Private Haftpflicht - Tipps und Empfehlungen

  • Hallo,


    du brauchst zuerst 3 Monate eine Rechts-Schutz-Versicherung, damit du später evtl. gegen deine Haftpflicht klagen kannst.
    Möglichst nicht bei der gleichen Gesellschaft, sonst wirst du ggf. 2 Verträge gleichzeitig los.


    Gruss
    tector

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Zitat

    Original geschrieben von tector
    Hallo,


    du brauchst zuerst 3 Monate eine Rechts-Schutz-Versicherung, damit du später evtl. gegen deine Haftpflicht klagen kannst.
    Möglichst nicht bei der gleichen Gesellschaft, sonst wirst du ggf. 2 Verträge gleichzeitig los.


    Gruss
    tector


    Du brauchst keine Rechtsschutzversicherung um dich gegen den beschriebenen Sachverhalt "zu verteidigen"; die Kosten für diesen Rechtsbeistand übernimmt deine Haftpflichtversicherung.


    Wie du jetzt auf das schmale Brett kommst, man müßte bei diesem Sachverhalt gegen die Haftpflichtversicherung klagen, kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, denn die Versicherung tritt selbstverständlich nur für Schadensersatzansprüche Dritter ein, wenn diese auch rechtlich berechtigt sind. Anderfalls hat der Geschädigte gegen dich keinen Anspruch, piepegal, ob die eine Haftpflichtversicherung hast oder nicht.


    Zitat aus Stiftung Warentest Online:


    Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Kunde absichtlich jemanden verletzt oder etwas zerstört. Auch Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind meist nicht mitversichert. Und ist der Versicherte überhaupt nicht für den Schaden verantwortlich, zahlt die Versicherung ebenfalls nicht. Ist der Geschädigte damit nicht einverstanden, übernehmen Versicherer auch die Kosten in einem Rechtsstreit.


    Gruß,
    Martin

  • Kann hier jemand vielleicht noch ein oder zwei namenhafte günstige Versicherungen nennen, oder geht das ganze dann schon richtig Werbung?!? :(
    Ich habe bis jetzt nur Versicherungen für 60 Euro im Jahr gefunden. Aber angeblich geht es ja auch billiger. Allerdings möchte ich bei keiner Feld-Wald-und-Wiesen-Versicherung landen ;)


    60 Euro ließen sich sonst natürlich auch verschmerzen ;)


    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Kann hier jemand vielleicht noch ein oder zwei namenhafte günstige Versicherungen nennen, oder geht das ganze dann schon richtig Werbung?!? :(
    Ich habe bis jetzt nur Versicherungen für 60 Euro im Jahr gefunden. Aber angeblich geht es ja auch billiger. Allerdings möchte ich bei keiner Feld-Wald-und-Wiesen-Versicherung landen ;)


    60 Euro ließen sich sonst natürlich auch verschmerzen ;)


    Andreas


    Für Single ist die WGV recht günstig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Du gehst doch dabei kein Risiko ein. Wenn du oder dein Kind einem Dritten schaden, regelt die Haftpflichtversicherung diesen Schaden.
    Ist sie der Meinung, du hättest deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, zahlt sie natürlich auch nicht, weil der Geschädigte keinen Anspruch hat. Ist der Geschädigte anderer Meinung, muss er gegen deine Versicherung klagen. Die Kosten übernimmt deine Haftpflicht.


    mfg
    Foxy



    "...wenn meine Tochter (22 Monate) bspw. auf die Idee kommt mit ihrem Bobby-Car das Kfz des Nachbarn zu rammen oder im Haus von Freunden zu randalieren."


    Wenn man da nicht freiwillig zahlt, dann wars das mit der guten Nachbarschaft bzw. Freundschaft.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hinniwilli
    "...wenn meine Tochter (22 Monate) bspw. auf die Idee kommt mit ihrem Bobby-Car das Kfz des Nachbarn zu rammen oder im Haus von Freunden zu randalieren."


    Wenn man da nicht freiwillig zahlt, dann wars das mit der guten Nachbarschaft bzw. Freundschaft.

    Da gibt es dann zwei Möglichkeiten:[list=1]
    [*]Du hast deine Aufsichtspflicht verletzt => Haftpflicht greift.
    [*]Du hast deine Aufsichtspflicht nicht verletzt => Haftpflicht ist nicht gegeben.
    [/list=1]Im zweiten Fall hat der Geschädigte halt Pech gehabt, da er keinen Anspruch hat. Es ist das allgemeine Lebensrisiko, dass jeder selbst tragen muss. Hier wird nie eine Haftpflichtversicherung aufkommen. Versicherungen sind ja schließlich keine sozialen Einrichtungen, sondern gewinnorientiert arbeitende Firmen.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Im zweiten Fall hat der Geschädigte halt Pech gehabt, da er keinen Anspruch hat.


    Es gibt aber auch ein Leben außerhalb von juristischen Ansprüchen. Das hat Hinniwilli gemeint und insoweit stimme ich ihm auch zu. Wenn mein Kind (hätte ich eines ...) die Sache eines befreundeten Nachbarn beschädigen würde, würde ich (natürlich nicht die Haftpflicht) selbstverständlich auch dann zahlen, wenn kein durchsetzbarer Anspruch bestünde.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Es gibt aber auch ein Leben außerhalb von juristischen Ansprüchen. Das hat Hinniwilli gemeint und insoweit stimme ich ihm auch zu. Wenn mein Kind (hätte ich eines ...) die Sache eines befreundeten Nachbarn beschädigen würde, würde ich (natürlich nicht die Haftpflicht) selbstverständlich auch dann zahlen, wenn kein durchsetzbarer Anspruch bestünde.

    Aber genau das ist das Problem: Hinniwilli sucht ja anscheinend eine Versicherung, die auch in diesem Fall eintritt. Die wird er eben nicht finden. Wenn man meint, diese Schäden begleichen zu wollen, geht das nur aus eigener Tasche.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Für Single ist die WGV recht günstig.


    Die WGV kann ich auch seit vielen Jahren wärmstens empfehlen. Bei den meisten Verträgen gibt es übrigens zusätzlich zu den eh schon günstigen Prämien noch eine Beitragsrückgewähr (z.Zt. ca. 10 Prozent) für ein schadensfreies Jahr.


    MfG
    Tille99

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Aber genau das ist das Problem: Hinniwilli sucht ja anscheinend eine Versicherung, die auch in diesem Fall eintritt. Die wird er eben nicht finden. Wenn man meint, diese Schäden begleichen zu wollen, geht das nur aus eigener Tasche.


    Doppelt falsch:

    • Nicht Hinniwilli sucht, sondern Bob_Harris, der Threadersteller.
    • Es gibt sehr wohl Haftpflichtversicherungen, die auch dieses Risiko abdecken, beispielsweise die Haftpflichtkasse Darmstadt, die bei Schäden bis € 10.000, die durch deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren verursacht wurden, auf die Angabe zur Verletzung der Aufsichtspflicht verzichtet.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

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