Rücklastschrift bei EC-Kartenzahlung

  • Grüzi miteinand,


    frage an die Leute die sich mit sowas auskennen.
    Was passiert eigentlich wenn man bei Zahlung mit EC Karte im Handel eine Rücklastschrift verursacht.
    Versucht der Händler den Betrag erneut abzubuchen, oder sollte man mit dem zurück gezogenem Betrag zum Händler und die Rechnung gleich Bar zahlen?


    Gruß Ben

  • - Die Bank verlangt erstmal eine Rückbuchungsgebühr von 7,50 €
    - Dann wird der Händler evtl. versuchen, den Betrag erneut einzuziehen, natürlich auch zzgl. 7,50 €, da er bei seiner Bank durch die nicht eingelöste Gutschrift Kosten hatte.


    Oder:


    - Es kommt vom Händler sehr lange nichts und dann ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen oder einem Anwalt.


    Am besten setzt Du Dich mit dem Händler in Verbindung, erklärst ihm kurz die Situation und fragst nach einer Bankverbindung, wohin Du den offenen Betrag überweisen kannst. Bei einem kleinen Händler kannst Du auch sicher vorbeigehen und bar bezahlen.


    Der Stefan...

  • hi,
    nicht ganz richtig. du musst keine rücklastschriftgebühr bezahlen. zunächst ist das ganze für dich kostenlos.


    ABER: wenn du dir mal die bedingungen im kleingedruckten bzw. auf der rückseite durchliest, wirst du feststellen, dass du dann in eine sperrdatei kommen kannst, sprich, du kannst nicht mehr mit der karte in läden über dieses verfahren zahlen. insofern solltest du dir das mal gut überlegen.


    welche gründe bewegen dich denn dazu, die lastschrift zurückgeben zu wollen? du hast sie doch unterschrieben, somit ist sie gerechtfertigt und du hast dafür ware bekommen, oder?
    greetz
    cm

  • Zitat

    Original geschrieben von muellix
    [...]


    welche gründe bewegen dich denn dazu, die lastschrift zurückgeben zu wollen? [...]


    Evtl. liegt dies ja nicht (mehr) im Einflußbereich des Kunden, sondern die Bank hat die Lastschrift (mangels Deckung) zurückgegeben.


    Gruß


    muli

  • ok,
    in dem fall wird die sperrung veranlasst und nach meldung des zahlungseinganges wieder aufgehoben.


    dann möglichst direkt mit der firma in verbindung setzen, die für den händler die abwicklung vorgenommen hat und das mit denen klären.


    sollte i.d.r. schneller gehen als über den händler.


    greetz
    cm

  • Zitat

    Original geschrieben von muellix
    hi,
    nicht ganz richtig. du musst keine rücklastschriftgebühr bezahlen. zunächst ist das ganze für dich kostenlos.


    (...)


    Dann erzähl das mal der Bank. Mit 100%iger Sicherheit wird die Bank eine Gebühr für die Rücklastschrift berechnen - die wird auch ohne ausreichende Deckung vom Konto eingezogen! Vom Gläubiger kommen dann auch nochmal Kosten drauf.


    Der Stefan...

  • Gebühren für Rücklastschriften sind, wenn ich mich recht entsinne, irgendwann mal gerichtlich untersagt wurden. Müßte googeln, um Näheres herauszufinden...


    edit:


    Und wieder einmal hat der BGH den Banken untersagt, für Rücklastschriften den Kunden Gebühren zu belasten. Auch für die Benachrichtigung der Kunden über die Rückgabe wegen fehlender Deckung darf nichts verlangt werden (BGH Az XI ZR 245/01 und Az XI ZR 197/00)


    Quelle


    Auf der Seite gibts noch ein paar interessante andere Infos, z.B. die, daß seit dem 1.7.2002 eine selbsteingeholte SchuFa-Auskunft (also eine über sich selbst) nicht mehr negativ bewertet wird. Dieses Verhalten der SchuFa war schon immer ausgesprochen zweifelhaft. Wir waren z.B. vor einigen Jahren geradezu auf eine solche Selbsteinholung angewiesen, um herauszufinden, daß ein Leasingunternehmen einen Leasingvertrag, der bereits vor Monaten abgelaufen war, nicht hatte löschen lassen. Es war uns ein Unding, daß das Einholen einer Auskunft über sich selbst einen Negativeintag bedeutete. Daß diesem Treiben ein Ende gesetzt wurde, ist ausgesprochen begrüßenswert - aber hier absolut OT... :rolleyes:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • 1. Rücklastschriftgebühr fällt nicht bei Dir an, sondern bei dem, der abgebucht hat. die wird er aber ersetzt haben wollen.


    2. Wichtig, damit Du Ärger vermeidest:


    sollte die Rückbuchung erfolgt sein, da nicht genug Deckung auf Deinem Konto war, setz Dich sofort mit dem Händler in Verbindung.


    Wer mit karten zahlt, obwohl er weiss, dass er nicht genug Deckung auf dem konto hat, täuscht über die Tatsache, dass er nicht genug Deckung hat. Mit anderen Worten: Du hättest Dich wegen eines Betruges strafbar gemacht.


    Und die Staatsanwaltschaften verfolgen diese Abbuchungsfälle mit EC oder Kreditkarten unerbittlich.


    Also: hin zum Händler, am Besten gleich zahlen. Sonst ratenzahlung mit ihm vereinbaren. Denn eins sollte man sich vergegenwärtigen: die Händler haben oft mit soclhen Fällen zu tun und greifen oft zum Mittel einer solchen Strafanzeige, um Druck zu machen.


    3. Neben der strafrechtlichen Seite auch nicht echt angenehm ist, dass ein Mahnverfahren eingeleitet werden könnte oder ein Anwalt die Forderung geltend macht. Seine Kosten kämen halt auch auf Dich zu.


    Also: schnell regeln, dann lässt sich das alles ausbremsen.


    Auch, wenn übrigens Dein Konto Deckung hatte: die Sache mit einer Strafanzeige droht auch sonst. Selbst wenn hier zwar kein betrug gegeben wäre, ist es halt mehr als unangenehm als Privatmann, Post von Polizei oder StA zu erhalten.


    Glück auf :cool:


    Edit: hat jemand ein Rechtsschreibprogramm für mich? Das ständige Diktieren macht mich echt blöd, wie man sieht. Man... :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von STEFAN

    Dann erzähl das mal der Bank. Mit 100%iger Sicherheit wird die Bank eine Gebühr für die Rücklastschrift berechnen - die wird auch ohne ausreichende Deckung vom Konto eingezogen! Vom Gläubiger kommen dann auch nochmal Kosten drauf.


    Der Stefan...


    hi,
    ich habe das so verstanden, dass die Lastschrift wg. Widerspruch o.ä. zurückgeht. In diesem Fall fällt keine Gebühr an.


    Für den anderen Fall ist die Rechtslage ja treffend dargestellt worden, obwohl ich es nicht fair finde, dass die Bank diese Arbeit bezahlen soll. Schließlich liegt hier klar ein Verschulden des Bankkunden vor.


    greetz
    cm


    p.s. anwalta: schön, dass du wieder da bist; bist du auch wieder im lande?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!