TT Deutschkurs: Besserwisserthread zur TT-internen Profilierung

  • "ob" alleine vielleicht nicht, aber "obgleich" ist doch meiner Meinung nach ein Synonym für "trotz"

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  • der/die Arbeitgeber/in


    Moin moin,


    ich hoffe, meine Frage ist a) nicht zu trivial und b) hier im richtigen Thread aufgehoben.


    Ich 'bastele' hier an einigen Vertragstexten, in denen das Wort "Arbeitgeber" in allen möglichen Abwandlungen vorkommt. Heist es nun z.B.:

    1. ... bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers.
    2. ... bedarf es der Zustimmung der Arbeitgeberin.

    Ist der/die Arbeitgeber/in nun männlich oder weiblich?


    THX in Advance!

    Grüße René
    Die Frage ist so gut, dass ich sie nicht durch meine Antwort verderben möchte...

  • Re: der/die Arbeitgeber/in



    Also Arbeitgeber ist maskulin, also männlich. Heisst ja "der Arbeitgeber". In Vertragstexten solltest du vielleicht "bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin" schreiben.... Du musst es als Genitiv schreiben. Wessen Zustimmung? Die des Arbeitgebers/ die der Arbeitgeberin....


    Vielleicht reicht einfach "bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers" ohne die feminine Version...


    War das deine Frage?

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • Da es dabei i.d.R. nicht darauf ankommen dürfte, welchen Geschlechts "der" AG ist, würde ich die gebräuchlich und eigentlich nicht geschlechtsbezogene "der"- Variante nehmen.
    Es sei denn, es geht konkret, relevant und ausschließlich um eine Arbeitgeberin als Person, z.B. die Chefin. Aber das dürfte wohl nicht der Fall sein.



    edit: ich hätte wissen müssen, daß beim Thema Männlein- Weiblein Sabine schneller und überhaupt sofort da sein wird. :D

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • "Arbeitgeber, der" - sagt die Dudin der Duden und Co.


    Heisst es nicht nur dann "die Arbeitgeberin" wenn sich dahinter z.B. eine Stadt oder sonstwie konkret eine weibliche Arbeitgeberin verbirgt? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    edit: ich hätte wissen müssen, daß beim Thema Männlein- Weiblein Sabine schneller und überhaupt sofort da sein wird. :D


    Ich bin halt ne flotte Bine ;)

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • Zitat

    Original geschrieben von Mekong
    Ich bin halt ne flotte Bine ;)


    Summsumm! :D

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Re: Re: der/die Arbeitgeber/in


    Zitat

    Original geschrieben von Mekong
    [...]
    War das deine Frage?

    :D ähm, im Prinzip ja. Das im obigen Beispiel der Genitiv anzuwenden wäre, ist klar. Man(n) kann also offensichtlich beides [small](also auch der Arbeitgeberin)[/small] verwenden, obwohl der "Arbeitgeber" klar 'männlich' ist. :gpaul:

    Grüße René
    Die Frage ist so gut, dass ich sie nicht durch meine Antwort verderben möchte...

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    "Arbeitgeber, der" - sagt die Dudin der Duden und Co.


    Heisst es nicht nur dann "die Arbeitgeberin" wenn sich dahinter z.B. eine Stadt [...] verbirgt? :confused:


    Na, dann kannst Du das aber auch auf "Firma" anwenden oder "Staatsführung" oder.... Irgendeine weibliche Form würde sich immer finden. ;)
    Daher ergibt es auch keinen Sinn, eine weibliche Form zu verwenden.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Daher ergibt es auch keinen Sinn, eine weibliche Form zu verwenden.


    Das sieht die Stadt Mannheim und das Bundesarbeitsgericht (um nur mal die ersten Google-Treffer zu verwenden) aber anders, insofern scheint "die Arbeitgeberin" tatsächlich nicht gänzlich falsch zu sein - wobei sich das wohl tatsächlich meistens auf die Arbeitgeberin im tatsächlichen (also geschlechtlichen) Sinne bezieht. ;)

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