ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
Das steht auf der entsprechenden Seite:
Für eine effektive Kundenbetreuung sind wir jedoch darauf angewiesen, dass wir unsere Kunden auf einer einheitlichen vertraglichen Grundlage betreuen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Fortführung des Vertragsverhältnisses nur auf Grundlage des neuen Preis- und Leistungsverzeichnisses möglich ist.
:eek:
D. h., wer es wagt zu widersprechen, fliegt raus! :flop:
Na sag mir mal, bei welcher Firma das bei einer AGB-Änderung NICHT der Fall ist...