Clan als Verein eintragen?

  • LordExcalibur: Also ich kenne mich juristisch nicht damit aus, deswegen kann ich das nicht weiter vertiefen. Dafür haben wir unsere Jura Studenten ;) :D


    Unser bestreben wird sicherlich mal sein als Gemeinnützig anerkannt zu werden. Ob das klappt steht allerdings noch in den Sternen, und da wie gesagt eSport nicht anerkannt ist wird das wohl auch ziemlich schwer :rolleyes:

  • Hat da irgendjemand vielleicht Anmeldeformulare, damit ich mir das alles mal ansehen kann?


    Braindead:


    Da du das ganze damals ja gemacht hast, kannst du mir sagen, wie das alles damals ablief, wie lang es dauerte, ob's mit dem Vereinsnamen Probleme gab?

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Unser bestreben wird sicherlich mal sein als Gemeinnützig anerkannt zu werden. Ob das klappt steht allerdings noch in den Sternen, und da wie gesagt eSport nicht anerkannt ist wird das wohl auch ziemlich schwer :rolleyes:


    Es ist schlichtweg unmöglich. Damit haben selbst reguläre Sportvereine und Fitnessclubs teils massive Probleme.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    Hat da irgendjemand vielleicht Anmeldeformulare, damit ich mir das alles mal ansehen kann?


    Googel mal nach Vereinsrecht, Gründung- und Satzungsformalitäten und den ganzen Geraffel, lies Dir alles aufmerksam durch - und Du wirst die Idee einer Vereinsgründung vermutlich in die Tonne klopfen. ;)


    Carsten

  • http://www.socius.de/interkult/de/b_2_2.html


    Zitat

    [...] Die Anzahl der erforderlichen Gründungsmitglieder beträgt in Deutschland mindestens 7 Personen (auch juristische Personen) [...] Die Gründungsmitglieder müssen eine Vereinssatzung ausarbeiten, die folgende Angaben beinhaltet: Name, Zielstellung, Zweck, Entscheidungsorgane und Anschrift des Vereins. In der Satzung müssen die gesetzlichen
    Vertreter des Vereins genannt werden, ebenso die Organe des Vereins - d.h. Vorstand, die Mitgliederversammlung als höchstes Entscheidungsorgan und unter Umständen ein Beirat oder Kuratorium. In der Satzung muß auch geregelt werden; wie und unter welchen Bedingungen der Verein aufgelöst wird.
    [...] Der Verein muß regelmäßig zum Jahresende einen Kassen- und Rechenschaftsbericht erstellen, in dem die Einnahmen, die Ausgaben und deren Verwendungszweck offengelegt werden. [...] Der Verein tritt als juristische Person auf. Die gesetzlichen Vertreter des Vereins (eine oder mehrere Personen gemeinsam) dürfen Rechtsgeschäfte tätigen, Verträge abschließen und Anträge auf finanzielle Unterstützung bei staatlichen Organen, Stiftungen usw. stellen. Außerdem treten sie z.B. in Medien und Veran-staltungen öffentlich auf. [...]


    EDIT: Noch ganz aktuell:


    http://www2.justiz.bayern.de/daten/pdf/verein2004.pdf


    EDIT 2: Noch ganz interessant sind die §§ 55-79 BGB (55. Auflage)


    Grüße

  • Also wie vermutet, mit dem Namen wird das wohl nichts werden.


    Bei einer Anfrage beim Amtsgericht ob der Eintragungsfähigkeit eines solchen Namens wurde diese verneint.


    Unter anderem mit der Begründung es wäre ein Verstoß gegen § 12 BGB (Namensrecht, welches auch für jur. Personen gilt)


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX


    Braindead:


    Da du das ganze damals ja gemacht hast, kannst du mir sagen, wie das alles damals ablief, wie lang es dauerte, ob's mit dem Vereinsnamen Probleme gab?



    Ich war zwar Gründungsmitglied, aber die ganzen Abläufe haben andere aus dem Clan geregelt. Von der Idee bis zur endgültigen Verwirklichung hat es aber ca. 5 Monate gedauert.

  • Also das Thema läßt mir nach wie vor keine Ruhe. Das einzige Problem sehe ich in der Mitgliederversammlung? Wie kann man sowas bei nem Verein lösen, der nur knapp 20 Mitglieder hat und diese von allen Teilen Deutschlands, Österreichs & der Schweiz kommen.


    Kann man die Mitgliederversammlung auch in einem Voicechatroom abhalten?

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