In dem von mir geschilderten Fall wählte der Täter wie gesagt bewusst einen Automaten, der eben noch keine Kamerafunktion hatte (Aussage der Betrugsabteilung von der Bank) - angeblich gab es damals (vor ca. 13 Jahren) in der Stadt nicht mehr viele davon.
Aber wohl eher aus Selbstschutz, und nicht um mir die Reklamation zu erleichtern ![]()
Fotos alleine reichen trotzdem nicht - der rechtmäßige Eigentümer könnte sich ja eine Maske/Verkleidung überziehen oder eine Vertrauensperson mit der Abhebung beauftragen.
Ausschlaggebend ist immer die Anzeige bei der Polizei sowie eine eidesstattliche Versicherung, dass man Karte und PIN nicht selbst empfangen hat.