Zeitschriftenabos bis zu 70% günstiger

  • Re: Manchmal besser per Rechnung zahlen


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Ob es am Vermittler (hier abomix), an der Aboverwaltung (PVZ Stockelsdorf) oder am Verlag selbst liegt, weiß ich nicht, aber ein wegen LS-Einzug "geschenkter" Bezugsmonat kann auch ein Nachteil sein.
    Bei (Jahres)Abos, die über abomix ==> PVZ Stockelsdorf abgeschlossen werden, sollte man besser per Rechnung zahlen und nicht per Lastschrift, auch wenn der Bankeinzug mit einem Monat Freibezug belohnt wird. Die während des Bestellprozesses nicht erkennbare, und imho perfide Vorgehensweise bei der späteren Abrechnung ist nämlich (z.B. bei einem monatlich erscheinenden Magazin und vereinbarter jährlicher Zahlweise) so, dass vom Rechnungsbetrag zunächst der Freimonat abgezogen wird. Nach Ablauf des ersten Bezugsjahres läuft das Abo dann aber noch einen Monat weiter und für diesen Zeitraum muss a) der dann gültige Preis bezahlt werden und b) auch noch die Versandkosten selbst getragen werden, da diese nur im ersten Bezugsjahr erstattet/übernommen wurden. In meinem Fall wurde das "Freiexemplar" dadurch um 50% teurer.
    Das treibt mich natürlich nicht in den Ruin, ärgert mich aber doch schon ziemlich, weil es vorher nicht transparent gemacht wurde und so auch nicht zu erwarten war. Wenn so etwas Schule macht, geht's bei mir nur noch per Rechnung.


    Ganz interessant was Du sagts:
    Bei mir ist es nämlich jetzt so:


    Ich habe die Zeitschrift Glamour für 12 Monate abonniert gehabt und per bankeinzug bezahlt.
    So wurde mir ein Monat geschenkt.
    Nun habe ich gestern auf meinem Konto ein Minus von 2,80 EUR feststellen können.


    Warum? Das weiß ich nicht. Das Abo wurde bezahlt und rechtzeitig gekündigt.
    Da läuft einiges schief. Habe jetzt eine Beschwerdemail aufgesetzt und werde sehen was als Antwort kommt ...

    Beste Grüße & einen schönen Tag wünscht
    ANDARC

  • > Nun habe ich gestern auf meinem Konto ein Minus von 2,80 EUR feststellen können.


    Sieht ganz nach einer Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit aus. Vernutlich wurde der Betrag noch nicht eingezogen, weil kein Lastschriftverfahren vorliegt.

  • Re: Re: Manchmal besser per Rechnung zahlen


    Zitat

    Original geschrieben von AnDarc
    ...Nun habe ich gestern auf meinem Konto ein Minus von 2,80 EUR feststellen können. Warum? ...

    Weil du insgesamt 12 Monate bezahlen musst. Und da dir von den ersten 12 Monaten einer geschenkt wurde (s. Anschreiben von Abomix und anschließende Kontoabbuchung von nur 11 Monatsbeiträgen für 12 monatige Lieferung), ist der 13. Monat kostenpflichtig (durch Preiserhöhung + Porto werden aus 1,90 EUR nun 2,80 EUR). Ich fürchte, mit Beschwerdemails wird man diesmal nichts ausrichten können, da das ganz bewusst so gemacht wurde.

  • Re: Erfahrung Anruf Leserservice/intan


    Die Anrufe sind normal beim DPLS. Ich habe diese Anrufe schon dutzende Male gehabt und noch nicht ein einziges Mal ist mir die 6 monatige kostenpflichtige Phase im Anschluss an die 2 monatige Freilieferung verschwiegen worden, wenngleich dieser eher unangenehme Sachverhalt im Lauf des Gesprächs immer nur ganz kurz gestriffen und extrem geschickt verbal verpackt wurde, um sich sofort wieder angenehmeren Gesprächsthemen zu widmen... ;)
    Freue mich schon auf's nächste Mal.

  • Re: Re: Manchmal besser per Rechnung zahlen


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Ob das mit rechten Dingen zugeht? Ich meine, der Kunde kann auf der Kündigung nach 12 Monaten bestehen.

