Mietminderungsfrage

  • Re: Re: Re: Mietminderungsfrage




    Ah wie witzig, dachte bei dir zahlt das Sozi!


    autares


    Du sollst dir da nur nen Rat holen

  • Re: Re: Re: Re: Mietminderungsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von bo1984
    Ah wie witzig, dachte bei dir zahlt das Sozi!
    (...)


    Ein Brüüüüüüüüüüüller! :D


    1:0 Für Dich. Ganz ehrlich. Ohne Scheiss. Wirklich wahr...! :D



    Ein trolliges Wochendende Weiterhin...


    Mallorca-Stefan

  • Re: Re: Re: Re: Mietminderungsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von bo1984
    Ah wie witzig, dachte bei dir zahlt das Sozi!
    ..


    Sag mal aber ansonsten noch alles im grünen Bereich, oder? :flop:

  • Re: Re: Mietminderungsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von bo1984
    (...) Ein unding ist dies aber schon, meine gelesen zu haben es darauf im allg. 20% gibt! :)


    Wow, 20 % *staun*, hättest du dafür eine Quelle als Beleg?


    Mietminderung für Balkon im Herbst/Winter? Wg. geringem Nutzwert zu dieser Jahreszeit, eher auch nur geringe Minderungsmöglichkeit. Dafür würde ich es nicht auf eine mögliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter ankommen lassen.


    Z.


    @bo (20 Jahre): das ist nicht unser Stil hier...

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Re: Re: Mietminderungsfrage


    Zitat

    Original geschrieben von bo1984
    ..., meine gelesen zu haben es darauf im allg. 20% gibt! :)


    Wohl nicht mehr richtig in Erinngerung, den Prozentsatz? ;) Goggeln mit entsprechenden Suchbegriffen (bspw.: Mietminderung, Tabelle) bringt einen recht schnell weiter. ;) Eine ergoogelte Quelle spricht von 3% Mietminderung, wenn der Balkon nicht nutzbar ist.


    HTH


    muli

  • 3% ist ja schonmal nicht schlecht. Nur bedeutet "nicht nutzbar" auch "nicht mehr vorhanden"?


    greetz,
    autares

  • Am einfachsten wäre da doch mal ein klärendes Gespräch mit der Hausverwaltung.


    Schließlich hast Du ja eine Wohnung mit Balkon angemietet.
    Wenn dieser nun nicht mehr vorhanden ist, müsste eigentlich auch der Mietvertrag entsprechend abgeändert werden. Dabei kann man ja auch über eine andere Miete verhandeln


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Am einfachsten wäre da doch mal ein klärendes Gespräch mit der Hausverwaltung.


    Schließlich hast Du ja eine Wohnung mit Balkon angemietet.
    Wenn dieser nun nicht mehr vorhanden ist, müsste eigentlich auch der Mietvertrag entsprechend abgeändert werden. Dabei kann man ja auch über eine andere Miete verhandeln


    CH


    Du, die Hausverwaltung ist, naja, etwas langsam und uninteressiert an diesem Haus. Ein Beispiel: Auf jenen besagten Balkon tropft seit ca. 2 Jahren das Regenwasser (ca. 20 Parteien) über die Regenrinne und das Wasser steht dann immer so 20cm hoch. Wir haben die HW 5x (!!!) darauf hingewiesen, dass ein Loch in der Regenrinne ist und wir nach einem Gewitter auf dem Balkon baden gehen können. Was ist passiert? Nichts. Man kann 20x anrufen und nichts passiert. An unserem Treepengeländer fehlt angeblich seit 3 Jahren ein Balken....usw. :D


    greetz,
    autares

  • Dann schreib Ihnen einen Brief in dem Du ankündigst die Miete um 3% dauerhaft zu mindern da Ihr keinen Balkon habt.


    Entweder sie schlucken das kommentarlos oder melden sich ganz schnell bei euch


    CH

  • Hallo Leute ich hänge mich hier mal an:


    Wir wohnen in einer ehemaligen Fabrikanten"villa" - nicht "prunkvoll" da 1937 errichtet - aber auch innen konsequent Bauhaus :top:
    Der Zugang zum Haus erfolgt normal über eine größere Treppe zum Vordereingang. Seit inzwischen mehr als 3 Monaten wird diese neu aufgemauert. Die Arbeiten werden von einer Ein-Mann-Ich-AG ausgeführt, dieser (nette) junge Mann ist immermal wieder für Wochen auf einer anderen Baustelle und es geht nicht voran.


    Seit drei Monaten besteht der einzige Zugang zur Wohnung durch eine kleine Kellertür an der Hinterseite des Hauses und einen endlosen Weg durch einen niedrigen Kellergang.


    Fachleute und auch der junge Mann selber bestätigten mir mehfach, dass der mangelnde Fortschritts nur an der mangelnden Zeit des Bauausführenden liege.


    Wir bekommen sehr viel Besuch, darunter berufsbedingt auch immer wieder mal geschäftliche.


    Ich habe jetzt, nachdem der junge Mann mir vor 14 Tagen versprach dass die Bauarbeiten in 14 Tagen erledigt sind und seit dem nie wieder aufgetaucht ist, die Nase endgültig voll!


    Ich befüchte, wenn er nicht in 14 Tagen fertig ist kommt der Frost und er wird erst im Frühjahr weitermachen können!


    Ich werde heute dem Besitzer eine Frist von 14 Tagen zu Beseitigung der Baustelle setzen und bei fruchtlosem Verstreichen die Miete um X mindern.


    Zwei Fragen:
    1. Haltet Ihr Mietminderung für angemessen?
    2. Wie hoch würdet Ihr mindern?
    (Edit: nach längerem Googeln, gehe ich von 10-20% aus)


    Ich danke für Eure Hilfe und verbleibe freunndlich winkend
    BJ


    PS: mal ein "Bild von der Lage" (ist etwas älter, die Arbeiten sind seither fortgeschritten)

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