dürfte man ja auch auf einem privaten Grundstück Autofahren lernen.
    Das darf man aber nur, wenn das Grundstück per Kette oder Schranke vom öffentlichen Verkehr abgetrennt ist.


    Grundsätzlich bin ich aber der Ansicht, dass man es durchaus vermeiden sollte auf privaten Grundstücken zu wenden.


    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

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