    Warum meinst du das? Wenn ein längere Laufzeit vereinbart ist, hat man dieses Recht nicht. Und genauso ist es hier, denn die Zustimmung zum LS-Verfahren ist gekoppelt mit einer Verlängerung der Mindestlaufzeit um einen auf 13 Monate. Das ist einem bei der Bestellung nur nicht klar, sondern erst später.

    Zitat

    Wenn der Anbieter einen der 12 Monate nicht berechnet, dann ist das ein willkommenes Geschenk, für das ich persönlich aber keine Abo-Verlängerung in Kauf nehmen würde.

    s.o., die Verlängerung oder Nicht-Verlängerung steuert man selbst, in dem man durch Wahl der Bezahlmethode sich ggf. für ein weiteres Exemplar entscheidet.

    Zitat

    Afaik werden Abos über eine Zeit (z.B. 12 Monate) abgeschlossen und nicht über einen Gesamtpreis.

    Richtig, hier 13 Monate bei LS. Bei einer zwischenzeitlichen Preiserhöhung, die einen gewissen prozentualen Schwellenwert übersteigt, hat man meist ein Sonderkündigungsrecht. Nur dieses nützt einem hier nichts, weil das Abo ja eh nach dem verteuerten Monat gekündigt ist.

  • Re: Re: Re: Manchmal besser per Rechnung zahlen


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Warum meinst du das? Wenn ein längere Laufzeit vereinbart ist, hat man dieses Recht nicht. Und genauso ist es hier, denn die Zustimmung zum LS-Verfahren ist gekoppelt mit einer Verlängerung der Mindestlaufzeit um einen auf 13 Monate.

    Mir war oben nicht klar, dass wirksam 13 Monate vereinbart wurden. Wenn dem so ist, kann man natürlich auch erst nach Ablauf von 13 Monaten ordentlich kündigen.

  • Re: Re: Re: Re: Manchmal besser per Rechnung zahlen


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Mir war oben nicht klar, dass wirksam 13 Monate vereinbart wurden. Wenn dem so ist, kann man natürlich auch erst nach Ablauf von 13 Monaten ordentlich kündigen.

    Eben. Und da mir (und ich behaupte mal, auch fast allen anderen, die das so bestellt haben) das während des Bestellvorgangs so nicht klar war, habe ich diesen Sachverhalt hier thematisiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von qwerty1896
    > Nun habe ich gestern auf meinem Konto ein Minus von 2,80 EUR feststellen können.


    Sieht ganz nach einer Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit aus. Vernutlich wurde der Betrag noch nicht eingezogen, weil kein Lastschriftverfahren vorliegt.


    Es gibt keine PREISERHÖHUNG während einer Vertragslaufzeit. :rolleyes:
    Ich habe das Abo im voraus zu einem bestimmten Preis bezahlt, damit ist ein Vertragsabschluss zustande gekommen; Nachforderungen sind nichtig.

    Beste Grüße & einen schönen Tag wünscht
    ANDARC

  • Zitat

    Original geschrieben von AnDarc
    Es gibt keine PREISERHÖHUNG während einer Vertragslaufzeit. :rolleyes:
    Ich habe das Abo im voraus zu einem bestimmten Preis bezahlt, damit ist ein Vertragsabschluss zustande gekommen; Nachforderungen sind nichtig.


    Okay. Ich meine zu wissen, dass sich zumindest der Leserservice das Recht behält, Preiserhöhungen innerhalb eines bestimmten Rahmens (5 v.H.?) weiterzugeben.


    Dann veröffentliche bitte die Antwort auf Deine Beschwerde. Danke.

  • Es gibt auch keine Abo-Verlängerung um ein Monat, nur weil mir jemand ein Heft nicht berechnet, denn das steht NIRGENDWO !!! Auch bei LS-Einzug als Bezahlmethode heißt es:


    "Bitte senden Sie mir die ausgewählte Zeitschrift für zunächst 1 Jahr an oben stehende Adresse. Die Zusendung erfolgt frei Haus. Wenn ich nicht 6
    Wochen vor Ablauf kündige, verlängert sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr......"


    Selbst wenn es da bei LS-Einzug heißt "sie erhalten 1 Heft gratis" ist das doch (wenn nicht ausdrücklich so benannt) kein 13. Heft. Erst recht nicht, wenn erst dieer Gratismonat vom Jahrespreis abgezogen wird.


    Also geht die Lastschrift fett gebührenpflichtig zurück.....

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