Prokon Genußschein mit Mindestverzinsung von 6%

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Enteignungen ohne Entschädigung gibt es in einen Rechtssstaat wie Deutschland zumindest nicht.


    In einem Rechtsstaat gibt es auch keinen Totalverlust von Sparguthaben.

  • Merlin:


    Die Bundeskanzlerin und der Finanzminister haben gesagt, die Guthaben sind sicher. Ich wäre gespannt gewesen, wenn nur 10% zur Bank gerannt werden. Mir war zu diesem Zeitpunkt klar, was die Stunde geschlagen hatte, den beiden auch, wie einer von beiden bereitwillig erzählt hat. ;)


    Einzelgesetze, die "Enteignungen" begründen können, sind z. B.:


    Baugesetzbuch (BauGB)
    Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
    Landesstraßengesetze
    Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
    Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
    Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
    Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
    Landeswassergesetze



    ob man(n) da immer die Summen bekommt, die man denkt, sei mal dahingestellt.


    Und bernbayer kennt scheinbar nicht das


    Lastenausgleichsgesetz


    wo es wirklich letztlich um "Enteignung" ging.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    In einem Rechtsstaat gibt es auch keinen Totalverlust von Sparguthaben.


    Das glaubst du wirklich? Nominell mag das der Fall sein,der Gegenwert den du bei durch Krisen ausgelöste Inflation noch hast kann nahe 0 tendieren.Nach der Währungsreform 1948 bekamen Sparer z.B. noch ca. 10 Prozent Aufwertung.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Jetzt wird die Diskussion aber abstrus.


    Bei Prokon waren es doch konkret vorhersehbare Risiken, die sich verwirklicht haben.


    Dass es daneben auch bei Geldanlagen das allgemeine Lebensrisiko gibt (verstirbt der Anleger, hat er auch nix mehr von seinem Geld), auf das der Anleger keinen Einfluss hat, befreit doch nicht von der Notwendigkeit, die vorhersehbaren Risiken in die Anlageentscheidung angemessen einzubeziehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Das glaubst du wirklich? Nominell mag das der Fall sein,der Gegenwert den du bei durch Krisen ausgelöste Inflation noch hast kann nahe 0 tendieren.Nach der Währungsreform 1948 bekamen Sparer z.B. noch ca. 10 Prozent Aufwertung.


    Ich glaube das genauso, wie du glaubst, dass man dich nicht ohne Entschädigung enteignen könnte ...


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Jetzt wird die Diskussion aber abstrus.


    Bei Prokon waren es doch konkret vorhersehbare Risiken, die sich verwirklicht haben.


    Dass es daneben auch bei Geldanlagen das allgemeine Lebensrisiko gibt (verstirbt der Anleger, hat er auch nix mehr davon), auf das der Anleger keinen Einfluss hat, befreit doch nicht von der Notwendigkeit, die vorhersehbaren Risiken in die Anlageentscheidung einzubeziehen.


    Du hast ja sooo recht ;). Aber bernbayer versucht durch Tricks der Rabulistik recht zu behalten, auch wenn er sich dadurch tiefer und tiefer in Widersprüche verwickelt.

  • Dann kan ich auch (endlich) den Erich anbringen. Nein nicht den Erich H. :D


    Den hier meine ich:


    Wird's besser? Wird's schlimmer? fragt man alljährlich.
    Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich!


    Erich Kästner

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Jetzt wird die Diskussion aber abstrus.


    Bei Prokon waren es doch konkret vorhersehbare Risiken, die sich verwirklicht haben.


    Dass es daneben auch bei Geldanlagen das allgemeine Lebensrisiko gibt (verstirbt der Anleger, hat er auch nix mehr von seinem Geld), auf das der Anleger keinen Einfluss hat, befreit doch nicht von der Notwendigkeit, die vorhersehbaren Risiken in die Anlageentscheidung angemessen einzubeziehen.


    Es bestreitet doch niemand das es unterschiedlich hohe Risiken bei der Geldanlage gibt. Das die bei Prokon-Genußscheinen höher war als bei einer klassischen Spareinlage ist auch klar. Ändert aber trotzdem nichts daran, daß auch Sparguthaben nicht absolut sicher vor einen Fast-Total-Verlust sind. Das hat mit dem Lebensrisiko nichts zu tun, eine Kapitalanlage geht ja nicht durch den Tod verloren oder es tritt dadurch eine Wertminderung ein, sondern es geht dann an die Erben über, so halt wie mein übriger ganzer Besitz.-

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ich glaube das genauso, wie du glaubst, dass man dich nicht ohne Entschädigung enteignen könnte ...




    Du hast ja sooo recht ;). Aber bernbayer versucht durch Tricks der Rabulistik recht zu behalten, auch wenn er sich dadurch tiefer und tiefer in Widersprüche verwickelt.


    Das trifft eher auf dich zu, wenn du uns hier erzählst, Sparguthaben wären in einen Rechtsstaat absolut sicher vor einen Totalverlust.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Und am Ende ist man mit einer Wahrscheinlichkeit von 100% auch noch tot! Angesichts der vor dem Tod recht überschaubaren Zeit muss man Absicherung, Sicherheit, Werterhalt, Möglichkeit von Natur- und Menschenkatastrophen, Entwertung, Enteignung und ähnliches so hoch auch nicht hängen, falls man nicht gerade als Begründer einer Dynastie in die Geschichtsschreibung einzugehen gedenkt. Schon als Bewahrer einer Dynastie wäre man ja nur ein nebensatzbedachtes Rädchen im Getriebe und selbst für diese Möglichkeit ist die hohe TT-Mitgliederzahl wohl noch viel zu gering. Die Übersetzung dieses berühmte altrömischen oder altgriechischen Filosovs lautet ja schließlich: "Läbbe ged weida". (-:=

    Je suis Charlie

  • bernbayer:


    Selbst die BRD wäre -Rechtsstaat hin oder her- nicht in der Lage, alle Sparguthaben zu entschädigen.


    Die in der Krise ausgesprochene Garantie hätte sie nie erfüllen können. Sie sollte psychologisch wirken.
    Ein Bank-Run drohte (nach HRE/Coba). Es stand Spitz auf Knopf.

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